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Selektive Empfindlichkeit gegen Prostitutions"laerm"

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opa:
Laerm, den man nicht zu eigenem Gewinn oder Vergnuegen produziert oder geniesst, ist fuer die unfreiwilligen Opfer im "wir schaffen das" Verdichtungsstress je laenger je mehr nicht nur stoerend, sondern auch Wohlbefinden, Gesundheit und Leben vernichtend. Bei Politik, Verwaltung und Juxtiz haben einmal mehr in der Regel nur die Lauten Gehoer, derweil die still Leidenden nur zahlreicher werden. In Deutschland hat eine Verwaltungsbehoerde eine Kita ueber einer Wohnung eines Nachtschichters bewilligt. Ein Fehler, der von der Juxtiz nur sehr zoegerlich wieder korrigiert wurde. In der Schweiz betrieb ein selber wohlweislich an einem ruhigeren Ort wohnender Schreiner seienen Betrieb viele Jahre lang in einer Wohnzone mit nur stillem Gewerbe. Die Laermquelle wurde nicht etwa von Amtes wegen geschlossen, sondern der Laermer nach weiterer jahrelanger Duldung eingeladen, ein Gesuch um Weiterbetrieb einzureichen. Auf das dann der wegen Aussichtslosigkeit verzichtete.

Was den nicht gewinnsuechtigen Beischlaflaerm betrifft, hat ein deutsches Gericht kuerzlich ein Urteil gefaellt. Der wird rund um die Uhr geduldet. Allerdings nur mit einer Hoechstdauer von einer halben Stunde. Aehnliche Urteile ergingen zum Duschen zwischen 22 und 7 Uhr. Nicht gewinnsuechtiger Kinderlaerm ist rund um die Uhr ohne Zeitbegrenzung zugelassen.

Laerm von "serioeser" Gewinnsucht wird von Politik, Verwaltung und Juxtiz privilegiert, und dem Buerger immer mehr Laermopfer zugemutet. Genau umgekehrt ist es bei Prostitutionslaerm. Der wird selektiv zu einer von der Staatsgewalt unverzueglich abzustellenden und zu verfolgenden Straftat "veredelt". Zu entspannendem Beischlaflaerm kommt es wegen des Terrors des wucherischen und gewaltkriminellen Umfeldes kaum je. Im gleichen Haus kann es zu Belaestigungen kommen, die jedoch von Brieftraegern, Milchmaennern und Missionaren folgenlos geduldet werden. Bei einem Nachbarhaus liegen ein paar Kippen auf dem Gehsteig statt im Rinnstein. Bei dem auf der anderen Seite stimmt fuer eine alte Jungfer ohne konkrete Belaestigung die "Stimmung" nicht mehr....

"Gleichheit" ala Buchtheokratie....

simplemachine:

--- Zitat von: opa am 16. Juni 2019, 11:21:38 ---"Gleichheit" ala Buchtheokratie....
--- Ende Zitat ---

Der Vergleich mit Milchmännern, Postboten etc. hinkt aber auch gewaltig, denn wie oft am Tag kommen die schon ins Haus. In der schweitzer Reportage ist hingegen von Kundenfrequenz am Vormittag im 15-Minuten-Takt die Rede. Dann ist der Gewerbebetrieb auch noch im obersten Stockwerk, so dass alle durchs ganze Haus wandern und das dann teilweise noch bis 5 Uhr nachts. Wer will schon in einem Haus wohnen, wo ununterbrochen Fremde hoch und runterlatschen, da kommt es auf den Grund ihres Besuchs erstmal gar nicht unbedingt an.

Es scheint sich aber schon erledigt zu haben, die Golden Pussy´s sind lt. Hompage mittlerweile in die Rebgasse umgezogen und bieten dort ihre Künste für 150 CHF die Stunde an. 

captain_future:
Vielleicht war's auch ne Art Maßnahme zur Steigerung der Bekanntheit? Die Dame dürfte inzwischen vermutlich trotz Umzug mehr Menschen ein Begriff sein, als zuvor.

Yossarian:
Auch wenn der Threadverursacher rausgeflogen ist und es wahrscheinlich keinen mehr interessiert:

Ich bin gerade über ein Urteil des Landgerichts Berlin aus 2004 gestolpert, in dem dieses ausführt, die bloße Existenz eines Bordells im selben Haus berechtige zu einer Mietminderung von 10 %.

"Bordell im Haus:
Aus Sicht des Gerichts habe allein der Umstand, dass ein Bordell im Haus vorhanden war und damit die Möglichkeit bestand den Kunden zu begegnen, eine Minderung um 10 % gerechtfertigt."

LG Berlin, 64 S 334/03

Bleibt die Frage, ob ich mein Gemüse auch 10 % billiger bekomme, wenn ich nachweise, daß neben mir ein Puffgänger am selben Marktstand einkauft...

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