Das Männerforum

Plaudereien => Themendiskussionen => Thema gestartet von: Yossarian am 30. Mai 2018, 10:20:39

Titel: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 30. Mai 2018, 10:20:39
Ich habe gerade diesen Artikel hier in der ZEIT gelesen:

Der neue Law-and-Order-Fetischismus (https://www.zeit.de/kultur/2018-05/rechtsstaat-begriff-cdu-csu-alexander-dobrindt-horst-seehofer-10nach8)

Wie befinden uns hier auf einem schmalen Grat. Es gibt rechts wie links Interessengruppen, die die Deutungshoheit über die Begrifflichkeit des Rechtsstaates erringen wollen.

So sad, wie Trump twittern würde.  ;)
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 30. Mai 2018, 17:14:18
Der Artikel beschreibt ja im Kern eigentlich nichts neues. Der Staat hat Sicherheit nach innen und außen zu gewährleisten, das ist Kernaufgabe. Sicherheit und individuelle Freiheit kollidieren aber stets, weil eines zumeist nur auf Kosten des anderen geht. Seit den 1970ern wissen wir dank RAF, dass Terror anders bekämpft werden muss, als sonstige Kriminalität, weil es hier nicht ausreicht, dass die Polizei (und der übriges Rechtsapparat) erst kommt, wenn etwas passiert ist. Es muss im Vorfeld kontrolliert, recherchiert, observiert, müssen Daten gesammelt und ausgewertet werden, damit zugeschlagen werden kann bevor etwas passiert. Mag jeder selbst beurteilen, ob ihm vor diesem Hintergrund Freiheit wichtiger als Sicherheit ist. Soweit die Sicherheit im Inneren.

Was die Sicherheit nach außen betrifft, bedarf es ebenfalls tauglicher Abwehrmechanismen. Dazu gehört es ggf. auch, ungebetene Gäste (soweit möglich) entweder gar nicht erst in Land zu lassen oder sie jedenfalls schnell wieder loswerden zu können. Auffangzentren widersprechen jedenfalls nicht dem Rechtsstaat. Und Eilverfahren in Evidenzfällen nicht vorhandenen Bleiberechts mit verkürztem Instanzenzug sind möglich, auch ohne Grundsätze des Rechtsstaates zu opfern. Es kann jedenfalls nicht sein, dass jeder, der ohne realistische Perspektive nach D einreist, erstmal ewig hier bleiben kann, weil der Verwaltungsrechtsweg so lahmarschig ist.     
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 30. Mai 2018, 18:30:53
Ich glaube, Du hast die Pointe des Artikels nicht verstanden.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 30. Mai 2018, 20:27:16
Der Link funktioniert nicht.
Und von Law and Order sind wir hierzulande meilenweit entfernt. Alles andere ist Rhetorik ohne Konsequenz à la Dobrindt, einzig und allein auf die Bayern-Wahl ausgerichtet. Tatsache ist, dass die CSU bisher alles mitgetragen hat.

Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 30. Mai 2018, 20:39:12
Der Link funktioniert nicht.

Bei mir funzt er.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: ganter am 30. Mai 2018, 22:16:44
www.zeit.de/kultur/2018-05/rechtsstaat-begriff-cdu-csu-alexander-dobrindt-horst-seehofer-10nach8
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 31. Mai 2018, 13:20:04
Ich glaube, Du hast die Pointe des Artikels nicht verstanden.

Ich denke schon. Den dargestellten "Fetischismus" gibt es allerdings nicht. Die Leute wollen einfach nur ein funktionierendes System.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 31. Mai 2018, 19:31:16
Den dargestellten "Fetischismus" gibt es allerdings nicht. Die Leute wollen einfach nur ein funktionierendes System.

Ich sag´s doch: Du hast die Pointe nicht verstanden.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 31. Mai 2018, 19:57:53
Beitrag aus der kulkturlinken Theaterparallelwelt. Vom Elfenbeinturm an die hohle stupide Masse.
Kritiker dieses dysfunktionalen Rechtssystems wird subtil Nähe zur Naziideologie (Carl Schmitt) vorgeworfen. Netter Versuch, kennen wir aber schon.

Was sagt sie sonst eigentlich ? Individuelle Freiheit darf nicht auf Kosten von innerer Sicherheit beschränkt werden. Völlig falsch. Innere Sicherheit ist die Voraussetzung für individuelle Freiheit.

 





 
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 31. Mai 2018, 20:55:50
Beitrag aus der kulkturlinken Theaterparallelwelt.

