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Verfahrenskostenvorschuss?

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Iphigenie:
Ich habe heute ein Schreiben vom Gericht bekommen. Mein Mann hat Verfahrenskostenvorschuss beantragt (ich nehme an das ist die "Prozesskostenhilfe"?).

"Binnen 2 Wochen ist die Einkommens- und Vermögenssituation der Antragstellerin zur Prüfung eines Anspruches auf Verfahrenskostenvorschuss nach § 1360 a Abs. 4 BGB, der zum Vermögen des Antragsgegners zählt, darzulegen."

Bitte sagt mir, dass das nicht heißt, dass ich ihm was von meinen sauer ersparten Kröten oder von meinem Gehalt abgeben muss.
Bei der Trennung habe ich unser Erspartes aufgeteilt (jeder die Hälfte).....ich dachte eigentlich das war´s, zumal ja auch die Unterhaltsklage schon lange so entschieden wurde, dass keiner dem anderen etwas bezahlt."

Ich werde vor lauter Sorge heute Nacht bestimmt nicht schlafen können :'(

Druide:
...ich schätze z.B.: Yossarian / Stachelhaut kann/können Dir diesbezügl. kompetente Auskunft
erteilen....

LG v. Druiden

Yossarian:
Hast Du keinen Anwalt, der Dir so was erklärt bzw. Dich darauf vorbereitet?  :.)

Dein Mann / sein Anwalt / das Gericht prüfen, ob Du so viel Kohle hast, daß Du seine Verfahrenskosten bezahlen kannst / muß. Lies mal die Vorschrift nach, die das Gericht zitiert hat.

Nur wenn Du ihm nicht die Vefahrenskosten bezahlen kannst / mußt, kann er Verfahrenskostenhilfe bekommen.

grashopper:
Hmmm........sieht irgendwie nicht gut aus. Du hast noch Geld, er wohl nicht, Und die Zahlstellen richten sich immer an diejenigen, die noch etwas "haben" und wo sie ihr Geld her kriegen können. Gerechtigkeit ist ihnen egal.
Ich hoffe, Du hast bald Ruhe mit dieser Sache.

grashopper:
Hmm...


Dann ist Deine Anwältin aber nicht gerade die Idealste für Dein Scheidungsverfahren?
Ich beneide die Juristen nicht. Da kommt es auf Flexibilität und Aktivität an.
Deine Anwältin scheint da überfordert zu sein.

Ich drücke Dir aber dennoch die Daumen.

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