Das Männerforum
Plaudereien => Auto, Sport und Heimwerken => Thema gestartet von: NOP am 01. Februar 2010, 13:34:45
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Tja, wer ist Schuld?
Auf Schuld (=Verschulden) kommt es erst an, wenn nicht die Betriebsgefahr (http://www.lexexakt.de/glossar/betriebsgefahr.php) abgegessen ist.
Oder um Deine Frage platt zu beantworten: Er. Überwiegend bis fast ganz vollständig jedenfalls.
Ach so: Typ Rentner mit dickem Mercedes-Kombi. Kommt vom Dorf irgendwo in Hessen.
Dann erst Recht. 8)
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Ich stimme Onkel Yossi zu. Melde den Unfall Deinem Haftpflichtversicherer, erkläre aber gleich, daß Du die Haftung klar auf der Gegenseite siehst und im übrigen davon ausgehst, daß dem Gegner kein Schaden entstanden ist. (=Obliegenheitspflicht!)
Besorg Dir in Deiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag und schick den zusammen mit einer Beschreibung des Unfallhergangs an den Versicherer des Gegners. Welcher das ist, erfährst Du da: http://www.gdv-dl.de
Spätestenes wenn und falls die ablehnen, nimm Dir einen Anwalt. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh gleich zu einem.
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Beim ihm ist das Nummernschild ab und bei mir sind es Kratzer an der Stoßstange
Ich habe dann die Polizei gerufen. Die meinten natürlich sofort, das geht dann vor den Verkehrsrichter
die sollte man beide über das knie legen...
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Hatte heute auf dem Aldi-Parkplatz haargenau die gleiche Situation. Nur dass ich natürlich noch rechtzeitig stoppen konnte, da ich auf Parkplätzen natürlich Schritt fahre. Aber echt nur knirsch gestoppt wegen des Glatteises. Da leider ich im Mercer saß, wurde ich natürlich auch gleich als Scheiss-Mercedes-Fahrer angeschnauzt. Nuja, ich lebe noch.
Der andre auch. Gerade so.
Zu deiner Situation: Du hast das Recht, da er aus einer Einfahrt kommt UND in die Gegenfahrbahn fährt. Frisörtechnisch gesprochen sozusagen.
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Ein Prozess aus "Prinzip"...das sind immer die lustigsten, die müssten zwangsverfilmt werden. 8)
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Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte auch nicht Auto fahren. Ich hatte da letzten Sommer auch einen ziemlich Scheiß am Bein, den mein Lieblingsanwalt wieder glattziehen musste.
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Denke ich auch. Wenn man in eine Strasse reinrangiert, muss man auf den fließenden Vekehr Rücksicht nehmen.
Ergo hat NOP die besten Karten.
Wurde der alte Herr n icht verwarnt? Bei mir sind die Helfertlei mit sowas immer direkt dabei. :P
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Sollte ich mit der Info mich noch mal vorab bei dem Herrn melden? Vielleicht wird er dann doch einsichtig.
Die Sorte mit Sicherheit nicht.
Laß einen Kostenvoranschlag für Deine Reparatur machen und melde Deine Ansprüche bei seiner Versicherung an. Dann warte ab, wie die reagieren.
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können wir die beiden nicht für ne woche in eine zelle sperren? mit nur eiem satz geschirr und einem besteck?
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wegen solcher knalltüten steigen die versicherungsprämien. kratzer, die mit nem lackstift für zweifünfzig erledigt werden ,zerren sie vor gericht. anwälte gutachter, blabla.. und zack sind 500taler verbrannt. - sehr erwachsen. hauptsache, du hast recht.
schön, dass es dir nicht in den hals regnet.
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NOP, Du hast hier schon gleichlautende Ratschläge von Onkel Yossi und von mir gehört. In Beitrag #2 steht, wie Du an die Versicherungsdaten herankommst. Mach das mal so.
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wegen solcher knalltüten steigen die versicherungsprämien. kratzer, die mit nem lackstift für zweifünfzig erledigt werden ,zerren sie vor gericht. anwälte gutachter, blabla.. und zack sind 500taler verbrannt. - sehr erwachsen. hauptsache, du hast recht.
schön, dass es dir nicht in den hals regnet.