Auf den ersten Blick. Aber ein bißchen subtiler ist es schon.

Zitat
Kritiker dieses dysfunktionalen Rechtssystems wird subtil Nähe zur Naziideologie (Carl Schmitt) vorgeworfen.

Der Vorwurf kam meiner Meinung nach ziemlich offen und überhaupt nicht subtil.

Tatsächlich werden wir aber ein dysfunktionales Rechtssystem durch ein anderes, im Endeffekt genauso dysfunktionales Rechtssystem ersetzt bekommen, wenn man Söder und Konsorten gewähren läßt.

Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 31. Mai 2018, 22:42:19
Was sagt sie sonst eigentlich ? Individuelle Freiheit darf nicht auf Kosten von innerer Sicherheit beschränkt werden. Völlig falsch. Innere Sicherheit ist die Voraussetzung für individuelle Freiheit.

In Diktaturen gibt's meist weniger Kriminalität als in offenen Gesellschaften. Die Freiheit ist dann aber im Arsch. Deshalb ist dein Spruch falsch. Viel richtiger ist, daß innere Sicherheit als Vowand benutzt wird, um Freiheiten einzuschränken. Wer überhaupt nur daran denkt, inidividuelle Freiheiten zu beschneiden, ist totalitär. Man könnte z.B. Einbrecherbanden das Leben schwerer machen, indem man wie in der Sowjetuntion die Freizügigkeit einschänkt. Niemand darf mehr ohne Passierschein sein Bundesland verlassen. Tolle Idee?
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: ganter am 31. Mai 2018, 22:49:23
als 1. wird der Blockwart wieder eingeführt. Bei dem hat sich jeder zu melden, der nicht im Wohnbezirk gemeldet ist.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 31. Mai 2018, 23:05:45
In Diktaturen gibt's meist weniger Kriminalität als in offenen Gesellschaften.

Das wage ich, zu bezweifeln.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 31. Mai 2018, 23:10:39
Das wage ich, zu bezweifeln.

Sagen wir mal so: es gibt Diktaturen mit sehr geringer Kriminalität und solche mit sehr großer. Und es gibt sehr sichere Demokratien. Nun gab's aber Diktaturen wie die UdSSR, Brasilien oder die DDR, in denen nach dem Einzug der Demokratie die Kriminalität nach oben ging. Und es gibt Bürger, denen Freiheiten egal sind, weil sie selber angepaßt und ohne politisches Interesse sind oder sogar gerne bei Diktaturen mitmachen. Die kommen dann mit dem Sicherheitsargument.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 01. Juni 2018, 09:44:47
Ein paar einfache Maßnahmen hätten unmittelbar eine positive Wirkung auf die Zufriedenheit der Bürger:
Ankerzentren einrichten.
Asylsuchende sollen ihre Identität beweisen, ansonsten Abweisung an der Grenze.
Eine ganze Reihe von Ländern müssen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.
Einschränkung der Widerspruchsmöglichkeiten gegen Asylbescheide.
Familiennachzug und Sozialleistungen begrenzen.
Etat für Integrationsmaßnahmen massiv einschränken insbesondere an kirchliche Träger.
Christen und nachgewiesen Hochqualifizierte aus Nahost bevorzugt über Einwanderungsgesetz durchwinken.
Erschwerung der NGO Schlepperhilfe z.B. Abweisung in den Mittelmeerhäfen.
Ausweisung bei Straffälligkeit.


Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 01. Juni 2018, 10:29:08
Asylsuchende sollen ihre Identität beweisen, ansonsten Abweisung an der Grenze.
Eine ganze Reihe von Ländern müssen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.

(…)

Familiennachzug (…) begrenzen.

(…)

Christen und nachgewiesen Hochqualifizierte aus Nahost bevorzugt über Einwanderungsgesetz durchwinken.
Erschwerung der NGO Schlepperhilfe z.B. Abweisung in den Mittelmeerhäfen.
Ausweisung bei Straffälligkeit.

Da bin ich ganz bei Dir. Das neue bayerische Polizeigesetz z.B. zielt aber auf ganz andere Sachen ab.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 02. Juni 2018, 17:41:00
Vom Elfenbeinturm an die hohle stupide Masse.

