Autor Thema: Veruntreute Klassenkasse  (Gelesen 21781 mal)

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Offline Alltagsüberlebender

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Veruntreute Klassenkasse
« am: 11. Januar 2017, 18:51:27 »
Hallo,
ich lese schon länger immer mal mit und habe das Forum schätzen gelernt. Habe heute das erste Mal Anlass, selbst zu schreiben.

Hintergrund:
mein Ehrenamt als Elternsprecher einer Grundschulklasse, hoffe, das passt in "Berufliches" hinein.

Situation:
Klassenlehrerwechsel. Keine formale Übergabe der Klassenkasse. Nachfolgelehrer fand die "Kasse" (Tupperdose) in einem unverschlossenen Lehrertischfach des Klassenzimmers, leer. Es fehlen Belege und ein höherer dreistelliger Betrag. Vorgängerlehrer sagt, er hat Belege und Geld vollständig hinterlassen. Zugang zum Zimmer hat neben den kleinen Schülern theoretisch das gesamte Schulpersonal, praktisch waren es die Vertretungslehrer der Übergangszeit und die Reinigungskräfte. Schule lehnt Verantwortung ab, Vorgängerlehrer ist sich keiner Schuld bewusst, Nachfolgelehrer erst recht nicht.

Erste Reaktionen:
Im Namen aller Eltern Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Polizei macht keine Hoffnung auf Ermittlungserfolg, selbst wenn Verdachtsmoment anhand von Fingerabdrücken möglich, sei es schwierig, den Täternachweis zu führen.

Frage an die Kompetenz hier in die Runde:
Wer haftet für den Geldverlust? Nach meinem Rechtsempfinden der Vorgängerlehrer, dem das Geld anvertraut war, der fahrlässig eine unverschlossene Aufbewahrung gewählt, die Kasse nicht ordnungsgemäß übergeben hat. Aber ist die Schule gänzlich raus? Hat sie nicht eine Verpflichtung, den Lehrern per Dienstanweisung klare Vorgaben für den Umgang mit der Klassenkasse zu machen? Welche nächsten Schritte sollten wir Eltern jetzt gehen, ohne noch groß weitere Kosten zu generieren? Oder ist die Rechtslage so glasklar und für uns aussichtsreich, dass wir ohne Sorge um die Kostenübernahme einen Anwalt beauftragen können (zivilrechtliches Einklagen von Schadenersatz vom Vorgängerlehrer)?

Herzlichen Dank an alle, die dieses Anliegen ernst nehmen und brauchbaren Rat geben.


Offline Kulle

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #1 am: 11. Januar 2017, 19:18:55 »
Gegenfrage, um was für einen Betrag handelt es sich? Das dürften keine 1000 Euro gewesen sein. Also als Lehrgeld verbuchen und es in Zukunft besser machen. Alles andere ist nur Gift in der Schulklassengemeinschaft.

Offline Alltagsüberlebender

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #2 am: 11. Januar 2017, 19:58:57 »
Gegenfrage, um was für einen Betrag handelt es sich? Das dürften keine 1000 Euro gewesen sein. Also als Lehrgeld verbuchen und es in Zukunft besser machen. Alles andere ist nur Gift in der Schulklassengemeinschaft.

Wie geschrieben, es fehlt ein höherer dreistelliger Betrag. Ausgangssumme war mehr als ein halber Tausender, es ist wegen fehlender Belege unklar, wie viel ausgegeben wurde. Allerdings wurde in den betreffenden Monaten nichts unternommen, so dass es aus Elternsicht keine Ausgaben gegeben haben dürfte.

Wenn die Verantwortlichkeit beim ausgeschiedenen Lehrer liegt (so sehen wir das), dann vergiften die Ermittlungen die Schulklassengemeinschaft nicht. Dieser hat den ÖD verlassen.

Offline grashopper

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #3 am: 11. Januar 2017, 20:07:05 »
Wenn die Schule keine Privatschule ist, dürften eigentlich keine Barkassen geführt werden. Aber ich kenne Eure regionalen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht.

Und wenn erlaubt, wo werden denn die Kassenklassen aufbewahrt und woraus finanzieren sie sich?
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Stilus

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #4 am: 11. Januar 2017, 20:42:58 »
Alle Verdächtigen antreten lassen und mit aller Ernsthaftigkeit an die Moral und den Anstand appellieren, dass die entsprechende Person den Betrag anonym zurückgeben möge.

Offline Alltagsüberlebender

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #5 am: 11. Januar 2017, 21:07:45 »
Wenn die Schule keine Privatschule ist, dürften eigentlich keine Barkassen geführt werden. Aber ich kenne Eure regionalen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht.

Und wenn erlaubt, wo werden denn die Kassenklassen aufbewahrt und woraus finanzieren sie sich?

Einige Lehrer nutzen den Tresor im Rektorat, andere nehmen das Geld mit nach Hause, wieder andere richten ein Konto extra für die Klassenkasse ein. Es gab auch schon Klassen, da hat ein Elternvertreter die Kasse geführt, das ist aber umständlich in der Praxis. Aber was dieser Lehrer gemacht hat - Plastikdose unterm Tisch, alles offen - das gab es so noch nicht, damit hat auch keiner gerechnet.