Nö, ich finde das auch nicht o.k. Für angerichtete Schäden muß man geradestehen; der Mercedesfahrer hätte NOPs Schaden ja gerne auch selber begleichen können, und die Versicherung rauslassen. Oder sich wenigstens entschuldigen und seinen Fehler anerkennen. Daß er stattdessen NOP seine Mißachtung gezeigt hat, sollte man ihm nicht durchgehen lassen. Finde ich jedenfalls.
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schön, dass es dir nicht in den hals regnet.
Wieso? Sprichst Du aus Erfahrung?
Sorry, aber wenn der alte Arsch sich anders verhalten hätte, wäre NOP wahrscheinlich mit einer freundlichen Entschuldigung und einem rübergeschobenen Fuffie zufrieden gewesen und hätte sich einen Lackstift besorgt. Eigentlich hätte dem alten Penner eins in die Fresse gehört; da das leider verboten ist, muß man es halt anders machen.
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Einerseits bei den Rotariern rummachen, andererseits Verantwortung nicht annehmen. Das paßt nicht.
Es paßt objektiv nicht, paßt aber zu den Snobs, die sich bei den Rotariern rumtreiben.
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wenn ich für jeden dreizeiler rund 150 ocken bekäme, säh ich das vielleicht auch so. ist auch angemessen, aber bei dem oben beschriebenen schaden...
für opa vom dorf ist stadtfahren schon stress. dann bei dem wetter und dann rummst es. der ist völlig fertig und vermutlich nur auf abwehr.
die kunst des erwachsenen mannes wäre es, die schäden zu erfassen und dann die situation zu überblicken und dann angemessen darüber zu reden.
oder ich besteh auf meinem roten förmchen.
ups, bis jetz war es ein kratzer an der stoßstange und ein appes nummernschild. wie denn nu?
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wenn ich für jeden dreizeiler rund 150 ocken bekäme, säh ich das vielleicht auch so.
Hast Du Dich heute über eine Anwaltsrechnung geärgert oder ist Dir einfach nach Berufebashing und heute sind die Anwälte dran?
für opa vom dorf ist stadtfahren schon stress. dann bei dem wetter und dann rummst es. der ist völlig fertig und vermutlich nur auf abwehr.
Und Hitler war in Wirklichkeit nur beleidigt, daß man ihn auf der Kunstakademie nicht haben wollte und konnte seine Frustration nicht anders als durch einen Weltkrieg artikulieren.
die kunst des erwachsenen mannes wäre es, die schäden zu erfassen und dann die situation zu überblicken und dann angemessen darüber zu reden.
Die Kunst eines Rotariergutmenschen wäre es, sich anständg gegenüber seinen Mitmenschen zu benehmen und vor allen Dingen, zu eigenem - noch dazu banalem - Fehlverhalten zu stehen.
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oder ich besteh auf meinem roten förmchen.
Der alte Herr hat bestimmt diamantenbesetzte Teakholzförmchen.
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NOP, setz Dich mit dem Typen gar nicht erst auseinander. Schreib direkt an den Versicherer und mache den Direktanspruch nach §§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 1 PflVG geltend http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__115.html
http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html
Der Versicherer wird dann den Mercedesfahrer zu einer Stellungnahme auffordern und Dir danach antworten. Wenn er seinen Versicherer anlügt, die Tochter als Zeugin benennt und der Versicherer die Regulierung ablehnt, kannst Du immer noch entscheiden, ob Du vor das Gericht ziehst.
EDIT: Mach aber schnell, bevor er Spuren beseitigt und seinen Schaden reparieren läßt. Im übrigen müßte sich mit der Aussage der Bullen und dem Schadensbild an Deinem Auto der Unfallhergang zweifelsfrei beweisen lassen.
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yossi, in nr 1 steht was über den schaden., die schäden. selbst in werksttten dürfte das nicht mehr als 50 taler für beide zusammen machen. dafür wären zusätzliche re kosten weggeworfenes geld.
das ging nicht gegen anwälte nur gegen die verschwendung von geld, arbeitszeit und .. ach haut euch doch die köppe ein, hauptsache ich habe recht.
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Dazu muß ich auf's Auto verzichten.
Wechsel die Werkstatt.
selbst in werksttten dürfte das nicht mehr als 50 taler für beide zusammen machen. dafür wären zusätzliche re kosten weggeworfenes geld.