Es soll in dem Beitrag aber zudem, wie oben 2x behauptet, noch "die Pointe" geben. Und die soll jedenfalls so anspruchsvoll sein, dass sie längst nicht jeder versteht.   
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 03. Juni 2018, 17:40:46
Es soll in dem Beitrag aber zudem, wie oben 2x behauptet, noch "die Pointe" geben. Und die soll jedenfalls so anspruchsvoll sein, dass sie längst nicht jeder versteht.
Der Unterschied zwischen "drohender Gefahr" und "konkreter Gefahr" weshalb die Linke sich so echauffiert.
Wenn's verfassungswidrig ist, wird's sowieso kassiert.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 03. Juni 2018, 18:57:53
Aus dem Innenleben der BAMF. (https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/nicht-das-bamf-ist-der-skandal-merkel-ist-es/)
Auch unter Seehofer wird sich nichts ändern. Es spielt keine Rolle, ob es einen Plan gibt - sie handelt(e) so, als gäbe es einen. Das reicht dem Behavioristen, um sein Urteil zu fällen.
Ziel: Friedensnobelpreis ? (unter Inkaufnahme schweren Schadens für sein Land und Europa)
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 06. Juni 2018, 15:11:34
Der Unterschied zwischen "drohender Gefahr" und "konkreter Gefahr" weshalb die Linke sich so echauffiert.

Das soll in einem Artikel über den Begriff des Rechtsstaats die Pointe sein? Das ist doch nur ein untergeordneter Aspekt, der vor eine konkrete Gefahr noch einen anderen Gefahrbegriff mit einer gelockerten Gefahrprognose setzt. Da im materiellen Strafrecht in Teilbereichen bloße Vorbereitungshandlungen schon Vollendungsstrafbarkeit oder zumindest Versuchsstrafbarkeit begründen, kann das als Eingriffsschwelle für die Polizei zur Terrorbekämpfung ja kaum überraschen. 
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 08. Juni 2018, 08:31:33
Weitergehende Befugnisse der Polizei zur Terrorabwehr sind auch in anderen Bundesländern geplant. Das D nicht das primäre Ziel von islamistischem Terror ist, hängt vielleicht auch damit zusammen, dass radikale Islamisten hierzulande relativ unbehelligt agieren können - also beispielsweise auch Anschläge in Frankreich vorbereiten können. Frankreich hat sich an den militärischen Aktionen gegen den IS schließlich beteiligt und ging sogar soweit mit Kommandoeinheiten auf fremdem Territorium eigene Staatsbürger zu liquidieren, bevor sie im Heimatland ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert bekämen.
Beim Bataclan-Anschlag waren meines Wissens nach Täter, die deutsche Asylverfahren durchliefen, beteiligt. Es ist also auch eine Frage europäischer Solidarität, der hiesigen Polizei ausreichende Befugnisse zur Überwachung zu gewähren.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 08. Juni 2018, 09:51:01
Da im materiellen Strafrecht in Teilbereichen bloße Vorbereitungshandlungen schon Vollendungsstrafbarkeit oder zumindest Versuchsstrafbarkeit begründen, kann das als Eingriffsschwelle für die Polizei zur Terrorbekämpfung ja kaum überraschen.

Den Begriff der Gewaltenteilung hast Du aber wenigstens schon mal gehört, oder?  :.)
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 08. Juni 2018, 20:29:27
Den Begriff der Gewaltenteilung hast Du aber wenigstens schon mal gehört, oder?  :.)

Eine recht laienhafte Frage. Die Polizei gehört zur Exekutive - so what? Das hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, wann sie anfangen soll zu ermitteln. Im präventiven Bereich und hier insbes. bei der Terrorbekämpfung jedenfalls bevor Taten schon in den nach materiellem Recht strafbaren Bereich gelangt sind. 

Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 08. Juni 2018, 21:01:25
Eine recht laienhafte Frage.

Du argumentierst ja auch recht laienhaft.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: ganter am 09. Juni 2018, 01:05:55
.... Das hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, wann sie anfangen soll zu ermitteln. Im präventiven Bereich und hier insbes. bei der Terrorbekämpfung jedenfalls bevor Taten schon in den nach materiellem Recht strafbaren Bereich gelangt sind.
Das hast du gut erfasst. Genau da liegt nämlich der Hase im Pfeffer. Die Pole sind a) die Polizei oder wer auch immer dürfen erst dann tätig werden, wenn eine Straftat vorliegt oder b) die Polizei oder wer auch immer sind angehalten, Straftaten zu verhindern und wenn sie sie schon nicht verhindern können, wenigstens aufzuklären.
Das ist eine politische Entscheidung, d.h. darüber sollten die Betroffenen, also die Bürger diskutieren und ihren Willen kundtun. Weil a) ist prinzipiell ganz einfach und b) ist der totale Überwachungsstaat. Der Schieber zwischen den beiden Polen verschiebt sich immer mehr zu b), ohne dass eine Diskussion darüber stattfindet.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 09. Juni 2018, 01:10:40
Beim Bataclan-Anschlag waren meines Wissens nach Täter, die deutsche Asylverfahren durchliefen, beteiligt.

