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Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

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grashopper:
Der Mann einer Freundin, etwas über 60, hat folgendes Problem mit kurzer Zusammenfassung:

Seit Jahrzehnten im Handwerker-Bereich tätig und aufgrund körperlicher Beschwerden (Schmerzen in den Knochen) attestiert arbeitsunfähig.

Eine Reha wurde abgelehnt (Widerspruch läuft).

Der MdK (Medzinischer Dienst der Krankenversicherung) stellte jedoch fest, dass er arbeitsfähig sei.

Am ersten Tag der Arbeitsaufnahme vor kurzem stellte der Arbeitgeber fest, dass er - weil krümend vor Schmerzen - nicht arbeiten kann und schickte ihn zum Betriebsarzt, der ihn weiter zum behandelnden Arzt leitete. Der ihn wiederum weiterhin krankgeschrieben hat.

Nur zahlt momentan keiner mehr. Arbeitgeber nicht, Krankenkasse nicht wegen MdK, Rentenversicherung nicht (da sowieso  Reha erst einmal abgelehnt).

Was kann der Mann jetzt am dringlichsten tun? Er steht jetzt erst einmal ohne Einkommen da!

PS: Anspruch auf Krankengeld besteht noch bis November 2018.



Korinthenkackerin:
Wichtig ist hier zu wissen, ob er beim MKD nach Aktenlage begutachtet wurde oder persönlich? Wenn nur nach Aktenlage, lohnt sich ein Widerspruch. Der behandelnde krankschreibende Arzt wird regelmäßig von der Krankenkasse angefragt und kann der Krankenkasse einen Zweizeiler schreiben, dass er eine persönliche Begutachtung empfiehlt. Wurde er persönlich begutachtet und beschieden, dass er arbeitsfähig ist, dann fragt man sich natürlich, warum der MDK das so sieht. Der behandelnde krankschreibende Arzt kann das Gutachten anfordern und man gewinnt wenigstens Klarheit.

Dass die Reha abgelehnt wurde, leuchtet mir auch nicht ein. Bei längerer Krankschreibung und den daraus resultierenden Anfragen, die der Arzt erhält, muss dieser, wenn er die Reha unterstützt, das Kreuz setzen bei "die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet". Dann leitet im Normfall die Krankenkasse selber die Reha ein und diese werden seltenst abgelehnt.

Also stellt sich für mich zuallerst die Frage, ob der behandelnde Arzt den Patienten tatsächlich ausreichend unterstützt und ihn auch wirklich für krank hält. Auch wenn das MDK-Gutachten nach Aktenlage erfolgte, müssen ja die vorliegenden Arztberichte ausgesagt haben, dass er gar nicht sooo krank ist.

Fast alle Kassen bieten zwischenzeitlich Sozialberatungen für ihre Versicherten an. Da er erst im November 2018 ausgesteuert werden würde, muss er sich schleunigst darum kümmern, sich dort beraten zu lassen.

Wenn er eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen will, muss er vorher in eine stationäre Reha, das klappt anders nicht.

Er könnte natürlich, wenn gar nix mehr geht, aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Auch hierzu kann der Arzt eine Bescheinigung für das Amt ausstellen, dass die Kündigung aufgrund der Krankheit erfolgt, dann bekommt er keine Sperre und hat wenigstens mal ein Jahr die vollen Bezüge.

Yossarian:

--- Zitat von: grashopper am 17. Februar 2018, 21:56:44 ---Der MdK (Medzinischer Dienst der Krankenversicherung) stellte jedoch fest, dass er arbeitsfähig sei.
--- Ende Zitat ---

Wer hat das MdK-Gutachten veranlaßt? Die Krankenkasse?

Das Perfide ist, daß nicht er selbst Widerspruch gegen die Entscheidung des MdK einlegen kann, sondern daßsein behandelnder Arzt das tun muß.

Yossarian:

--- Zitat von: Korinthenkackerin am 17. Februar 2018, 22:30:22 ---Er könnte natürlich, wenn gar nix mehr geht, aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Auch hierzu kann der Arzt eine Bescheinigung für das Amt ausstellen, dass die Kündigung aufgrund der Krankheit erfolgt, dann bekommt er keine Sperre und hat wenigstens mal ein Jahr die vollen Bezüge.
--- Ende Zitat ---

Von allen Möglichkeiten eine der schlechtesten. Das Arbeitsamt wird den Leistungsbeginn für das AlG1 vorläufig 12 Wochen später feststellen, und dann kann man zittern, ob die das mit dem Attest fressen bis zum endgültigen Bescheid. Und die Wahrscheinlichkeit, daß sich der Amtsarzt des Arbeitsamts hinter dem MdK versteckt, ist groß.

Vertrackte Situation.

ganter:
Es gibt Fachanwälte für Sozialrecht, die beschäftigen sich jeden Tag mit solchen Fällen.

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