Es geht hier aber nicht vorrangig um die Kohle, sondern um das Verhalten des alten Knackers. Mich würde das auch deutlich mehr ärgern als die paar Kratzer, und ich würde das auch nicht gerne ungestraft mit mir machen lassen. Das hat nichts mit Recht haben zu tun.
Ich hab mal so einen Typen vor Jahren auf der Gegenseite gehabt, der betrieb (oder betreibt) im Internet eine Auktionsplattform für Flugzeuge (keine Modellflugzeuge!); mein Mandant hatte über seinen Laden ein Flugzeug verkauft und die beiden stritten sich um die Verkaufsprovision. Mitten im Verfahren ändert er die AGB auf seiner Website und legt die neuen AGB dem Gericht vor - klarer Fall von versuchtem Prozeßbetrug. Im Verhandlungstermin (er nahm den Termin alleine ohne seinen Anwalt wahr) hat der mich behandelt wie einen kleinen Schulbuben. Obwohl ich mich eigentlich hätte zurücklehnen können, weil er den Prozeß nur verlieren konnte hatte ich mich so über sein Verhalten geärgert, daß ich drauf und dran war eine Strafanzeige wegen versuchten Prozeßbetruges gegen den Typen zu machen, weil er sich so absolut überheblich und herablassend verhalten hatte.
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danke, ich denke, ich ziehe das so durch. Ist nur die Frage, ob ich noch einen Kostenvoranschlag machen lasse. Dazu muß ich auf's Auto verzichten. Unschön bei dem Wetter.
Na ja, Du brauchst zumindest irgendeinen Anhaltspunkt für Deine Forderung. Wenn Du dem Versicherer einen Kostenvoranschlag vorlegst, wird er den u. U. akzeptieren (muß aber nicht sein). Hast Du keinen, schicken sie Dir einen eigenen Gutachter vorbei (meistens Dekra), der gern mit spitzer Feder rechnet. Kann in Deinem Fall aber nicht schaden, weil die Art Deines Schadens Rückschlüsse auf den Unfallhergang zuläßt.
EDIT: Dein Schaden - ich meine natürlich den an Deinem Auto! ;)
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wenn ich für jeden dreizeiler rund 150 ocken bekäme, säh ich das vielleicht auch so. ist auch angemessen, aber bei dem oben beschriebenen schaden...
für opa vom dorf ist stadtfahren schon stress. dann bei dem wetter und dann rummst es. der ist völlig fertig und vermutlich nur auf abwehr.
die kunst des erwachsenen mannes wäre es, die schäden zu erfassen und dann die situation zu überblicken und dann angemessen darüber zu reden.
oder ich besteh auf meinem roten förmchen.
ups, bis jetz war es ein kratzer an der stoßstange und ein appes nummernschild. wie denn nu?
Ich kann den Ärger von NOP schon nachvollziehen. Der Opa war ja wohl im Unrecht, und die Reaktion von dem war ja wohl voll daneben. Und auch ein kleiner Schaden an einem neuen Wagen kann ziemlich teuer werden, sei es bei der Reparatur oder beim Wiederverkaufswert. (Übrigens zwei der Gründe, warum ich mir nie einen neuen Wagen kaufen würde.)
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Ich habe jetzt den Brief von seiner Versicherung, wo sie mich bitten, den Sachverhalt zu schildern.
Klingt gut.
Eigentlich würde ich einfach aufschreiben wie es war und fertig. Dazu eine Skizze und die Schadensfotos. Kann ich das einfach nach Gedächtnis tun oder erkennen die an den Formulierungen sofort, daß ich das ohne Anwalt verfaßt habe und wittern Morgenluft? Ich habe so den Verdacht, daß ein pfiffiger Anwalt selbst bei so einer eigentlich eindeutigen Vorfahrtsgeschichte noch den Spieß umdrehen kann.
Jetzt werd bloß nicht paranoid.
Der Herr war übrigens mit dem Dienstwagen seiner Firma unterwegs, wie man am Versicherungsnehmer sehen kann.
Mit fremden Daimlers ist gut angeben. 8)
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Schildere einfach nur kurz und knapp den Unfallhergang, mach eine Skizze und erkläre, daß Du Deinen Schaden voll ersetzt haben willst. Geschwindigkeitsangabe ist gut, wenn die 30 km/h auch ungefähr stimmen. Mußt Du aber eigentlich auch nicht darlegen.