"meines Wissens" heißt, das erzählt man sich so auf Facebook?

Es gab zwei Täter:
Omar Ismail Mostefai, geboren in Courcouronnes bei Paris
Samy Amimou, geboren in Paris.

Immer wieder diese alternativen Fakten... das läßt sich doch alles leicht überprüfen. Dann muß man auch nicht mit "meines Wissens" ankommen.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: ganter am 09. Juni 2018, 01:17:10
guter Konter!
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 09. Juni 2018, 11:20:34
Das hast du gut erfasst. Genau da liegt nämlich der Hase im Pfeffer. Die Pole sind a) die Polizei oder wer auch immer dürfen erst dann tätig werden, wenn eine Straftat vorliegt oder b) die Polizei oder wer auch immer sind angehalten, Straftaten zu verhindern und wenn sie sie schon nicht verhindern können, wenigstens aufzuklären.
Das ist eine politische Entscheidung, d.h. darüber sollten die Betroffenen, also die Bürger diskutieren und ihren Willen kundtun. Weil a) ist prinzipiell ganz einfach und b) ist der totale Überwachungsstaat. Der Schieber zwischen den beiden Polen verschiebt sich immer mehr zu b), ohne dass eine Diskussion darüber stattfindet.

Danke. Ich bin es langsam müde, auf "Argumente" auf Dorffrisörsniveau ernsthaft einzugehen. Mir kommt immer öfters der dumme alte Spruch "vox populi, vox Rindvieh" in den Sinn...
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 13:26:28
"meines Wissens" heißt, das erzählt man sich so auf Facebook?

Es gab zwei Täter:
Omar Ismail Mostefai, geboren in Courcouronnes bei Paris
Samy Amimou, geboren in Paris.
Ja und es gab auch keine Hintermänner. Steck ruhig weiter den Kopf in den Sand.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 13:38:18
Natürlich muss die Polizei die Möglichkeit der präventiven Terrorabwehr haben. Alles andere ist unverantwortliches Gequatsche auf Gymnasiastenniveau, weil man nicht wahrhaben will, dass der Westen sich im Krieg befindet.
Ich möchte mich jedenfalls nicht ohne Gegenwehr zur Schlachtbank führen lassen, auch wenn die vergrünte Mehrheit dies erzwingen will.
Die Befugnisse der Polizei sind übrigens in Großbritannien und Frankreich weitreichender und mir ist nicht bekannt, dass diese Länder Diktaturen sind.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 13:44:46
Danke. Ich bin es langsam müde, auf "Argumente" auf Dorffrisörsniveau ernsthaft einzugehen.
Warum sollte die Meinung des Dorffrisörs nicht respektiert werden ?
Der Satz zeigt die ganze Verachtung der Linken für die arbeitende Bevölkerung.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 09. Juni 2018, 13:57:40
Warum sollte die Meinung des Dorffrisörs nicht respektiert werden ?

Weißt Du, wie sehr der Dorffrisör meine Meinung respektiert, wenn ich ihm das Haareschneiden erkläre?

Genauso ist das, wenn Dorffrisöre Juristen den Rechtsstaat erklären.  8)

Zitat
Der Satz zeigt die ganze Verachtung der Linken für die arbeitende Bevölkerung.

Mal abgesehen davon, daß "die Linken" mich wahrscheinlich schon lange nicht mehr als Linken wahrnehmen: Was macht Dich glauben, daß Linke nicht arbeiten?

Oder andersrum: Wenn ich ein Linker bin, ist das, was ich den ganzen Tag unter der Woche im Büro mache, deshalb keine Arbeit?
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 09. Juni 2018, 13:59:43
Ja und es gab auch keine Hintermänner.

Und die Hintermänner haben alle ein Asylverfahren in Deutschland hinter sich?
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 14:13:24
Weißt Du, wie sehr der Dorffrisör meine Meinung respektiert, wenn ich ihm das Haareschneiden erkläre?

