Autor Thema: Kollision  (Gelesen 11168 mal)

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Offline Unikum

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Re:Kollision
« Antwort #30 am: 12. Februar 2010, 17:27:04 »
Wie jetzt? "ich bitte" ???...: die Regulierung meines Schadens erwarte ich Fristgerecht bis zum... "ich bitte"... mach dich nicht lächerlich, das ist ne Versicherung, das ist deren Job.
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Conte Palmieri

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Re:Kollision
« Antwort #31 am: 13. Februar 2010, 13:57:59 »
So lange die noch nicht herumzicken, ist Höflichkeit nicht verkehrt.

Offline nigel48

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Re:Kollision
« Antwort #32 am: 09. März 2010, 16:19:57 »
poch auf dein recht, klage und mach einen anwalt reich und glücklich. (ich bin nach wie vor der meinung, der richter sollte euch beide für 2 wochen in eine zelle sperren) aber dann kommt wenigsten geld ins fliessen, und dass findest du ja eh toll.
Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster

Offline Stachelhaut

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Re:Kollision
« Antwort #33 am: 09. März 2010, 16:49:57 »
Wie hoch ist denn Deine Forderung? Wenn Du die postest, rechne ich Dir mal die Kosten aus. Dann kannst Du entscheiden, ob Du einen Anwalt beauftragst.

Die rechtliche Beurteilung des Versicherers ist m. E. unhaltbar, da kann man noch was machen. Die nehmen Dich einfach nicht ernst.
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Offline nigel48

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Re:Kollision
« Antwort #34 am: 09. März 2010, 18:27:08 »
ok, im ernst.


Laut Kostenvoranschlag so um 600 €

das gericht macht nen kompromiss, weil das ganze halt strittig ist, bleiben 300. zieh alle rechtskosten ab, und dir bleiben 50 - 100 taler.  wenn du den betrag dann durch die std dividierst, die du mit a. arbeiten an dem fall und b. grübeln usw verwendest....

andersrum, ist dieser pipifax die lebenszeit wert, die du dafür verschwendest?


so, wie du den sachverhalt schilderst, hast du wahrscheinlich recht. aber es gibt auch aspekte jenseits dieser frage. und wenn man dich mit einer homöopathischen dosis ( womit ich DEINE einbringung aufgreife) spott darauf hinweist, denkst du nicht darüber nach, sondern bist sofort beleidigt.

was bringt dir dass, wenn du dich über jeden furz aufregst? vermutlich bist du schon angepisst, wenn ich oder sonst einer deiner lieblinnge (vorsicht, ironie) überhaupt auf deine posts oder in "deinem" fred reagieren. mann, mach mal etwas lockerer.

übrigens, steiner ist mir viel zu kompliziert und regelhaft. einzelne aspekte gefallen mir - aber der ganze kathechismus, nää.

ich kenne dich nur von den beiträgen hier im forum. aber allein die tatsache, das ich genau weiss, wie ich dich jederzeit mit irgendeiner flapsigen bemerkung auf die palme jagen kann, sollte dich mal über deine reaktionsmuster nachdenken lassen. nein, dass ist kein erneuter angriff.
du bist viel zu manipulierbar. du lässt dich emotional rumschubsen. finde deine mitte, die harmonie in dir, sonst verkommst du zu einem alten mann, der den ganzen tag aus dem fenster schaut, ob ein hund auf den gehweg kackt, um dann die polizei rufen zu können.
wenn du anderen die macht über dein emotionales wohlbefinden gibst, hast du ein problem, nicht die anderen.
das meine ich ganz ernsthaft und fürsorglich.
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Yossarian

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Re:Kollision
« Antwort #35 am: 09. März 2010, 18:52:34 »
Laut Kostenvoranschlag so um 600 €, wobei ich auch einfach eine Kompensation für den Wertverlust nehmen würde.

Mahnbescheid an Versicherung, Halter und Fahrer:

https://www.online-mahnantrag.de

Die Versicherung wird Widerspruch einlegen, dann hak noch mal bei denen nach, ob es ihnen wirklich ein Gerichtsverfahren Wert ist. Bitte vergiß nicht, daß Du bei einem Kostenvoranschlag nur den Nettobetrag geltend machen kannst.

so, wie du den sachverhalt schilderst, hast du wahrscheinlich recht. aber es gibt auch aspekte jenseits dieser frage.

Ja. Zum Beispiel, ob man morgens noch in den Spiegel kucken kann, wenn man sich von so einem alten Wichser im Benz auf offener Straße demütigen läßt.

Vor ein paar Wochen habe ich zum ersten mal in meinem Leben einen anderen Autofahrer wegen Nötigung und Körperverletzung angezeigt. Eigentlich war es ein bemitleidenswertes Arschloch. Aber ich habe nicht eingesehen un sehe nicht ein, weshalb ich mich als alter Mann mit einem dummen vorbestraften 20jährigen auch noch an einer Ampel rumprügeln muß, nachdem der mich erst zwei Kilometer lang genötigt hat. Wenn ich an den Rattenschwanz denke (dritte Nachfrage der Staatsanwaltschaft, irgendwann in den nächsten Monaten "darf" ich noch mal in einer Gerihtsverhandlung aussagen und die Fragen eines tolpatschigen Verteidigers über mich ergehen lassen der versucht, mich aufs Glatteis zu führen), isses die Sache objektiv nicht Wert gewesen. Aber manchmal braucht man es für sein Selbstgefühl, sich nicht alles gefallen zu lassen.

