Autor Thema: Beweisverwertungsverbote  (Gelesen 20013 mal)

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Yossarian

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Beweisverwertungsverbote
« am: 07. März 2010, 19:05:11 »
Es scheint angebracht, auch im neuen Forum auf Banalitäten hinzuweisen:

Zu den ehernen Grundsätzen eines Rechtsstaates gehören Beweisverbote.

Grob und vereinfacht ausgedrückt versteht man darunter das Verbot, sich auf illegale Weise Beweise zu verschaffen (Beweiserhebungsverbote) sowie derart erhaltene Beweise im gerichtlichen Verfahren gegen den Angeklagten zu benutzen (Beweisverwertungsverbote).

Das deutsche Recht kennt nur wenig gesetzlich normierte Beweisverbote; eines davon findet sich in § 136 a StPO, und wer dort nachliest


Zitat
§ 136a
(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.

dem wird es vielleicht so gehen wie mir: Bei der Lektüre der Formulierung flackert ständig irgendwo im Hinterkopf ein Warnlämpchen mit der Aufschrift "Beziehungsgespräch".

Sei es wie es ist: in einem Rechtsstaat wird das Beweisverbot jedem gemeinen Dieb und Mörder zugestanden, dem Mann im Geschlechterkampf jedoch nicht.

Die Anzahl weiblicher "Ratsuchender" hier in diesen Hallen, die sich durch illegale und durchaus strafbare Handlungen (Verletzung des Briefgeheimnisses etc.) - zumeist bruchstückhafte und deshalb oft genug objektiv völlig untaugliche - Kenntnisse über intimste Äußerungen und Befindlichkeiten ihrer Partner (Email, SMS etc.) verschafft haben und bar jeden Unrechtsbewußtseins die Chuzpe aufbringen, ihre gewonnen Erkenntnisse auch noch voller echter (!) moralischer Entrüstung hier diskutieren und gegen ihre Partner verwenden zu wollen sind Legion.

Ich find das schon irgendwie merkwürdig.

Offline nigel48

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #1 am: 07. März 2010, 19:13:36 »
verjährung gibts auch nicht.
Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster

Offline Teppichporsche

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #2 am: 08. März 2010, 08:42:26 »
Die Anzahl weiblicher "Ratsuchender" hier in diesen Hallen, die sich durch illegale und durchaus strafbare Handlungen (Verletzung des Briefgeheimnisses etc.) - zumeist bruchstückhafte und deshalb oft genug objektiv völlig untaugliche - Kenntnisse über intimste Äußerungen und Befindlichkeiten ihrer Partner (Email, SMS etc.) verschafft haben und bar jeden Unrechtsbewußtseins die Chuzpe aufbringen, ihre gewonnen Erkenntnisse auch noch voller echter (!) moralischer Entrüstung hier diskutieren und gegen ihre Partner verwenden zu wollen sind Legion.

Die nächste die das macht, wird angezeigt. So simple ist das!
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Conte Palmieri

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #3 am: 08. März 2010, 10:38:29 »
@Yossie:
Haste gestern auch Tatort gekuckt, was?

Offline ElTorro

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #4 am: 08. März 2010, 11:21:00 »
Sei es wie es ist: in einem Rechtsstaat wird das Beweisverbot jedem gemeinen Dieb und Mörder zugestanden, dem Mann im Geschlechterkampf jedoch nicht.

Die Anzahl weiblicher "Ratsuchender" hier in diesen Hallen, die sich durch illegale und durchaus strafbare Handlungen (Verletzung des Briefgeheimnisses etc.) - zumeist bruchstückhafte und deshalb oft genug objektiv völlig untaugliche - Kenntnisse über intimste Äußerungen und Befindlichkeiten ihrer Partner (Email, SMS etc.) verschafft haben und bar jeden Unrechtsbewußtseins die Chuzpe aufbringen, ihre gewonnen Erkenntnisse auch noch voller echter (!) moralischer Entrüstung hier diskutieren und gegen ihre Partner verwenden zu wollen sind Legion.

Ich find das schon irgendwie merkwürdig.

Dem stimme ich mal nicht zu.