Daß sie Dir einen Gutachter schicken wollen, ist ein gutes Zeichen. I. d. R. beauftragen sie die DEKRA und schicken keinen eigenen Mitarbeiter. Das kostet auch Geld und deutet deshalb darauf hin, daß sie zumindest etwas zahlen wollen.
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Sollte ich erwähnen, daß dort Tempo 30 gilt und ich 30 fuhr oder sollen die das alleine rausfinden dürfen? Ich habe heute noch mal probebremsen gemacht und komme aus 30 tatsächlich nach etwa 12 Metern zum stehen, allerdings ist da kein Überraschungsmoment. Ich würde schätzen, daß ich noch etwa 15 -20 Meter entfernt war (eher 15) als er aus seiner Lücke wieder rausfuhr, abzüglich Überraschung kommt das etwa hin.
aus meiner fahrschulzeit (lang, lang ists her) hab ich rudimentär im Ohr, dass mann gerade bei rutschiger oder glatter Fahrbahn so langsam fahren muss, dass man jederzeit anhalten kann. Vllt. war 30 dann doch zuviel. Vllt. fragst du doch mal einen Anwalt.
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Die gute Regel die ich im Kopf habe, wer in den fließenden Verkehr fährt hat gefälligst drauf zu achten, dass er diesen nicht behindert.
Wenn er vorher stand und dann losfuhr, hätte er eben mal gucken können.
NOP, man kann auch zu ehrlich sein.
Also ein Fall von "nicht gesehen".
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Ulrich Wickert : Der Ehrliche ist der Dumme: Über den Verlust der Werte. 1994
Nimm dir nen Anwalt. Der kennt sich im Zweifel in der Kunst des kunstvollen Auslassens besser aus als du.
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Meine subjektiv objektive Meinung, der Opa war schuld.
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subjektiv betrachtet hast du recht.
Fragt sich nur, was ein Sachbearbeiter einer Versicherung daraus macht, der Kosten einsparen muss.
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Den Absatz ab Offenbar würde ich weglassen löschen, du bist doch kein Anwallt . ;)
Den Absatz mit dem rechts ranfahren würde ich auch weglassen.
Dafür würde ich den Absatz mit dem Zusammenprall etwa so schreiben: "..und wieder fast aus der Parklücke raus und kreuzte meine Fahrspur und es kam zum trotz einer Vollbremsung meinerseits zum Zusammenstoß."
Edit: Mein Gott, dabei war ich beim Schreiben total nüchtern. Das muss der Schlafentzug gewesen sein. 8)
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Wie jetzt? "ich bitte" ???...: die Regulierung meines Schadens erwarte ich Fristgerecht bis zum... "ich bitte"... mach dich nicht lächerlich, das ist ne Versicherung, das ist deren Job.
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So lange die noch nicht herumzicken, ist Höflichkeit nicht verkehrt.
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poch auf dein recht, klage und mach einen anwalt reich und glücklich. (ich bin nach wie vor der meinung, der richter sollte euch beide für 2 wochen in eine zelle sperren) aber dann kommt wenigsten geld ins fliessen, und dass findest du ja eh toll.
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Wie hoch ist denn Deine Forderung? Wenn Du die postest, rechne ich Dir mal die Kosten aus. Dann kannst Du entscheiden, ob Du einen Anwalt beauftragst.
Die rechtliche Beurteilung des Versicherers ist m. E. unhaltbar, da kann man noch was machen. Die nehmen Dich einfach nicht ernst.
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ok, im ernst.
Laut Kostenvoranschlag so um 600 €
das gericht macht nen kompromiss, weil das ganze halt strittig ist, bleiben 300. zieh alle rechtskosten ab, und dir bleiben 50 - 100 taler. wenn du den betrag dann durch die std dividierst, die du mit a. arbeiten an dem fall und b. grübeln usw verwendest....
andersrum, ist dieser pipifax die lebenszeit wert, die du dafür verschwendest?
so, wie du den sachverhalt schilderst, hast du wahrscheinlich recht. aber es gibt auch aspekte jenseits dieser frage. und wenn man dich mit einer homöopathischen dosis ( womit ich DEINE einbringung aufgreife) spott darauf hinweist, denkst du nicht darüber nach, sondern bist sofort beleidigt.
was bringt dir dass, wenn du dich über jeden furz aufregst? vermutlich bist du schon angepisst, wenn ich oder sonst einer deiner lieblinnge (vorsicht, ironie) überhaupt auf deine posts oder in "deinem" fred reagieren. mann, mach mal etwas lockerer.
