Ich habe heute ein Schreiben vom Gericht bekommen. Mein Mann hat Verfahrenskostenvorschuss beantragt (ich nehme an das ist die "Prozesskostenhilfe"?).
"Binnen 2 Wochen ist die Einkommens- und Vermögenssituation der Antragstellerin zur Prüfung eines Anspruches auf Verfahrenskostenvorschuss nach § 1360 a Abs. 4 BGB, der zum Vermögen des Antragsgegners zählt, darzulegen."
Bitte sagt mir, dass das nicht heißt, dass ich ihm was von meinen sauer ersparten Kröten oder von meinem Gehalt abgeben muss.
Bei der Trennung habe ich unser Erspartes aufgeteilt (jeder die Hälfte).....ich dachte eigentlich das war´s, zumal ja auch die Unterhaltsklage schon lange so entschieden wurde, dass keiner dem anderen etwas bezahlt."
Ich werde vor lauter Sorge heute Nacht bestimmt nicht schlafen können