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Krankenversicherung
Hameel:
Ich verschleiere jetzt mal, wo das herkommt, um Stammhirnreflexe zu vermeiden. Vielleicht nicht gleich nachgoogeln, sondern erst Mal selber beurteilen:
n Deutschland besteht seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Selbstständige können sich „freiwillig“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern lassen. Insbesondere bei Vorerkrankungen besteht faktisch oft nur die Option der GKV.
Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt mit Einführung der Krankenversicherungspflicht auch für eine soziale Abfederung derjenigen zu sorgen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge zu 100 % selbst zahlen müssen. Von diesem Problem sind vor allem kleinere Selbstständige betroffen. Denn die pauschalisierten Regelungen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden der Situation vieler Selbständiger längst nicht mehr gerecht. Das Gesetz legt nicht die tatsächlichen Einkommen zugrunde, sondern unterstellt allen Selbständigen hohe Einkünfte, die zu hohen Mindestbeiträgen führen. Dies bedeutet besonders für viele Selbstständige im unteren Einkommensbereich, dass sie einen erheblichen Anteil ihrer Einkünfte für ihre Sozialversicherungsbeiträge aufwenden müssen.
Die Einkommenssituation der Selbstständigen ist höchst unterschiedlich. Zwar liegt das Einkommensniveau aller Selbstständigen im Durchschnitt über dem der abhängig Beschäftigten. Jedoch stehen den partiell sehr hohen Einkommen der Selbstständigen mit eigenen Beschäftigten und gut bezahlten Freiberuflern und Experten die sehr geringen Einkommen vieler Solo-Selbstständiger gegenüber. Die Einkommen der letzteren Gruppe liegen nur leicht über dem Durchschnitt der Arbeitnehmer und sind weit gespreizt. Etwa ein Drittel aller Erwerbseinkommen von Solo-Selbstständigen liegt auf Niedriglohnniveau.
Die Ungleichbehandlung von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen in der GKV ist erheblich. Für Selbstständige gilt hier eine Mindestbemessungsgrenze (derzeit monatlich 2.178,75 Euro) und daraus resultierend ein Mindestmonatsbeitrag von 328,99 Euro (ohne Krankengeldanspruch). Eine weitere Beitragsreduzierung um ca. ein Drittel auf 219,33 Euro ist in Härtefällen möglich. Somit ergeben sich, auch für Selbstständige in den unteren Einkommensbereichen, verhältnismäßig hohe Beiträge. Für abhängig Beschäftigte existiert eine solche Mindestbemessungsgrenze nicht bzw. liegt bei der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro und mithin einem Beitrag von rund 68 Euro.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Prämien zwar unabhängig vom Einkommen des Selbstständigen und bemessen sich an individuellen Faktoren. In den unteren Einkommensbereichen liegen die durchschnittlichen Beiträge de facto jedoch sogar noch ein wenig höher als in der GKV.
In der Konsequenz beträgt der Anteil der Krankenversicherungskosten für Selbstständige in diesem Bereich durchschnittlich 46,5% (GKV) bzw. 58% (PKV) des jährlichen Einkommens! Dies bedeutet, dass viele Selbstständige sich diese Beiträge nicht leisten können. Oft bleibt dann nur noch die Erwerbstätigkeit ganz aufzugeben.
Die Beitragsrückstände und die Zahl der so genannten Nichtzahler aus dem Kreise der Selbstständigen sind auf hohem Niveau. Die Beitragsschulden in der GKV belaufen sich mittlerweile auf 5,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren hatten die freiwillig Versicherten „nur“ etwa eine Milliarde Beitragsrückstand bei ihren Kassen.
Zwar hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren Versicherten mit Beitragsschulden die Rückkehr in die Krankenversicherung ermöglicht. Doch war dies letztlich nur Symptombekämpfung. Denn das Risiko, den Beitrag für die Krankenversicherung nicht zahlen zu können, ist geblieben.
Dieses Problem betrifft nicht nur die GKV. Die PKV ist erst recht nicht in der Lage, die soziale Absicherung von Selbständigen mit geringeren Einkommen zu gewährleisten. Die PKV erhebt Beiträge grundsätzlich nach dem individuellen Gesundheitsrisiko und nicht nach dem Einkommen, sie umfasst keine Familienversicherung, sie wird mit zunehmendem Alter trotz Kapitalrücklagen immer teurer, so dass für Versicherte mit geringeren Einkommen die Belastung gerade im Alter immer stärker ansteigt. Selbständige im unteren Einkommensbereich tragen in der PKV inzwischen eine Last von rund 58 Prozent ihres Einkommens für die Krankenversicherung.
