Autor Thema: LKW-Tank  (Gelesen 12201 mal)

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Offline DüDo

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LKW-Tank
« am: 09. Juli 2012, 20:18:46 »
ich sah gerade ne doku über den deutschen zoll, der sich nen polnischen lkw anschaute. dieser hatte einen 500l-diesel-zusatztank. standardmäßig hatte dieser einen 220l-tank. der diesel aus dem 500l-tank wurde daraufhin besteuert nebst eine strafzahlung erhoben. dieser tank war kein "nottank", sondern wurde wie der richtige tank von motor und was weiss ich schon halb leer gefahren.

nun meine frage: ist das wieder mal eine realsatire durch die "privatsender" oder wirklich wahr?! ich denke, wenn ich in meinen 45l-kleinwagen einen zusatztank einbauen lasse, der natürlich vom tüv abenommen wird, dann kann ich doch beide (im ausland) nutzen, ohne steuern zu hinterziehen?! wenn ein lkw standardmäßig einen 720l-tank hat, würde keine steuerstraftat bestehen?! wo steckt der sinn dahinter?!

ich versteh ja, dass ich keine 100e liter spritkanister im kofferraum spazieren fahren darf. aber wenn ich doch nen zusatztank habe, der von meinem land abgenommen wurde, darf ich den doch auch in deutschland nutzen?! oder nicht?!

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Re:LKW-Tank
« Antwort #1 am: 09. Juli 2012, 20:51:22 »
Im internationalen fernverkehr nutzt du Tanks bis zu 1300l + falls du Frigo fährst nochmal 200l zum Kühlen/heizen + eventuel Sondertank für Standheizung und Standklima.
Und du tankst natürlich alles unterschiedlich...Tankbehälter die nicht dem Vortrieb dienen sondern lediglich einer Temperaturänderung werden mit "gasolea B" betankt also sprich Heizöl und das ganz offiziell.

Kann nur sein das in deinem Bsp. der Tank ein ungenehmigter privatanbau war...findet man auch IN 12tonnern häufiger von beiderseits des Ural, das wird dann mal gefährlich die legt man still.
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Offline DüDo

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Re:LKW-Tank
« Antwort #2 am: 09. Juli 2012, 21:25:17 »
danke für deine antwort. du sagst ja, die internationalen züge haben 1000 liter sprit an bord. wenn ich nun z.b. so nen 12tonner habe und mir vom hersteller nen 1000liter einbauen lassen würde (vielleicht nicht technisch machbar... sagen wir das maximale an tank rausholen will): das ist doch keine steuerhinterziehung?! und wo ist der unterschied zum "privaten zusatztank"? nur die gefahr der explosion?

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Re:LKW-Tank
« Antwort #3 am: 10. Juli 2012, 09:55:12 »
die erste Gefahr ist die der permanenten punktuellen Überladung...1000kg sind auch ne Tonne...

die zweite wäre eine daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung. Und da kommt dann die Steuer ins Spiel, nem 40 Tonner fähst von hier nach Spanien den Tank leer, da brauchst das Zeug also, nen 12Tonner führe damit ja mehrfach hoc und runter...
Diesel explodiert übrigens nicht...gehfahren sind da mehr für die Umwelt und so und das alles...
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Offline DüDo

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Re:LKW-Tank
« Antwort #4 am: 10. Juli 2012, 10:25:38 »
ja, aber ich kann dem lkw-bauer doch sagen, dass ich nen ....2000-liter tank brauche... oder nicht?! ich kann als pkw-fahrer wohl auch sagen: ich will den wagen, aber mit doppeltem tank. kostet mehr, aber sonst?!

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Re:LKW-Tank
« Antwort #5 am: 10. Juli 2012, 10:55:21 »
Ich denke da wirds wohl Höchstmengen geben ausser so im Bereich Paris-Dakar. Bin aber nicht sicher. Grosse..also 40Tonner da liegt das so ca bei 1500 schon wegen fehlender Bodenfreiheit...andersrum dienen da die Tanks sogar als Radfahrerunterfahrschutz...
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Offline ElTorro

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Re:LKW-Tank
« Antwort #6 am: 10. Juli 2012, 12:57:25 »
http://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__15.html

...
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht

1. für Kraftstoffe in Hauptbehältern von Fahrzeugen, Spezialcontainern, Arbeitsmaschinen und -geräten sowie Kühl- und Klimaanlagen,
2. für Kraftstoffe, die in Reservebehältern eines Fahrzeugs bis zu einer Gesamtmenge von 20 Litern mitgeführt werden,
...

Hauptbehälter, oder Reservebehälter bis 20 Liter. Alles andere (große Zusatztanks) ist anzumelden und zu versteuern.

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Re:LKW-Tank
« Antwort #7 am: 10. Juli 2012, 13:04:10 »
Mal ganz im Ernst  ??? hat von dem eingestellten Link irgendjemand irgendwas verstanden?  :sauer1
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Offline ElTorro

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Re:LKW-Tank
« Antwort #8 am: 10. Juli 2012, 16:05:53 »
sinngemäß: wer Kraftstoffe gewerblich einführt, hat dies anzumelden und die entsprechende Steuer zu entrichten, außer:

1. für Kraftstoffe in Hauptbehältern von Fahrzeugen, Spezialcontainern, Arbeitsmaschinen und -geräten sowie Kühl- und Klimaanlagen,
2. für Kraftstoffe, die in Reservebehältern eines Fahrzeugs bis zu einer Gesamtmenge von 20 Litern mitgeführt werden,

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Re:LKW-Tank
« Antwort #9 am: 10. Juli 2012, 16:29:44 »
Das ist mir im entfernten schon klar, nur mit "Muttersprache" hat son Sermon doch nur noch bedingt zu tun...und das soll dann ein angelernter Kraftfahrer aus Wladiwostock verstehen und sich den Regeln entsprechend verhalten...
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Offline frisko

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Re:LKW-Tank
« Antwort #10 am: 27. Juli 2012, 11:51:43 »
Ich bin immer nach Schottland gefahren und hatte ein 500l Tank am Anhänger dran, weil Sprit in England so verdammt teuer wahr. Insgesamt 1500liter und es war alles okay. Blöder Zoll