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Veruntreute Klassenkasse

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Alltagsüberlebender:
Hallo,
ich lese schon länger immer mal mit und habe das Forum schätzen gelernt. Habe heute das erste Mal Anlass, selbst zu schreiben.

Hintergrund:
mein Ehrenamt als Elternsprecher einer Grundschulklasse, hoffe, das passt in "Berufliches" hinein.

Situation:
Klassenlehrerwechsel. Keine formale Übergabe der Klassenkasse. Nachfolgelehrer fand die "Kasse" (Tupperdose) in einem unverschlossenen Lehrertischfach des Klassenzimmers, leer. Es fehlen Belege und ein höherer dreistelliger Betrag. Vorgängerlehrer sagt, er hat Belege und Geld vollständig hinterlassen. Zugang zum Zimmer hat neben den kleinen Schülern theoretisch das gesamte Schulpersonal, praktisch waren es die Vertretungslehrer der Übergangszeit und die Reinigungskräfte. Schule lehnt Verantwortung ab, Vorgängerlehrer ist sich keiner Schuld bewusst, Nachfolgelehrer erst recht nicht.

Erste Reaktionen:
Im Namen aller Eltern Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Polizei macht keine Hoffnung auf Ermittlungserfolg, selbst wenn Verdachtsmoment anhand von Fingerabdrücken möglich, sei es schwierig, den Täternachweis zu führen.

Frage an die Kompetenz hier in die Runde:
Wer haftet für den Geldverlust? Nach meinem Rechtsempfinden der Vorgängerlehrer, dem das Geld anvertraut war, der fahrlässig eine unverschlossene Aufbewahrung gewählt, die Kasse nicht ordnungsgemäß übergeben hat. Aber ist die Schule gänzlich raus? Hat sie nicht eine Verpflichtung, den Lehrern per Dienstanweisung klare Vorgaben für den Umgang mit der Klassenkasse zu machen? Welche nächsten Schritte sollten wir Eltern jetzt gehen, ohne noch groß weitere Kosten zu generieren? Oder ist die Rechtslage so glasklar und für uns aussichtsreich, dass wir ohne Sorge um die Kostenübernahme einen Anwalt beauftragen können (zivilrechtliches Einklagen von Schadenersatz vom Vorgängerlehrer)?

Herzlichen Dank an alle, die dieses Anliegen ernst nehmen und brauchbaren Rat geben.

Kulle:
Gegenfrage, um was für einen Betrag handelt es sich? Das dürften keine 1000 Euro gewesen sein. Also als Lehrgeld verbuchen und es in Zukunft besser machen. Alles andere ist nur Gift in der Schulklassengemeinschaft.

Alltagsüberlebender:

--- Zitat von: Kulle am 11. Januar 2017, 19:18:55 ---Gegenfrage, um was für einen Betrag handelt es sich? Das dürften keine 1000 Euro gewesen sein. Also als Lehrgeld verbuchen und es in Zukunft besser machen. Alles andere ist nur Gift in der Schulklassengemeinschaft.

--- Ende Zitat ---

Wie geschrieben, es fehlt ein höherer dreistelliger Betrag. Ausgangssumme war mehr als ein halber Tausender, es ist wegen fehlender Belege unklar, wie viel ausgegeben wurde. Allerdings wurde in den betreffenden Monaten nichts unternommen, so dass es aus Elternsicht keine Ausgaben gegeben haben dürfte.

Wenn die Verantwortlichkeit beim ausgeschiedenen Lehrer liegt (so sehen wir das), dann vergiften die Ermittlungen die Schulklassengemeinschaft nicht. Dieser hat den ÖD verlassen.

grashopper:
Wenn die Schule keine Privatschule ist, dürften eigentlich keine Barkassen geführt werden. Aber ich kenne Eure regionalen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht.

Und wenn erlaubt, wo werden denn die Kassenklassen aufbewahrt und woraus finanzieren sie sich?

Stilus:
Alle Verdächtigen antreten lassen und mit aller Ernsthaftigkeit an die Moral und den Anstand appellieren, dass die entsprechende Person den Betrag anonym zurückgeben möge.

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