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Scheidung, Wohnung, Geld Mythen und Realitäten---Fiskus straft Familien

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geoffrey:
Nachdem ich hier so einige Forenbeiträge gelwsen habe, möchte ich mal ohne jedwede Rechtsverbindlichkeit ein paar Dinge klar stellen:

Wer bleibt in der Wohnung, hier der Fall Mietverträge?
Eine Paar trennt sich. Der Verdiener/in kündigt und zieht aus. Der Partner/in verbleibt aber in der Wohnung. Der Mietvertrag kann dabei bis zu zwei Jahre weiterhin bestehen bleiben wenn die Wohnung nicht übergeben wird! Es haften die Mieter gesamtschuldnerisch.

Keiner will die Wohnung verlassen. Kindesbetreuer/in und Kind leiden unter den Streitereien.
Im schlimmsten Fall wird der/die Partner/in zum Wohle der Kindesbetreuer/in und dem Kinde aus der Wohnung entfernt. Geregelt im BGB. Gern gezogenes Thema "häusliche Gewalt".

Unterhaltsverantwortliche/r stellt Zahlungen ein?
BGB regelt das. Mit der Hilfe eines Anwaltes kann nach 6 Wochen der Zustand gerichtlich aufgeohben werden!


Also die macho Sprüche mancher Threadteilnehmer sind überflüssig. Die gesetzlichen Regelungen klar und deutlich.

Was ich viel wichtiger finde, ist das der Staat das Ende einer Ehe in der Verantwortung der Unterhaltsverbindlichkeiten geregelt hat, aber im Hinblick auf das Wohlergehen aller, die steuerlichen Vorzüge der Ehe für die Familienunterstützung mit dem Auseinandergehen streicht obwohl die finanziellen Verantwortungen bleiben.
 
In Zahlen:
Der Verdiener/in erhät brutto 4.500 Euro.
auf der Seite https://www.bmf-steuerrechner.de/fb2013/?clean=true wird leider sexistisch der männliche Teil als Verdiener dargestellt.
Ohne weitere Abzüge zahlt der Verdiener/in 9.836 Steuern jährlich.

Das Gleiche gerechnet wenn er nicht verheiratet ist:
15.280,62

Unterschied p.a. 5444 Euro!!!!
Geteilt durch 12 Monate 453,71 pro Monat an Einkommensunterschied.

Also ein (sexistisch korrekt foruliert wie ihr merkt) Verdiener/in der sich trennt und auch nach der Trennung eine versorgende Unterhaltsverantwortung hat verliert 450 Euro im Monat an Liquidität und muss dabei dem Unterhaltsbegüstigten/er Unterhalt gewähren und natürlich auch dem Kind. Ausgehend vopn einer 44% Regelung verliert der Unterhaltsbegünstigte monatlich also ca . 181 Euro an Einnahmen. Das Kind auch an Unterhaltszahlungen und der Unterhaltsberechtigte auch nochmal so locker 200 Euro.

Dies obwohl das Grundgesetz vorsieht, dass Ehe und Familie unter dem Schutze der staatlichen Ordnung stehen.
Und eheliche und uneheliche Kinder in ihrer leiblichen und seelischen Entwicklung gleich zu stellen sind.

Und es gibt 230.000 Scheidungen jedes Jahr und 1.8 Millionen Kinder die das betrifft.

Und dann unterhält sich die Politik da drüber:
http://www.n-tv.de/politik/Schaeuble-will-Steuervorteile-fuer-alle-Eltern-article10618566.html

http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-in-union-um-ehegattensplitting-dobrindt-widerspricht-schaeubles-plaenen-1.1669214

Das betrifft...
01/2010. Regenbogenfamilien sind eine seltene aber ... in Deutschland gibt es ca. 7.000. Ein ... viele frühere Ergebnisse und zeigen auf, wie unter- schiedlich ...

7000 Famiien. Ein Wahnsinn....?? Lach

Lest mal das SPD Wahlprogramm. Die haben da vernünftige Antworten drauf. Ich bin nicht politisch aber das Thema macht mich wütend!

Yossarian:

--- Zitat von: geoffrey am 11. Mai 2013, 17:43:06 ---Der Mietvertrag kann dabei bis zu zwei Jahre weiterhin bestehen bleiben wenn die Wohnung nicht übergeben wird!
--- Ende Zitat ---

Schön, daß Du vorher klargestellt hattest, daß Deine "Klarstellungen" nicht rechtsverbindlich sind.


--- Zitat ---Keiner will die Wohnung verlassen. Kindesbetreuer/in und Kind leiden unter den Streitereien.
--- Ende Zitat ---

Ach, und der / die andere nicht?

Wer ist denn eigentlich Kindesbetreuer/in, wenn beide Elternteile in derselben Wohnung leben?

Sorry, aber ich kann mit Deinem Geschreib nicht viel anfangen. Was willst Du uns tatsächlich sagen?

Conte Palmieri:

--- Zitat von: Yossarian am 11. Mai 2013, 18:16:55 ---Sorry, aber ich kann mit Deinem Geschreib nicht viel anfangen. Was willst Du uns tatsächlich sagen?

--- Ende Zitat ---
Der will uns sagen, dass wir einen ganzganz herrlichen Staat haben der alles auf's allerfreinste geregelt hat.
Jedenfalls für Leute, die 4500,- Brutto haben.

geoffrey:
@ Yossarin....

Detailierte Infos gibt es hier.
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ehewohnung.html

Oha. Danke für den Hinweis was ich sagen will. Ich versuchs mal ganz kompakt.

Eheliche Familie mit einem Kind hat gegenüber unehelicher Familie mit einem Kind einen jährlichen Einkommensvorteil auf Basis des Muster Gehaltes von über 5.000 Euro p.a.
Die Ehe und die steuerliche Begünstigung fusst auf der Auffassung des Gesetzgebers, dass es sich um eine Versorgungsgemeinschaft handelt. Traditionelles Rollenmodell ein Hauptverdiener ein Nebenverdiener. Ich hoffe das ist klar.

Wenn es jetzt zu einer Scheidung kommt, was ja 230.000 Mal jedes Jahr passiert, dann muss der Hauptverdiener den/die Kindesbetreuer ja weiter versorgen durch Betreuungsunterhalt/Kindesunterhalt. Seine finanzielle Verantwortung ist genau die Gleiche wie in der Ehe nur mit dem Unterschied, dass er nicht mehr den Vorteil der Lst. Kl. 3 hat.

Kommen wir zum Grundgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
 
Die Frage die sich stellt. Wenn der Staat die Versorgung regelt warum er dann nicht auch die Familientaugliche besteuerung des Unterhaltsverantwortlichen regelt.
Und wenn der Staat sagt, dass er eheliche und uneheliche Kinder gleich stellen möchte wie das gehen soll in meiner Beispielrechnung in welcher jeden Monat über 400 Euro Unterschied sind?

Also ich hofffe, das ist jetzt klarer.

Und noch etwas. Jedes Jahr klagen 54.800 unverheiratete Väter auf Umgang mit Ihren Kindern. Umgang heißt, sie sehen zu dürfen.
Weitere 29.800 klagen auf Sorge. Sorge hat nur etwas mit wichtigen Entscheidungen zu tun.

Und welches Gehalt man zu grunde legt ist egal. Wichtig ist, das unverheiratete Familien eine Sorge füreinander tragen und das steuerlich nicht gewürdigt wird.

Yossarian:
Ich hab immer noch keine Ahnung, was Du uns eigentlich sagen willst.

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