übrigens, steiner ist mir viel zu kompliziert und regelhaft. einzelne aspekte gefallen mir - aber der ganze kathechismus, nää.
ich kenne dich nur von den beiträgen hier im forum. aber allein die tatsache, das ich genau weiss, wie ich dich jederzeit mit irgendeiner flapsigen bemerkung auf die palme jagen kann, sollte dich mal über deine reaktionsmuster nachdenken lassen. nein, dass ist kein erneuter angriff.
du bist viel zu manipulierbar. du lässt dich emotional rumschubsen. finde deine mitte, die harmonie in dir, sonst verkommst du zu einem alten mann, der den ganzen tag aus dem fenster schaut, ob ein hund auf den gehweg kackt, um dann die polizei rufen zu können.
wenn du anderen die macht über dein emotionales wohlbefinden gibst, hast du ein problem, nicht die anderen.
das meine ich ganz ernsthaft und fürsorglich.
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Laut Kostenvoranschlag so um 600 €, wobei ich auch einfach eine Kompensation für den Wertverlust nehmen würde.
Mahnbescheid an Versicherung, Halter und Fahrer:
https://www.online-mahnantrag.de
Die Versicherung wird Widerspruch einlegen, dann hak noch mal bei denen nach, ob es ihnen wirklich ein Gerichtsverfahren Wert ist. Bitte vergiß nicht, daß Du bei einem Kostenvoranschlag nur den Nettobetrag geltend machen kannst.
so, wie du den sachverhalt schilderst, hast du wahrscheinlich recht. aber es gibt auch aspekte jenseits dieser frage.
Ja. Zum Beispiel, ob man morgens noch in den Spiegel kucken kann, wenn man sich von so einem alten Wichser im Benz auf offener Straße demütigen läßt.
Vor ein paar Wochen habe ich zum ersten mal in meinem Leben einen anderen Autofahrer wegen Nötigung und Körperverletzung angezeigt. Eigentlich war es ein bemitleidenswertes Arschloch. Aber ich habe nicht eingesehen un sehe nicht ein, weshalb ich mich als alter Mann mit einem dummen vorbestraften 20jährigen auch noch an einer Ampel rumprügeln muß, nachdem der mich erst zwei Kilometer lang genötigt hat. Wenn ich an den Rattenschwanz denke (dritte Nachfrage der Staatsanwaltschaft, irgendwann in den nächsten Monaten "darf" ich noch mal in einer Gerihtsverhandlung aussagen und die Fragen eines tolpatschigen Verteidigers über mich ergehen lassen der versucht, mich aufs Glatteis zu führen), isses die Sache objektiv nicht Wert gewesen. Aber manchmal braucht man es für sein Selbstgefühl, sich nicht alles gefallen zu lassen.
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Was heißt in dem Fall netto? Ohne Kosten für den Ersatzmietwagen? Oder ohne MWSt.? Kann man den Betrag anmahnen, bevor die Reparatur gemacht wurde?
Ohne MWSt. Die bekommst Du erst erstattet, wenn Du nachweisen kannst, daß Du sie auch bezahlt hast, Du brauchst dafür also eine Reparaturrechnung.
Die Nettobeträge kannst Du auch ohne Reparatur fordern, ob Du reparieren läßt, ist Deine Sache.
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Mahnbescheid kostet eine halbe Gerichtsgebühr, das sind bei einem Streitwert bis 600 Hühner 17,50 Hühner.
Anwaltsgebühren wären:
- außergerichtlich einfordern - i. d. R. 1,3 Gebühren
- Klage einreichen - 1,3 Gebühren, dabei ist die Hälfte der außergerichtlichen Gebühr anzurechnen
- zum Termin vor Gericht gehen oder während des Gerichtsverfahrens einen außergerichtlichen Termin in der Sache mit dem Gegner / dessen Anwalt wahrnehmen, auch telefonisch - 1,2 Gebühren, Gebühr fällt nur einmal an
- Vergleich schließen - vor Gericht 1,0 Gebühren, ohne vorherige Klage 1,5
- Auslagenpauschale 20 €
- MWst. in voller Höhe
Eine Gebühr ist bei Streitwert bis 600 € 45 €.