Offline Stachelhaut

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Re:Kollision
« Antwort #36 am: 09. März 2010, 19:38:41 »
Was heißt in dem Fall netto? Ohne Kosten für den Ersatzmietwagen? Oder ohne MWSt.? Kann man den Betrag anmahnen, bevor die Reparatur gemacht wurde?

Ohne MWSt. Die bekommst Du erst erstattet, wenn Du nachweisen kannst, daß Du sie auch bezahlt hast, Du brauchst dafür also eine Reparaturrechnung.

Die Nettobeträge kannst Du auch ohne Reparatur fordern, ob Du reparieren läßt, ist Deine Sache.
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Offline Stachelhaut

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Re:Kollision
« Antwort #37 am: 09. März 2010, 19:48:54 »
Mahnbescheid kostet eine halbe Gerichtsgebühr, das sind bei einem Streitwert bis 600 Hühner 17,50 Hühner.

Anwaltsgebühren wären:

- außergerichtlich einfordern - i. d. R. 1,3 Gebühren
- Klage einreichen - 1,3 Gebühren, dabei ist die Hälfte der außergerichtlichen Gebühr anzurechnen
- zum Termin vor Gericht gehen oder während des Gerichtsverfahrens einen außergerichtlichen Termin in der Sache mit dem Gegner / dessen Anwalt wahrnehmen, auch telefonisch - 1,2 Gebühren, Gebühr fällt nur einmal an
- Vergleich schließen - vor Gericht 1,0 Gebühren, ohne vorherige Klage 1,5
- Auslagenpauschale 20 €
- MWst. in voller Höhe

Eine Gebühr ist bei Streitwert bis 600 € 45 €.

Klage kostet beim Gericht einen Vorschuß von 3 Gebühren, hier also 105 €.

Wenn Du also einen Anwalt beauftragst, gleich zu klagen, kostet das


1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG   58,50 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG       54,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG       20,00 €
macht                                                 132,50 €
19 % MWSt. Nr. 7008 VV RVG               25,18 €
gesamt                                            157,68 €


3 Gerichtsgebühren Nr. 1210 KV GKG    105,00 €
Kosten gesamt                                    237,50 €
« Letzte Änderung: 09. März 2010, 19:54:06 von Stachelhaut »
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Offline Stachelhaut

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Re:Kollision
« Antwort #38 am: 09. März 2010, 19:52:27 »
Wenn Du das Verfahren gewinnst, muß Dir der Gegner die Kosten erstatten. Wird ein Vergleich geschlossen, erhöhen sich die Anwaltskosten um 45,00 € netto und die Gerichtsgebühren reduzieren sich auf 1,0 Gebühren, also 45,00 €. Wie die Kostenverteilung dann geregelt wird, ist Verhandlungssache und kann notfalls auch vom Richter entschieden werden (was aber gebührenpflichtig ist).
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Offline Stachelhaut

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Re:Kollision
« Antwort #39 am: 09. März 2010, 19:54:56 »
Schuldner ist dann nicht er, sondern die Versicherung?

Alle beide! Oder alle drei, wenn Fahrer und Halter nicht dieselbe Person sind.
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Yossarian

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Re:Kollision
« Antwort #40 am: 09. März 2010, 19:55:40 »
Bei dieser Mahnseite muß man leider schon auf der zweiten Seite einen Prozessbevollmächtigten angeben.

Nur wenn man einen hat. Ansonsten klickt man weiter.

Zitat
www.mahnung-online.de sieht vielversprechend aus.

Eher nicht. Die von mir angegebene Site ist die offizielle Anwendung der deutschen Mahngerichte.

Zitat
Schuldner ist dann nicht er, sondern die Versicherung?

Er *und* die Versicherung.

Offline Stachelhaut

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Re:Kollision
« Antwort #41 am: 09. März 2010, 19:56:17 »
Er *und* die Versicherung.

Und die Halterin. Der Wagen lief doch auf die Firma!?
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Offline Stachelhaut

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Re:Kollision
« Antwort #42 am: 09. März 2010, 19:58:29 »
Korrektur: Der Mahnbescheid kostet eine halbe Gebühr, aber mindestens 23,00 €. Hier also 23,00 €, und nicht 17,50 €.
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Yossarian

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Re:Kollision
« Antwort #43 am: 09. März 2010, 19:58:36 »

Yossarian

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Re:Kollision
« Antwort #44 am: 09. März 2010, 20:02:10 »
Macht ja richtig Spaß.

Ja, ist nett gemacht. Wenn Du am Ende angekommen bist, beim Ausdrucken die Version mit Barcode wählen.