Autor Thema: Verfahrenskostenvorschuss?  (Gelesen 3872 mal)

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Offline Iphigenie

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Verfahrenskostenvorschuss?
« am: 31. Mai 2013, 22:29:36 »
Ich habe heute ein Schreiben vom Gericht bekommen. Mein Mann hat Verfahrenskostenvorschuss beantragt (ich nehme an das ist die "Prozesskostenhilfe"?).

"Binnen 2 Wochen ist die Einkommens- und Vermögenssituation der Antragstellerin zur Prüfung eines Anspruches auf Verfahrenskostenvorschuss nach § 1360 a Abs. 4 BGB, der zum Vermögen des Antragsgegners zählt, darzulegen."

Bitte sagt mir, dass das nicht heißt, dass ich ihm was von meinen sauer ersparten Kröten oder von meinem Gehalt abgeben muss.
Bei der Trennung habe ich unser Erspartes aufgeteilt (jeder die Hälfte).....ich dachte eigentlich das war´s, zumal ja auch die Unterhaltsklage schon lange so entschieden wurde, dass keiner dem anderen etwas bezahlt."

Ich werde vor lauter Sorge heute Nacht bestimmt nicht schlafen können :'(

Offline Druide

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #1 am: 31. Mai 2013, 23:09:19 »
...ich schätze z.B.: Yossarian / Stachelhaut kann/können Dir diesbezügl. kompetente Auskunft
erteilen....

LG v. Druiden

Yossarian

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #2 am: 01. Juni 2013, 08:10:46 »
Hast Du keinen Anwalt, der Dir so was erklärt bzw. Dich darauf vorbereitet?  :.)

Dein Mann / sein Anwalt / das Gericht prüfen, ob Du so viel Kohle hast, daß Du seine Verfahrenskosten bezahlen kannst / muß. Lies mal die Vorschrift nach, die das Gericht zitiert hat.

Nur wenn Du ihm nicht die Vefahrenskosten bezahlen kannst / mußt, kann er Verfahrenskostenhilfe bekommen.

Offline grashopper

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #3 am: 01. Juni 2013, 10:28:22 »
Hmmm........sieht irgendwie nicht gut aus. Du hast noch Geld, er wohl nicht, Und die Zahlstellen richten sich immer an diejenigen, die noch etwas "haben" und wo sie ihr Geld her kriegen können. Gerechtigkeit ist ihnen egal.
Ich hoffe, Du hast bald Ruhe mit dieser Sache.
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline grashopper

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #4 am: 01. Juni 2013, 10:52:12 »
Hmm...


Dann ist Deine Anwältin aber nicht gerade die Idealste für Dein Scheidungsverfahren?
Ich beneide die Juristen nicht. Da kommt es auf Flexibilität und Aktivität an.
Deine Anwältin scheint da überfordert zu sein.

Ich drücke Dir aber dennoch die Daumen.
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Unikum

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #5 am: 01. Juni 2013, 10:57:22 »
Hat deine Anwältin eventuell ein akutes Verhältnis mit deinem Ex? 8)
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Yossarian

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #6 am: 01. Juni 2013, 12:14:15 »
Immerhin ist das schon meine dritte Anwältin.

Du hast definitiv zu vel Geld.

Zitat
"Wir warten ab, was von der Gegenseite kommt".

Der "Spruch" ist so verkehrt nicht.

Zitat
Ich kann ja wohl schlecht alle paar Minuten den Anwalt wechseln in der Hoffnung, dass einer mal was taugt.....

Wie wär´s, wenn Du einen davoneinfach  mal seinen Job machen läßt und Dich raushältst?

Zitat
Jetzt z.B. hat mir die Anwältin nur kurz dazu geschrieben, dass ich meinen letzten Gehaltsbeleg bei ihr abgeben soll.
Aber wenn ich das Schreiben des Gerichts richtig verstehe, dann will man da schon auch wissen, was ich gespart habe und nicht nur das laufende Gehalt sehen.

Mach einfach das, was Deine Anwältun Dir gesagt hat.

Was mich auch ärgert ist, dass meine Anwältin am Mittwoch bei unserem Gerichtstermin kein Wort über dieses Schreiben verloren hat, sondern es mir einfach per Post geschickt hat, mit der Bemerkung, dass sie vergessen hat es mir am Mittwoch zu geben

So was ist mir auch schon passiert. Bei mir kommt die Post erst zwischen 13 und 14 Uhr; wenn ich morgens einen Gerichtstermin habe kann es sein, daß für den selben Mandanten Post auf mich wartet, wenn ich vom Geicht heimkomme.

Offline grashopper

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #7 am: 01. Juni 2013, 14:00:28 »
Wenn Du eh schon die Anwälte bzw. Anwältinnen mehrmals getauscht hast, lohnt sich vielleicht noch einmal ein Wechsel?
Yossi ist zwar Betreiber dieses Forums, aber aus privatem Interesse (Männer- und teilweise auch Frauenprobs  ;D)

Ansonsten ja bekanntlicherweise beruflich ein Anwalt, der sich seine Existenz damit finanziert.  ;D
Wenn Du Dich momentan ganz verloren fühlst....

Ich drücke Dir jedenfalls alle Daumen...
Das Leben kann Sch... laufen.
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Yossarian

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #8 am: 01. Juni 2013, 17:57:50 »
Ich wollte ja eine einvernehmliche Scheidung und hatte mit deshalb als erste Anwältin eine Moderatorin gesucht.
Eine nette Frau, die aber nach eigener Aussage lieber Paare begleitet, die sich einig sind.

Und was war das? Eine Mediationsvereinbarung oder ein "normaler" Scheidungsauftrag.

(Note to self: Endlich mal diese schwachsinnige Mediatoion von meinem Briefbogen streichen)

Zitat
Übrigens, er hat mir im Januar eine Rechnung geschickt und ist nicht in der Lage die Vorschüsse mit seinen Rechnungen in Einklang zu bringen

iudex non calculat.  8)

Zitat
Die Post war aber offensichtlich schon da, als wir nachmittags den Termin hatten.
Denn sie hat ja geschrieben, dass sie vergessen hat mir bei dem Termin den Brief zu geben.

Kann passieren, ist ja kein Beinbruch.

Zitat
" Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist."

Gegen meinen Mann läuft ja ein Strafverfahren, weil er uns geschlagen hat.
Wenn ich das richtig verstehe, kann es passieren, dass ich das auch bezahlen darf?

Nein, das wäre unbillig. Ihr seid ja die Opfer.

Sie ist seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht und 67 Jahre alt (seit 1973 Rechtsanwältin).

Das klingt doch gut.

Zitat
Sie ist allerdings eher der "liebe"Typ, während die Anwältin meines Mannes eher der "aggressive" Typ ist

Das heißt gar nix. Wer in wallender Robe rumkeift, hat in aller Regel nicht wirklich was zu sagen. Solange Deine Anwältin still und zufrieden in sich hineingrinsend neben Dir sitzt, ist alles im Lot.

Offline momo

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Re: Verfahrenskostenvorschuss?
« Antwort #9 am: 19. Juni 2013, 10:51:31 »
Zum ersten lohnt sich immer eine Rechtschutzversicherung. Wenn man diese hat kann man immer zum Anwalt und das würde ich auch immer tun. Denn eine juristische Person kann dir immer weiter helfen und weiss mehr als in diesem Forum jeder weiss ausser er ist vll Anwalt. Quelle hier steht einiges über juristische Personen und es gibt einen kurzen Anschnitt über Recht

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« Letzte Änderung: 19. Juni 2013, 11:26:01 von Frühstücksdirektor »