Genauso ist das, wenn Dorffrisöre Juristen den Rechtsstaat erklären.  8)

So wie die postdemokratische Politiker nicht wünscht, dass das Volk sich in die Politik einmischt, so auch der Jurist in Bezug auf den Rechtsstaat.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 14:21:13
Mal abgesehen davon, daß "die Linken" mich wahrscheinlich schon lange nicht mehr als Linken wahrnehmen: Was macht Dich glauben, daß Linke nicht arbeiten?
Zumindest stehen sie i.d.R. nicht unter dem vergleichbaren Wettbewerbsdruck wie ein Frisör.

Zitat
Oder andersrum: Wenn ich ein Linker bin, ist das, was ich den ganzen Tag unter der Woche im Büro mache, deshalb keine Arbeit?
Keine Ahnung. Woher soll ich wissen, ob Du nicht den ganzen Tag irgendeine Sekretärin vögelst ?
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 09. Juni 2018, 14:37:28
So wie die postdemokratische Politiker nicht wünscht, dass das Volk sich in die Politik einmischt, so auch der Jurist in Bezug auf den Rechtsstaat.

Genau. Und laß das Volk bei der Gelegenheit auch gleich über die Wiedereinführung der Todesstrafe abstimmen; am besten, unmittelbar nach einem spektakulären Gewaltverbrechen.

Zumindest stehen sie i.d.R. nicht unter dem vergleichbaren Wettbewerbsdruck wie ein Frisör.

Meinst Du? Woher hast Du diese Erkenntnis?

Zitat
Keine Ahnung. Woher soll ich wissen, ob Du nicht den ganzen Tag irgendeine Sekretärin vögelst ?

Einfach: Ich kann mir keine eigene Sekretärin leisten, und unsere Bürodamen werden schon von ihren eigenen Chefs gevögelt.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 09. Juni 2018, 21:08:53
Ja und es gab auch keine Hintermänner. Steck ruhig weiter den Kopf in den Sand.

ja, Abdelhamid Abaaoud oder Salah Abdeslam, beide geboren in Brüssel. War überhaupt ein von denen Asylbwerber in Deutschland? Weißst du was? Mit " Steck ruhig weiter den Kopf in den Sand" sollte man nicht kommen, wenn man gerade mal wieder Schwachsinn abgesondert hat.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 09. Juni 2018, 21:10:38
Ich möchte mich jedenfalls nicht ohne Gegenwehr zur Schlachtbank führen lassen, auch wenn die vergrünte Mehrheit dies erzwingen will.

Du hast eindeutig Verfolgungswahn. Und das ist eigentlilch das ernstere Problem, daß sich heutzutage eine Menge Leute in Facebook und und irgendwelchen VT-Blogs veritable Neurosen anlesen.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 21:30:53
Genau. Und laß das Volk bei der Gelegenheit auch gleich über die Wiedereinführung der Todesstrafe abstimmen; am besten, unmittelbar nach einem spektakulären Gewaltverbrechen.
Jetzt hast du es auch gesagt,, dieses böse Wort "Volk".

Schon vergessen, wer die Gesetze macht ?

Zitat
Meinst Du? Woher hast Du diese Erkenntnis?
Frag mal deinen Frisör, ob er eine Gebührenordnung kennt.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 09. Juni 2018, 21:34:03
Schon vergessen, wer die Gesetze macht ?

Das Volk sicher nicht.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 21:35:04
ja, Abdelhamid Abaaoud oder Salah Abdeslam, beide geboren in Brüssel. War überhaupt ein von denen Asylbwerber in Deutschland? Weißst du was? Mit " Steck ruhig weiter den Kopf in den Sand" sollte man nicht kommen, wenn man gerade mal wieder Schwachsinn abgesondert hat.
Google mal, wo die Waffen herkamen und danach sag artig deine Entschuldigung auf.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 21:39:49
Das Volk sicher nicht.
Nein, dein Frisör war es nicht.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 21:47:04
Du hast eindeutig Verfolgungswahn. Und das ist eigentlilch das ernstere Problem, daß sich heutzutage eine Menge Leute in Facebook und und irgendwelchen VT-Blogs veritable Neurosen anlesen.
Nicht mehr als der gemeine Israeli.
Aber wie soll man die Aussagen von jemandem Ernst nehmen, der bei einer Hundeattacke auf Asylbewerber mit glimpflichem Ausgang vor Empörung verbal austickt.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 09. Juni 2018, 21:52:39
Nicht mehr als der gemeine Israeli.

Viel mehr sogar.

Zitat
Aber wie soll man die Aussagen von jemandem Ernst nehmen, der bei einer Hundeattacke auf Asylbewerber mit glimpflichem Ausgang vor Empörung verbal austickt.

