Autor Thema: ...Kachelmann...  (Gelesen 128378 mal)

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Yossarian

  • Gast
Re:...Kachelmann...
« Antwort #15 am: 20. Mai 2010, 18:14:48 »
in u-haft kommt man - ich glaub noch an den rechtstaat - nicht ohne eine gesicherte beweislage...

Echt?

Also ich kenn das so:

§ 112 StPO - Anordnung der Untersuchungshaft  

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

  1. festgestellt wird, dass der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
 
  2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
 
  3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde

  a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
 
  b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
 
  c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
 

und wenn deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).
 

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, § 226, § 306b oder § 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.


Natürlich kann ich mich irren. Immerhin ist die StPO älter als das BGB und wurde noch von den Frisören des Kaisers geschrieben.

Offline DüDo

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #16 am: 20. Mai 2010, 18:18:02 »
na dann gelten doch §112 (1) und (2) punkt 2, schließlich ist er schweizer.

und dringend tatverdächtig ist er ja... oder hab ich was verpasst?

Yossarian

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #17 am: 20. Mai 2010, 18:42:18 »
schließlich ist er schweizer.

und dringend tatverdächtig ist er ja

Ja.

Zitat
... oder hab ich was verpasst?

Die "gesicherte Beweislage" zum Beispiel?

Offline DüDo

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #18 am: 20. Mai 2010, 18:45:55 »
sorry, du bestätigst mir den dringenden tatverdacht und vermisst gleichzeitig die gesicherte beweislage? wem willst du hier ans bein pinkeln? wenn kachelmann ne frau wäre, wäre dein blick wahrscheinlich um 180 grad gedreht, oder? :)

Yossarian

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #19 am: 20. Mai 2010, 19:21:19 »
sorry, du bestätigst mir den dringenden tatverdacht und vermisst gleichzeitig die gesicherte beweislage?

Äh, eine gesicherte Beweislage ist deutlich mehr als ein dringender Tatverdacht; letzterer mag ausreichend sein für einen Haftbefehl, erstere brauchst Du aber für eine Verurteilung.

Zitat
wem willst du hier ans bein pinkeln?

Niemandem. Wie kommst Du darauf?

Zitat
wenn kachelmann ne frau wäre, wäre dein blick wahrscheinlich um 180 grad gedreht, oder? :)

Well, that´s like your opinion.

Offline DüDo

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #20 am: 20. Mai 2010, 19:30:12 »
korrekt, aber um an 203 stpo zu kommen, bedarf es schon einer gesicherten beweislage, oder?

Yossarian

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #21 am: 20. Mai 2010, 19:36:23 »
Gesichert ist die Beweislage bestenfalls nach Abschluß der Beweisaufnahme unmittelbar vor den Plädoyers.

Offline DüDo

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #22 am: 20. Mai 2010, 19:48:20 »
jaaa.... aber stimmst du mir wenigstens zu, dass ohne beweislage, (gesichert für die staatsanwaltschaft) keine u-haft möglich ist?

menno, ich will doch nur mitteilen, dass ich neutral dem kachelmann ggü. bin... und dass ich nicht vermute, dass er ohne grund in u-haft sitzt...

Offline DüDo

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #23 am: 20. Mai 2010, 19:49:55 »
wobei wenn 207 stpo eintritt, gibst du mir recht, oder? ;)

Yossarian

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #24 am: 20. Mai 2010, 19:57:47 »
jaaa.... aber stimmst du mir wenigstens zu, dass ohne beweislage, (gesichert für die staatsanwaltschaft) keine u-haft möglich ist?

Herwirfhirnvomhimmel: Für einen Haftbefehl braucht man einen dringenden Tat*verdacht*, mehr nicht. Ist das wirklich so kompliziert?

Offline DüDo

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #25 am: 20. Mai 2010, 20:03:08 »
hallo... ich lern gerade die stpo auswendig und du kommst mit herrwirfhirnvomhimmel...  >:(

dann äußer du dich doch einfach mal über die u-haft von kachelmann?! bzw. über die anklageerhebung...


Offline Mango

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #26 am: 20. Mai 2010, 20:34:57 »
also reicht der "Verdacht"????

Conte Palmieri

  • Gast
Re:...Kachelmann...
« Antwort #27 am: 20. Mai 2010, 20:56:34 »
also reicht der "Verdacht"????

Ein "dringender" Verdacht sollte es schon sein.

Yossarian

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #28 am: 20. Mai 2010, 20:59:12 »
dann äußer du dich doch einfach mal über die u-haft von kachelmann?! bzw. über die anklageerhebung...

Wie denn? Ich kenne weder den Haftbefehl noch die Anklageschrift, geschweige denn die Ermittlungsakte. Ich hätte aber vielleicht noch ein bißchen Kaffeesatz in der Küche.

also reicht der "Verdacht"?

Für einen Haftbefehl reicht der dringende Tat*verdacht*.

Offline nigel48

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Re:...Kachelmann...
« Antwort #29 am: 20. Mai 2010, 21:46:52 »
das ganze hat evtl auch noch eine andere ebene, als nur die fakten.

herr k. ist halt auch ein ausgesprochener witzbold und macht gern sein maul auf.

wenn er denn nun vor die u-richterin tritt und sächt zur sache: dass dieses weib spinnt, merkt doch jeder depp sofort.
- oder ähnliches, schon hat er die falsche ereigniskarte gezogen.

so wie der frosch rumrennt, ist der alles, nur nicht eitel. und deshalb unterschätzt er die eitelkeit anderer leute.
(als moderator einer talkshow hat er auch schon manchmal fragen abgeschossen, da hatte sein gegenüber blanke mordlust in den augen.)
ist mein reden seit 48: die eitelkeit der anderen ist gefährlich. vor allem läuft das unbewußt ab.
manchmal reicht ein falscher satz, und du hast nen feind fürs leben. - und keiner weiß eigentlich warum.

ok, bin ja schon still..
« Letzte Änderung: 20. Mai 2010, 21:48:33 von nigel48 »
Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster