Das Männerforum
Plaudereien => Computer-Lust - Computer-Frust => Thema gestartet von: Kulle am 06. Juni 2017, 20:52:31
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Wann genau muss auf eine Seite ein Impressum?
Meine Wohnungsverwaltung, deren Computer ich pflege, verwaltet verschiedene Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Eine WEG möchte, dass sämtliche Dokumente zur WEG-Verwaltung per PDF über eine Webseite über ein Login abgerufen werden kann. Soweit, so gut.
Diese eine Seite habe ich vor ein paar Jahren eingerichtet. Der Inhaber der Seite ist die Wohnungsverwaltung. Über diese Seite werden nur Informationen ausgetauscht. Es wird nichts angeboten außer Informationen. Muss da trotzdem ein Impressum hin?
Ich gestalte gerade die Seite neu in HTML5 und CSS3 ohne Javascript und Flash. Da ich das im reinen Quellcode schreibe möchte ich alle Eventualitäten vor der Veröffentlichung klären. Ich bin in CSS noch recht am Anfang.
Bisher ist kein Impressum drin.
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Wohnungsverwaltung hört sich gewerblich an, also im Zweifel Impressumspflicht.
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Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß zwar die Wohnungsverwaltung ein Impressum haben sollte. Aber die WEG will sich intern in einem Bereich austauschen, auf den eben nur diese WEG Zugriff haben wird. Das könnte also genausogut ein Leitz-Ordner in einem Treppenhausregal der WEG sein. Daher sehe ich hier keine Notwendigkeit eines Impressums. Im Zweifel: wo kein Kläger, da kein Richter - und wer sollte hier weswegen klagen wollen?
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§ 5 TMG (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html)
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Es wird nichts angeboten außer Informationen. Muss da trotzdem ein Impressum hin?
Was schadet es, eins einzubauen?
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Was schadet es, eins einzubauen?
Ein "falsches" Impressum ist genauso abmahnträchtig wie gar keines.
und wer sollte hier weswegen klagen wollen?
Jeder Abmahngeier, dessen Geschäftsmodell das ist.
Meine Wohnungsverwaltung, deren Computer ich pflege, verwaltet verschiedene Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Eine WEG möchte, dass sämtliche Dokumente zur WEG-Verwaltung per PDF über eine Webseite über ein Login abgerufen werden kann. Soweit, so gut.
Diese eine Seite habe ich vor ein paar Jahren eingerichtet. Der Inhaber der Seite ist die Wohnungsverwaltung. Über diese Seite werden nur Informationen ausgetauscht. Es wird nichts angeboten außer Informationen. Muss da trotzdem ein Impressum hin?
Ist es zugleich *die* Homepage der Wohnungsverwaltung, d.h., repräsentiert die (auch) den für jedermann aufrufbaren Internetauftritt der Firma, oder ist die komplette Site nur durch Login erreichbar?
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Ein "falsches" Impressum ist genauso abmahnträchtig wie gar keines.
OK, erwischt, ich war unpräzise.
Was schadet es, ein richtiges Impressum einzubauen?
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.....Ist es zugleich *die* Homepage der Wohnungsverwaltung, d.h., repräsentiert die (auch) den für jedermann aufrufbaren Internetauftritt der Firma, oder ist die komplette Site nur durch Login erreichbar?
Nein! Es ist die Seite dieser speziellen Wohnungseigentümer-Gruppe, verwaltet durch die Wohnungsverwaltung. Auf der Startseite ist nur eine Überschrift, der Login-Buton und ein Bild von dem Gebäude. Selbst im geschützten Berreich sind nur die Links zu den einzelnen Dokumenten aufgelistet. Die Wohnungsverwaltung hat gar keine eigene Seite. Die Seite hätte auch einer der Wohnungseigentümer aufziehen können. Es wurde aber so entschieden.
....Was schadet es, ein richtiges Impressum einzubauen?
Zum einen Bequemlichkeit. Zum anderen, je weniger über den Zweck der Seite zu erfahren ist, je uninteressanter ist sie für den Rest der Welt.
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Nein! Es ist die Seite dieser speziellen Wohnungseigentümer-Gruppe, verwaltet durch die Wohnungsverwaltung. Auf der Startseite ist nur eine Überschrift, der Login-Buton und ein Bild von dem Gebäude.
Okay, dann braucht es kein Impressum.
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Danke, ich lass es erst mal weg. Es sei denn der RA Wohnungsverwaltung oder irgendein anderer macht es wieder kompliziert.