Man darf nur "austicken", wenn die Hundeattacken nicht glimpflich ablaufen? Du merkst echt nichts mehr, oder? Ich könnte jetzt was von moralischem Kompaß schrieben, aber du bist derart verbockt, da kommt nichts mehr in deiner Birne an. Auffallend ist jedenfalls die Asymmetrie von Hysterie und Verharmlosung, je nachdem, wer Täter und Opfer ist. Wer Täter und Opfer derart nach Präferenz unterschiedlich wertet, ist entweder komplett wahrnehmungsgestört oder benutzt die nur für seine Agenda.

Das kommt mir immer mehr vor wie bei Post von Karlheinz (http://www.spiegel.de/kultur/literatur/islam-hass-in-deutschland-ein-auszug-aus-post-von-karlheinz-von-hasnain-kazim-a-1204323.html)
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 21:58:54
Eine Reihe von geplanten Terroranschlägen wurden hier schon verhindert, weil u.a. französische Sicherheitsorgane, mit größeren Befugnissen ausgestattet, ihre Arbeit machten. Schön zu wissen, dass diese Anschläge alle  stattgefunden hätten, wenn linksgrüne Politik sich in diesen Ländern durchgesetzt hätte.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 22:04:55

Auffallend ist jedenfalls die Asymmetrie von Hysterie und Verharmlosung, je nachdem, wer Täter und Opfer ist. Wer Täter und Opfer derart nach Präferenz unterschiedlich wertet, ist entweder komplett wahrnehmungsgestört oder benutzt die nur für seine Agenda.

Auffallend ist einzig und allein, die Symmetrie zwischen deinem Arsch und Birne.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 09. Juni 2018, 22:04:57
Erzähl keinen Scheiß. Welche der Bataclan-Attentäter waren Asylbewerber in Deutschland? Immer wieder der gleiche Mist: erst eine steile Behauptung in die Welt setzen, die nicht haltbar ist, und dann beliebig weit ablenken.

Mal angenommen, ich wäre hier neutraler Beobachter und würde mir überlegen, ob du einen Punkt machen kannst, dann würde ich mir relativ schnell denken, daß jemand, der ständig Unsinn behauptet und dann rumlabert, bestimmt nicht Recht haben kann. Und damit schadest du dann sogar noch denen, die sich ebenfalls Sorgen machen, aber das nicht hysterisch und mit jeder Menge Übertreibungen und Lügen präsentieren.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 09. Juni 2018, 22:06:43
Auffallend ist einzig und allein, die Symmetrie zwischen deinem Arsch und Birne.

Was genau willst du hier eigentlich erreichen? Es gibt doch genug VT-Schmuddelecken im Internet, wo du keine Gegenrede bekommst.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 09. Juni 2018, 22:10:51
Schon verstanden. Als nächstes kommt noch :
"Sie sind doch ein schäbiger Lump.", während ich mir meine Hose hochhalte,
weil man mir den Gürtel entwendet hat.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 09. Juni 2018, 22:22:15
Schon verstanden. Als nächstes kommt noch :
"Sie sind doch ein schäbiger Lump.", während ich mir meine Hose hochhalte,
weil man mir den Gürtel entwendet hat.

Nein, von mir kommt nur, daß du ein Schisser bist, der nicht den Arsch in der Hose hat, zu seinen eigenen Worten zu stehen. Und genau deshalb noch mal: Welche der Bataclan-Attentäter waren Asylbewerber in Deutschland?

Und wo wir schon dabei sind: du bist mir immer noch schuldig, das hier zu konkretisieren: "Juden sind ok. Es gibt welche im Bekanntenkreis, weiß daher auch, dass Meinungen wie deine bei ihnen heftige Köpfschüttelanfälle auslösen."

Welche meiner Meinungen?

Schreib doch einfach weniger Unsinn. Dann kann man dir auch nicht so viel vorhalten oder stehe eben dazu oder gibt zu, daß du dich verrannt hat. Aber das dann nicht zu tun, wirkt jämmerlich.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 10. Juni 2018, 01:27:02
Ich hab gerade nachgedruckt,  mein Arsch war noch da, wo er hingehört, selbst meine Eier baumeln noch am richtigen Ort.
Wenn jemand aber die lange Liste der Wirhabenallelieb-Politik ignoriert und sich seitenweise über eine glimpflich ausgegangene Hundeattacke mockiert,
hat seinen Kopf wohl auf Nimmerwiedersehn im Arsch versenkt.

Dieses opportunistische Weggucken und noch stolz drauf sein, darüber schütteln die den Kopf.

