Hat damit eigentlich nichts zu tun. Der Rumäne, der da geklagt hat, ist schon länger auf dem Weg durch die Instanzen. Arbeitslosengeld soll selbstverständlich jeder kriegen, der hier Beiträge in die Versicherung gezahlt hat. Bei dem Fall geht es aber darum, daß er im Grunde lebenslang versorgt werden will, ohne die Eignung und vielleicht auch die Absicht, selber was was beizutragen. Wäre interessant zu wissen, ob er sich noch um Arbeit bemüht.
Noch mal kurz nachgelesen. Der EUGH hatte geurteilt, daß Ausländer von ALG2 ausgeschlossen werden dürfen. Das Bundessozialgericht meint nun, daß stattdessen Sozialhilfe nach Ermessen gezahlt werden kann. Nach 6 Monaten ist das Ermessen dann Null, also muß gezahlt werden. Die Familie lebt hier seit 2008.
In Zukunft müssen die Sozialämter arbeitslose EU-Ausländer rechtzeitig abschieben. Ob sie das schaffen? Darf man bezweifeln.
Immerhin kann man auch als Deutscher in Rumänien Sozialhilfe bekommen, allerdings mit strengeren Auflagen. Dort besteht auch die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit. Keine dumme Idee, erzeugt am Ende aber vielleicht mehr Ärger als Nutzen.