Hier in diesem Forum wird fast durchgängig eine liberale und juristisch fein abgegrenzte Form der Beziehung gepredigt: zwei Individuen, die sich freiwillig soweit nähern, wie die gemeinsame Abstimmung dies erlaubt. Es gibt aber auch eine andere Form, in der man sich gegenseitig und selbstverständlich mehr oder weniger als eine Einheit sieht. Was die eine Person betrifft, geht automatisch auch die andere an. Dabei gibt es keine Geheimnisse, kein Briefgeheimnis usw. Ebenso gilt in solchen Beziehungen gegenseitige Treue als vereinbart.

Wenn ein Paar die zweite Form der Beziehung praktiziert und es einen hinreichenden Verdacht auf Untreue gibt, halte ich persönlich es für völlig o.k., alle Möglichkeiten zu nutzen, sich Gewissheit zu verschaffen. Eine Beziehung ist eben etwas anderes als unsere Gesellschaft insgesamt.

Hiervon abzugrenzen ist selbstverständlich krankhafte Eifersucht, grundlose Hinterherschnüffelei und dergleichen.

Offline Marvin

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #5 am: 08. März 2010, 19:19:53 »
Gabs da nicht so nen Spruch: Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt... ?

Dionarap

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #6 am: 08. März 2010, 22:51:42 »
Ja - und "nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen"  :-\

Offline ganter

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #7 am: 08. März 2010, 23:04:10 »
Gabs da nicht so nen Spruch: Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt... ?
der Spruch bezog sich glaub ich auf etwas anderes, bzw. andere
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
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Bodo

Offline DüDo

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #8 am: 09. März 2010, 00:32:11 »
lach  ;D oh mann :)

sowas kann man auch vertrauen nennen ;)  und wenn einer damit nicht klar kommt, dann heisst das mistrauen, angst vorm erwischtwerden oder einfach fehlende kommunikation. (krankhafte eifersucht mal außen vor)

Offline ganter

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #9 am: 09. März 2010, 00:46:48 »
nu hast du den Psychos aber eine ihrer zwölfunddreufzig Daseinsberechtigungen abgesprochen.

Sehr schön  ;D
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Offline ElTorro

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #10 am: 09. März 2010, 12:02:48 »
Sowas nennt der Psychotherapeut "Symbiose" und gehört behandelt, jedenfalls wenn einer der beiden damit nicht klarkommt.

Was denkst Du wohl, auf welcher Grundlage all die Paare zusammen leben, die hier niemals mitlesen, weil sie seit Jahrzehnten glücklich und zufrieden miteinander leben?
Für mich sind die der Maßstab.

LipStick

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #11 am: 09. März 2010, 18:40:34 »
@ElTorro  du sprichst mir aus der seele der maßstab aller dinge

Yossarian

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #12 am: 09. März 2010, 18:53:58 »
Was denkst Du wohl, auf welcher Grundlage all die Paare zusammen leben, die hier niemals mitlesen, weil sie seit Jahrzehnten glücklich und zufrieden miteinander leben?

Auf der Grundlage wechselseitiger Schnüffelei?

Offline Teppichporsche

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #13 am: 09. März 2010, 18:56:42 »
Zwei Menschen in einer Beziehung sind in soweit eine Einheit, dass sie einiges zusammen unternehmen, dass sie miteinander ficken, dass sie unter Umständen eine Wohnung teilen, etc.

Aber ... nebenbei bleibt jeder der beiden Menschen Individuum, mit eigenen Interessen, Ideen, sexuellen Phantasien, die er vielleicht nicht mit dem Partner teilen kann, ... und ... ganz wichtig ... ganz ganz wichtig ... mit einer Privatsphäre, die unantastbar ist. Da ist es natürlich völlig belanglos, ob Vertrauen zwischen beiden herrscht oder nicht. Das interessiert nicht.
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Groucho Marx

Offline Teppichporsche

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Re:Beweisverwertungsverbote
« Antwort #14 am: 09. März 2010, 18:58:55 »
Jeder Mensch hat ein verdammtes Recht auf Privatsphäre!  >:( >:( >:( >:( >:( >:(
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