Und was Bataclan betrifft, sagte ich doch, google mal "Paris Attentat Verbindung zu Deutschland".
Nein, nicht Sputnik.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: ganter am 10. Juni 2018, 01:51:10
@ maxim
Ich verstehe dich. Nach den letzten harten Schwingern liegst du angeknockt in der Ecke und keiner reicht dir den nassen Schwamm, um dich wieder fit zu machen.
Doch da kommt das BAMF um die Ecke. Ein Sauhaufen ohne gleichen. Merkel persönlich hat angewiesen, alle Asylis durchzuwinken. Die meisten Beamten haben ihr einen Vogel gezeigt, doch in Bremen sind mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Asylverfahren mörlicherweise falsch positiv beschieden worden.
BAMPF SCHWAMPF (https://www.stern.de/politik/deutschland/bamf--jetzt-steht-das-ganze-bundesamt-steht-unter-druck-8114946.html)
Der Rechtsstaat steht am Abgrund.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: ganter am 10. Juni 2018, 02:00:07
kurz gegurgelt
Sie waren nicht allein (http://www.wn.de/NRW/3077002-Bataclan-Attentat-Terrorspur-fuehrt-von-Paris-nach-Hamm)
Und?
Der Terror, egal aus welcher Ecke, ist international.
Der Neonazi, der nebenan Naziparolen brüllt, und der Antisemit, der Juden gern auf die Fresse haut, ist national. Der sitzt nämlich nebenan.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 10. Juni 2018, 11:01:30
@ maxim
Ich verstehe dich. Nach den letzten harten Schwingern liegst du angeknockt in der Ecke und keiner reicht dir den nassen Schwamm, um dich wieder fit zu machen.
Da hast du dann wohl einen ganz anderen Infight gesehen als ich.

Der Neonazi, der nebenan Naziparolen brüllt, und der Antisemit, der Juden gern auf die Fresse haut, ist national. Der sitzt nämlich nebenan.
Der Antisemit wurde hier reingeholt, ja sogar angelockt und wird noch immer angelockt. Nebenan sitzen nur Leute, die sich verwundert die Augen reiben,
wie schnell dieses Land kaputtgemacht wird, weil solche Kasper in der Regierung sind.


Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 10. Juni 2018, 17:34:27
Und was Bataclan betrifft, sagte ich doch, google mal "Paris Attentat Verbindung zu Deutschland".

Du hast was behauptet, also lieferst du die Quelle. Was ist denn das für eine hinterfotzige Methode, erst einen Unsinn zu behaupten, der schnell wiederlegt wird und dann "google mal!" zu rufen? Ich kann mir vorstellen, daß man mit "mal googlen" allerhand VT-Blödsinn findet. Fakten bitte, und zwar keine alternativen!
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Araxes am 10. Juni 2018, 17:36:47
Nebenan sitzen nur Leute, die sich verwundert die Augen reiben, wie schnell dieses Land kaputtgemacht wird, weil solche Kasper in der Regierung sind.

Du kapierst nicht, daß die offene Gesellschaft von mehreren Enden kaputtgemacht wird. Eins davon repräsentierst du.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 10. Juni 2018, 17:49:53
Warum sollte die Meinung des Dorffrisörs nicht respektiert werden ?

Bei dem Herrn Y. geht es nicht um reale Frisöre. Den Frisör zieht er zum einen immer aus dem Hut, wenn er keine Argumente hat. Dann sind eben alle, die anderer Meinung sind, Frisöre und es herrscht angeblich Frisörniveau. Der Frisör dient zum anderen als Abgrenzungskriterium zum für sich selbst in Anspruch genommenen ungleich höheren intellektuellen Niveau. Da dies gar nicht genug betont werden kann, wie sehr man mehr begreift als andere, das Volk, die Masse etc., kommt der Frisör im hiesigen Forum erfahrungsgemäß sehr häufig vor.

Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 10. Juni 2018, 18:36:19
Genauso isses.  8)
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 10. Juni 2018, 21:35:09
Und wenn dann der Frisör noch mehr verdient als der Anwalt, dann muss die Überlegenheit doch woanders durchschlagen.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 10. Juni 2018, 22:01:23
Du kapierst nicht, daß die offene Gesellschaft von mehreren Enden kaputtgemacht wird. Eins davon repräsentierst du.
Die weitaus größere Gefahr auch für die offene Gesellschaft geht inzwischen von den öffentlichen Institutionen und von den etablierten Parteien aus. Wir bewegen uns beim öffentlich akzeptierten Meinungsspektrum längst auf das Niveau der Türkei zu und die Opposition wird von der Regierung gemacht ganz nach dem Geschmack von George Orwell. Die Oppositionspartei die Grünen ist inzwischen die stärkste Stütze von Angela Merkel und selbst die AfD regiert mit, da alles was sie fordert, von der Regierung definitiv abgeschmettert wird. Die Antifa schickt ihre Sturmtruppen,  wenn jemand 'Merkel muss weg' ruft.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 10. Juni 2018, 22:03:28
Und wenn dann der Frisör noch mehr verdient als der Anwalt, dann muss die Überlegenheit doch woanders durchschlagen.