Klage kostet beim Gericht einen Vorschuß von 3 Gebühren, hier also 105 €.
Wenn Du also einen Anwalt beauftragst, gleich zu klagen, kostet das
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 58,50 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG 54,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
macht 132,50 €
19 % MWSt. Nr. 7008 VV RVG 25,18 €
gesamt 157,68 €
3 Gerichtsgebühren Nr. 1210 KV GKG 105,00 €
Kosten gesamt 237,50 €
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Wenn Du das Verfahren gewinnst, muß Dir der Gegner die Kosten erstatten. Wird ein Vergleich geschlossen, erhöhen sich die Anwaltskosten um 45,00 € netto und die Gerichtsgebühren reduzieren sich auf 1,0 Gebühren, also 45,00 €. Wie die Kostenverteilung dann geregelt wird, ist Verhandlungssache und kann notfalls auch vom Richter entschieden werden (was aber gebührenpflichtig ist).
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Schuldner ist dann nicht er, sondern die Versicherung?
Alle beide! Oder alle drei, wenn Fahrer und Halter nicht dieselbe Person sind.
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Bei dieser Mahnseite muß man leider schon auf der zweiten Seite einen Prozessbevollmächtigten angeben.
Nur wenn man einen hat. Ansonsten klickt man weiter.
www.mahnung-online.de sieht vielversprechend aus.
Eher nicht. Die von mir angegebene Site ist die offizielle Anwendung der deutschen Mahngerichte.
Schuldner ist dann nicht er, sondern die Versicherung?
Er *und* die Versicherung.
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Er *und* die Versicherung.
Und die Halterin. Der Wagen lief doch auf die Firma!?
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Korrektur: Der Mahnbescheid kostet eine halbe Gebühr, aber mindestens 23,00 €. Hier also 23,00 €, und nicht 17,50 €.
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Und die Halterin.
Richtig.
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Macht ja richtig Spaß.
Ja, ist nett gemacht. Wenn Du am Ende angekommen bist, beim Ausdrucken die Version mit Barcode wählen.
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@Yossarian
Wie läuft das nochmal bei mehreren Antragsgegnern? Muß man für jeden einen Mahnbescheid beantragen, oder reicht einer? Das Formular sieht doch gar nicht genug Felder für drei Gegner vor? Und wie ist es mit den Gebühren? Sowas hat bei uns immer die Kanzleiangestellte gemacht. Die war ziemlich fit. :)
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Was passiert dann? Ich verschicke das, aber die Mahnung wird gleichzeitig irgendwo registriert?
Das Gericht stellt das Ding beim Gegner förmlich zu. Legt er nicht innerhalb von 2 Wochen Widerspruch ein, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. LEgt er, mußt Du 2,5 Gerichtsgebühren nachzahlen und Deinen Anspruch begründen, die Sache geht dann an das zuständige Amtsgericht.
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Nö. Nicht ins Leere drohen, sondern einfach den nächsten Schritt machen.
@Yossarian
Wie läuft das nochmal bei mehreren Antragsgegnern? Muß man für jeden einen Mahnbescheid beantragen, oder reicht einer? Das Formular sieht doch gar nicht genug Felder für drei Gegner vor?
Das Onlineformular fragt, ob weitere Antragsgegner aufgenommen werden sollen. Die Gebühren berechnet es automatisch.
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Hätte es Zweck, die Versicherung noch mal anzurufen und denen mitzuteilen, daß sie sich überlegen sollen, ob sie mich nicht doch lieber ernst nehmen wollen, da ich anderenfalls den Weg mit Mahnung usw. gehen werden?
Einen Versuch ist es wert. Verlang die Stellungnahme des Unfallgegners in Kopie. Erläutere Deine Sicht der Dinge. Weise darauf hin, daß Du vor Gericht gehen wirst, wenn man Dir nicht entgegenkommt. Nenn Du zuerst eine Zahl, mit der Du zufrieden wärst (Anker!). Dann vielleicht.