Beziehungen - ernstgenommen > Allgemeine Beziehungsfragen
Ehevertrag
Korinthenkackerin:
Macht es mehr Sinn, einen Ehevertrag erst mit einem Anwalt auszuarbeiten und dann einem Notar zu Beurkundung vorzulegen oder bespricht man alle Punkte direkt mit einem Notar? Im Internet steht, man kann sich den Anwalt sparen. Mir persönlich erscheint es aber irgendwie sinnvoller, das erstmal mit einem Fachmann für Familienrecht zu besprechen oder hat der Notar auch fundierte Kenntnisse über alle Rechtslagen?
Wir möchten (grob umrissen)
a) die jeweils auf beiden Seiten vorhandenen Immobilien den jeweiligen Kindern vererben und nicht dem Partner
b) weiterhin die getrennten Wohnungen und somit die getrennten Haushalte in gewohnter Form weiter beibehalten, sprich, keine finanzielle Ansprüche an den anderen und weiterhin getrennte Konten
c) im Fall einer Pflegebedürftigkeit eines Partner auf dessen Vermögen zugreifen können
Heiraten werden wir eigentlich nur, damit im Falle des Ablebens eines von uns die Rente des anderen nicht flöten geht. Steuerlich haben wir sowieso keine Vorteile, weil wir beide in derselben Gehaltsstufe verdienen.
Yossarian:
Der Notar muß (unparteiisch) beraten, er schiebt Euch nicht irgendeinen Ehevertrag unter.
Klar gibt es auch bei Notaren Unterschiede; einer, der überwiegend eine Bank oder Bauträger als Mandanten hat, wird mit Eheverträgen nicht wirklich viel am Hut haben und einfach was aus einem Formularbuch abschreiben. Im Unterschied zu Anwälten gibt es leider keine "Fachnotare für Familienrecht". Auch stelle ich - das mag arrogant klingen - mitunter ein Stadt-Land-Gefälle fest, was die Qualität der Verträge angeht. Bei Euch in BaWü gibt es leider keine Anwaltsnotare.
Ich würde mir einen Notar auskucken und erst einmal einen Beratungstermin bei ihm vereinbaren. Stimmt die Chemie, laßt ihn einen Entwurf machen; den könnt ihr dann mit ihm diskutieren und nachbessern / anpassen lassen.
Erst einen Anwalt den Entwurf machen zu lassen und diesen dann vom einem Notar protokollieren zu lassen, ist meiner Meinung nach rausgeworfenes Geld.
Mattieu:
--- Zitat von: Korinthenkackerin am 07. Januar 2016, 20:54:06 --- Steuerlich haben wir sowieso keine Vorteile, weil wir beide in derselben Gehaltsstufe verdienen.
--- Ende Zitat ---
Aber auch keine Nachteile.
Es erwächst hingegen der Benefit, fallweise Jahr für Jahr neu zu entscheiden, ob ihr steuerlich getrennt oder gemeinsam veranlagen wollt.
Alois:
Ich verstehe nicht so recht warum du einen Ehevertrag machen willst wenn du eh ungefähr das verdinst was deine Freundin hat.
Was Erbschaften usw. betrifft dann gehört das meiner Meinung nach gar nicht in einen Ehevertrag sondern in ein Testament.
simplemachine:
--- Zitat von: Korinthenkackerin am 07. Januar 2016, 20:54:06 ---damit im Falle des Ablebens eines von uns die Rente des anderen nicht flöten geht.
--- Ende Zitat ---
Wieso büßt bei einem unverheirateten Paar beim Ableben des einen der andere Rente ein?
Was die aufgeworfene Frage betrifft: Güterstandsregelung, Unterhaltsverzicht, Pflichtteilsverzicht und ne Vorsorgevollmacht macht einem sicher jeder Notar. Dafür braucht man keinen vorgeschalteten Anwalt.
--- Zitat von: Yossarian am 07. Januar 2016, 21:28:40 ---Ich würde mir einen Notar auskucken und erst einmal einen Beratungstermin bei ihm vereinbaren. Stimmt die Chemie, laßt ihn einen Entwurf machen
--- Ende Zitat ---
Wozu braucht man "Chemie" dafür? Das Standardprodukt im von mir genannten Sinne kann man auch so bekommen. Zumal ein Wechsel des Notars bei fehlender "Chemie" schon die Beratungskosten auslösen würde.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln