Das Männerforum
Beziehungen - leichtgenommen => Kampf der Geschlechter => Thema gestartet von: Conte Palmieri am 23. Februar 2010, 10:25:16
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Ich brauche für eine Diskussion, die in einem anderen Forum läuft, ganz schnell einen belastbaren Beleg dafür, dass Männer strafrechtlich in der Regen schlechter davon kommen als Frauen.
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Und wieso ist das wichtig?
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Feministinnenabwehr, Gefahr im Verzug!
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Frag jeden Strafrichter / Staatsanwalt / Strafverteidiger, den Du triffst.
Bei Genderama dürftest Du im Archiv das eine oder andere finden. "Offizielles" gibt es meines Wissens nach nicht.
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Feministinnenabwehr
Mit denen diskutiert man nicht; auf die schießt man.
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§ 175 StGB
Der galt nur für Schwule, nicht für Lesben
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Ich brauche für eine Diskussion, die in einem anderen Forum läuft, ganz schnell einen belastbaren Beleg dafür, dass Männer strafrechtlich in der Regen schlechter davon kommen als Frauen.
Schau doch mal hier (http://wikimannia.org/index.php?title=Rechtsprechung) nach.
Plus die Links.
Allerdings ist der Artikel nur dürftig mit Belegen ausgestattet.
§ 175 StGB
Der galt nur für Schwule, nicht für Lesben
Right. Und den Rosa Winkel gab's auch nur für Männer.
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"Lustig" (http://lawontheblog.kundp.at/?p=837)
Dieser Beitrag ist einer ganz besonderen stillen Mitleserin gewidmet. Schließlich hat der Junge ja Spaß dabei gehabt, und jede Aufregung darüber ist nichts anderes als funktionelle Larmoyanz. 8)
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Klar, weil es ein 13 Jähriger Junge war, ist es was anderes, als wenn es ein 13 Jähriges Mädchen ist.
Solange ein Mann nur irgendwie "kommt", ist es keine Vergewaltigung mehr, sondern "Spass".
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Sorry, falscher Thread.