Mandanten sind stets undankbar. Gewinnst D heißt es "Ich war doch im Recht, wieso soll ich zahlen?". Verlierst Du, heißt es "Sie haben ja nix gekonnt, wieso soll ich zahlen, Sie müßten eigentlich mir was zahlen!?"
Das einzig sinnvolle Ergebnis ist ein Vergleich mit Kostenteilung. Die Schuld am Nichtgewinnen schiebt man da auf den Richter, und immerhin konnte durch anwaltliches Können eine Niederlage vermieden werden.
Ach ja, und am besten sind Vorkasse, Rechtsschutz und Pkh.