Dieses Problem kann sich künftig durch die weiter stark steigenden Prämien in der PKV weiter verschärfen. Wenn die Beiträge unbezahlbar werden, bleibt vielen privat versicherten Selbständigen nur noch der Ausweg, ihren Versicherungsschutz einzuschränken oder höhere Zuzahlungen im Krankheitsfall in Kauf zu nehmen.
Deshalb muss auch für die PKV-Versicherten eine Lösung gefunden werden. Hier ist zumindest mittelfristig anzustreben, dass alle Personengruppen in ein gemeinsames Versicherungssystem einzahlen.
Wir N.N. wollen:
grundsätzlich eine uneingeschränkt bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle
kurzfristig strikt am tatsächlichen Einkommen orientierte Krankenkassen-Beiträge für freiwillig Versicherte und freiwillig Versicherte Selbstständige. Die allgemeine Mindestbeitragsbemessung soll dabei auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abgesenkt werden.
mittelfristig die Einbeziehung aller Krankenversicherten (GKV und PKV) in ein uneingeschränkt solidarisch finanziertes Gesundheitsversorgungssystem.
Yossarian:
--- Zitat von: Conte Palmieri am 06. Dezember 2016, 13:32:31 ---Wir N.N. wollen:
grundsätzlich eine uneingeschränkt bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle
kurzfristig strikt am tatsächlichen Einkommen orientierte Krankenkassen-Beiträge für freiwillig Versicherte und freiwillig Versicherte Selbstständige. Die allgemeine Mindestbeitragsbemessung soll dabei auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abgesenkt werden.
mittelfristig die Einbeziehung aller Krankenversicherten (GKV und PKV) in ein uneingeschränkt solidarisch finanziertes Gesundheitsversorgungssystem.
--- Ende Zitat ---
Das unterschreibe ich sofort. Wobei die Beiträge der freiwillig in der GKV Versicherten schon immer einkommensabhängig sind.
Hameel:
--- Zitat von: Yossarian am 06. Dezember 2016, 14:00:15 ---Wobei die Beiträge der freiwillig in der GKV Versicherten schon immer einkommensabhängig sind.
--- Ende Zitat ---
Laut dem Text gibt es bei den Selbständigen wohl eine etwas eklige Mindestbemesseungsgrenze (wovon ich bislang nichts wusste).
Yossarian:
Die Mindestbemessungsgrenze ist mir neu, bzw., daß diese "eklig" sei bzw.2.178,75 € betrage. Mich würde mal interessieren, wo die Verfasser des Textes diese Information her haben.
Bei der Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird das tatsächlich erzielte Einkommen zugrundegelegt. Allerdings ist es nicht möglich, als Einkommen einen beliebig niedrigen Wert anzugeben. Selbst wer wenig oder gar nichts verdient, muss für ein fiktives Mindesteinkommen Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Sie finden hier eine Beitragstabelle.
Im Jahr 2016 gelten folgende Werte:
•Das Mindesteinkommen für sonstige freiwillig Versicherte in der GKV beträgt im Jahr 2016 968,33 Euro. Wer so eingestuft ist, zahlt im Jahr 2016 monatlich 137,57 Euro plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung.
•Wer mehr verdient als das fiktive Mindesteinkommen, muss auf das gesamte Einkommen Krankenkassen-Beiträge zahlen. Schluss ist erst, wenn die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. 2016 liegt der Wert mit 4.237,50 Euro .
Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird üblicherweise davon ausgegangen, dass sie ein monatliches Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro im Jahr 2016 erzielen. Das trifft aber nicht immer zu. Einige Selbstständige und Freiberufler sind auch mit dem reduzierten Satz finanziell überfordert. In Ausnahmefällen und wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, ist daher eine noch günstigere Einstufung möglich. Näheres enthält eine Regelung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten.
Quelle
Diese Aussage istso aber auch nicht richtig, denn mir ist kein Fall bekannt, in dem der Beitragssatz eines Selbständigen nicht auf der Grundlage seines Einkommens festgesetzt wurde, und ich mache relativ viel Sozialversicherungsrecht. Klar, wenn man nicht rasch mit seinen Belegen bei der Hand ist, stufen die einen erst mal ziemlich hoch ein und man muß rudern, da wieder runter zu kommen.
Das eigentliche Problem ist, daß man als Selbständiger keine Chance hat, überhaupt in die GKV hereinzukommen, egal zu welchem Beitrag.
Edit: Hier das Regelwerk der Spitzenverbände der GKV (PDF)
grashopper:
Ich bezahle rund 400 Euro monatlich und muss meinem Geld über Beihilfe-Antrag nachjagen. Bekomme natürlich auch nicht alles ersetzt. Selbst hätte ich mal nix gegen eine GKV, wo man sein Kärtchen abgibt und andere machen lässt (sofern sie es tun...)
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