Finanziert werden die Klassenkassen durch Einzahlung der Eltern zu Beginn des Schuljahres. Pro Kind wurden vom Lehrer am ersten Elternabend 20 Euro eingesammelt.

Offline Kulle

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #6 am: 11. Januar 2017, 21:16:50 »
..... Aber was dieser Lehrer gemacht hat - Plastikdose unterm Tisch, alles offen - das gab es so noch nicht, damit hat auch keiner gerechnet.
....
Das ist alles extrem Blöd aber was willst du im Nachhinein bewirken?

Offline Alltagsüberlebender

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #7 am: 11. Januar 2017, 21:21:37 »
Alle Verdächtigen antreten lassen und mit aller Ernsthaftigkeit an die Moral und den Anstand appellieren, dass die entsprechende Person den Betrag anonym zurückgeben möge.

Netter Vorschlag. Wirklich. Probieren können und sollten wir das natürlich. Ich werde es dem Direktor vorschlagen. Es wird nur nicht viel nützen, fürchte ich.

Offline Alltagsüberlebender

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #8 am: 11. Januar 2017, 21:29:13 »
Das ist alles extrem Blöd aber was willst du im Nachhinein bewirken?

Naja, ich bin kein Jurist. Aber mein Rechtsempfinden sagt mir: verantwortlich für die Vollständigkeit der Kasse ist der Klassenlehrer, der das Geld einsammelt. Wenn er nun aufhört und die Kasse nicht an den Nachfolger übergibt, sondern einfach unterm Lehrertisch stehenlässt, hat er ein Problem: er kann nämlich nicht beweisen, dass er die Kasse korrekt geführt hat. Damit ist er meines Erachtens in der Haftung und kann zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagt werden. Oder?

Genau das ist ja meine Frage.

Hier im Forum gab es schon manchen fundierten Rat auf juristische Fragen. Und bevor wir Eltern zu dem Schaden, den wir ohnehin haben, noch RA-Kosten für Null Erfolgsaussicht verpulvern, dachte ich, frage ich hier lieber vorher mal nach.

Offline grashopper

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #9 am: 11. Januar 2017, 22:25:28 »
Einige Lehrer nutzen den Tresor im Rektorat, andere nehmen das Geld mit nach Hause, wieder andere richten ein Konto extra für die Klassenkasse ein. Es gab auch schon Klassen, da hat ein Elternvertreter die Kasse geführt, das ist aber umständlich in der Praxis. Aber was dieser Lehrer gemacht hat - Plastikdose unterm Tisch, alles offen - das gab es so noch nicht, damit hat auch keiner gerechnet.

Finanziert werden die Klassenkassen durch Einzahlung der Eltern zu Beginn des Schuljahres. Pro Kind wurden vom Lehrer am ersten Elternabend 20 Euro eingesammelt.

Ich bin kein Jurist. Aber die eingesammelten Gelder müssen über die Schulverwaltung abgewickelt werden!  Es kann und darf nicht sein, dass Lehrer eine Privatkasse führen, in welcher Form auch immer.
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Stilus

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #10 am: 11. Januar 2017, 22:39:00 »
Netter Vorschlag. Wirklich. Probieren können und sollten wir das natürlich. Ich werde es dem Direktor vorschlagen. Es wird nur nicht viel nützen, fürchte ich.

Einen Versuch ist es wert. Gegebenenfalls einen Geistlichen wie Pfarrer oder Pastor bei der Ansprache unterstützend miteinbeziehen.

Offline Yossarian

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #11 am: 11. Januar 2017, 23:20:37 »
Ich würde mal bei der Schulbehörde und beim Landeselternbeirat nachfragen. Es würde mich wundern, wenn es keine Runderlaß o.ä. dazu gäbe, aus dem sich klar ergibt, wie Klassenkassen zu führen sind.
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— Jack Kerouac

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Offline Alltagsüberlebender

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #12 am: 12. Januar 2017, 00:09:58 »
Ich bin kein Jurist. Aber die eingesammelten Gelder müssen über die Schulverwaltung abgewickelt werden!  Es kann und darf nicht sein, dass Lehrer eine Privatkasse führen, in welcher Form auch immer.

Hast Du dafür vielleicht eine Quelle/ gesetzliche Grundlage? Oder ist das föderal von Bundesland zu Bundesland verschieden (vermutlich)?

Offline Alltagsüberlebender

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #13 am: 12. Januar 2017, 00:10:55 »
Ich würde mal bei der Schulbehörde und beim Landeselternbeirat nachfragen. Es würde mich wundern, wenn es keine Runderlaß o.ä. dazu gäbe, aus dem sich klar ergibt, wie Klassenkassen zu führen sind.

Danke, guter Tipp. Habe ich gemacht, warte auf Antwort.

Offline Kjeld

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #14 am: 12. Januar 2017, 00:18:43 »
Da wird es gar nichts geben. Und selbst wenn, wäre es ohne Belang.

Der alte Lehrer haftet.