Nachdem ich hier so einige Forenbeiträge gelwsen habe, möchte ich mal ohne jedwede Rechtsverbindlichkeit ein paar Dinge klar stellen:
Wer bleibt in der Wohnung, hier der Fall Mietverträge?
Eine Paar trennt sich. Der Verdiener/in kündigt und zieht aus. Der Partner/in verbleibt aber in der Wohnung. Der Mietvertrag kann dabei bis zu zwei Jahre weiterhin bestehen bleiben wenn die Wohnung nicht übergeben wird! Es haften die Mieter gesamtschuldnerisch.
Keiner will die Wohnung verlassen. Kindesbetreuer/in und Kind leiden unter den Streitereien.
Im schlimmsten Fall wird der/die Partner/in zum Wohle der Kindesbetreuer/in und dem Kinde aus der Wohnung entfernt. Geregelt im BGB. Gern gezogenes Thema "häusliche Gewalt".
Unterhaltsverantwortliche/r stellt Zahlungen ein?
BGB regelt das. Mit der Hilfe eines Anwaltes kann nach 6 Wochen der Zustand gerichtlich aufgeohben werden!
Also die macho Sprüche mancher Threadteilnehmer sind überflüssig. Die gesetzlichen Regelungen klar und deutlich.
Was ich viel wichtiger finde, ist das der Staat das Ende einer Ehe in der Verantwortung der Unterhaltsverbindlichkeiten geregelt hat, aber im Hinblick auf das Wohlergehen aller, die steuerlichen Vorzüge der Ehe für die Familienunterstützung mit dem Auseinandergehen streicht obwohl die finanziellen Verantwortungen bleiben.
In Zahlen:
Der Verdiener/in erhät brutto 4.500 Euro.
auf der Seite
https://www.bmf-steuerrechner.de/fb2013/?clean=true wird leider sexistisch der männliche Teil als Verdiener dargestellt.
Ohne weitere Abzüge zahlt der Verdiener/in 9.836 Steuern jährlich.
Das Gleiche gerechnet wenn er nicht verheiratet ist:
15.280,62
Unterschied p.a. 5444 Euro!!!!
Geteilt durch 12 Monate 453,71 pro Monat an Einkommensunterschied.
Also ein (sexistisch korrekt foruliert wie ihr merkt) Verdiener/in der sich trennt und auch nach der Trennung eine versorgende Unterhaltsverantwortung hat verliert 450 Euro im Monat an Liquidität und muss dabei dem Unterhaltsbegüstigten/er Unterhalt gewähren und natürlich auch dem Kind. Ausgehend vopn einer 44% Regelung verliert der Unterhaltsbegünstigte monatlich also ca . 181 Euro an Einnahmen. Das Kind auch an Unterhaltszahlungen und der Unterhaltsberechtigte auch nochmal so locker 200 Euro.
Dies obwohl das Grundgesetz vorsieht, dass Ehe
und Familie unter dem Schutze der staatlichen Ordnung stehen.
Und eheliche und uneheliche Kinder in ihrer leiblichen und seelischen Entwicklung gleich zu stellen sind.
Und es gibt 230.000 Scheidungen jedes Jahr und 1.8 Millionen Kinder die das betrifft.
Und dann unterhält sich die Politik da drüber:
http://www.n-tv.de/politik/Schaeuble-will-Steuervorteile-fuer-alle-Eltern-article10618566.htmlhttp://www.sueddeutsche.de/politik/streit-in-union-um-ehegattensplitting-dobrindt-widerspricht-schaeubles-plaenen-1.1669214Das betrifft...
01/2010. Regenbogenfamilien sind eine seltene aber ... in Deutschland gibt es ca. 7.000. Ein ... viele frühere Ergebnisse und zeigen auf, wie unter- schiedlich ...
7000 Famiien. Ein Wahnsinn....?? Lach
Lest mal das SPD Wahlprogramm. Die haben da vernünftige Antworten drauf. Ich bin nicht politisch aber das Thema macht mich wütend!