Genauso isses.  8)

Wir bewegen uns beim öffentlich akzeptierten Meinungsspektrum längst auf das Niveau der Türkei zu

Genauso isses.  8)
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 11. Juni 2018, 08:31:37
Bei dem Herrn Y. geht es nicht um reale Frisöre. Den Frisör zieht er zum einen immer aus dem Hut, wenn er keine Argumente hat.

Hört, hört.  8)

Zitat
Der Frisör dient zum anderen als Abgrenzungskriterium zum für sich selbst in Anspruch genommenen ungleich höheren intellektuellen Niveau. Da dies gar nicht genug betont werden kann, wie sehr man mehr begreift als andere, das Volk, die Masse etc., kommt der Frisör im hiesigen Forum erfahrungsgemäß sehr häufig vor.

Touché.  8)

Und weil ich so toll bin, zitiere ich mich gleich noch mal selbst:

Danke. Ich bin es langsam müde, auf "Argumente" auf Dorffrisörsniveau ernsthaft einzugehen. Mir kommt immer öfters der dumme alte Spruch "vox populi, vox Rindvieh" in den Sinn...

Ich bin mir durchaus bewußt, mich damit dem Vorwurf der Arroganz auszusetzen. Das ist ja auch in Ordnung. Es ist mir aber egal. Jeder kann über mich denken, was er will. Es gibt Dinge, auf die habe ich einfach keinen Bock mehr. Sinnlose Diskussionen zum Beispiel mit Menschen, die genug Grips haben, um es besser zu wissen oder mit Menschen, bei denen mir manchmal schleierhaft ist, auf welchem Planeten sie eigentlich leben. Ich bin es einfach müde.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: DieFrau am 11. Juni 2018, 10:55:12
@ maxim
Ich verstehe dich. Nach den letzten harten Schwingern liegst du angeknockt in der Ecke und keiner reicht dir den nassen Schwamm, um dich wieder fit zu machen.
.
.

Danke, Ganter.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 12. Juni 2018, 15:34:51
Um mal wieder zum Thema zu kommen:

Es gibt rechts wie links Interessengruppen, die die Deutungshoheit über die Begrifflichkeit des Rechtsstaates erringen wollen.

Was soll einem das sagen, dass nur die etablierten Kräfte der Mitte wissen, wie Rechsstaat geht? Und, das ist viel wichtiger, es gibt keinen vollständig feststehenden Begriff Rechtsstaat der von geeigneten Kräften nur "gedeutet" werden müsste. In den 70er-Jahren war Unzucht mit Männern noch ein Straftatbestand, jetzt gibt es Ehe für alle - das ist alles Rechtsstaat, allerdings im Wandel der Zeit. Ein parlamentarisch ordnungsgemäß zustande gekommenes gelockertes Polizeigesetz ist auch Rechtsstaat. Es reagiert wiederum nur auf veränderte Verhältnisse. Gleichwohl sind wir von der sogleich von einigen heraufbeschworenen staatlichen Willkür meilenweit entfernt. Drohende Gefahr heißt ja nicht ohne jeden Anlass, siehe Gesetzesentwurf:

Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auch treffen, wenn im Einzelfall
1. das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, oder
2. Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen den Schluss auf ein seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entsteht (drohende Gefahr)   
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 12. Juni 2018, 19:08:15
Was soll einem das sagen, dass nur die etablierten Kräfte der Mitte wissen, wie Rechsstaat geht?

Ist das so? Hat das hier irgendjemand behauptet?

Zitat
Und, das ist viel wichtiger, es gibt keinen vollständig feststehenden Begriff Rechtsstaat der von geeigneten Kräften nur "gedeutet" werden müsste.

Genau. Deshalb wird ja auch in den letzten Jahren immer öfters und für jeden Mückenschiß nach einer Änderung des Grundgesetzes geschrien (und teilweise sogar mit Erfolg).

Zitat
Ein parlamentarisch ordnungsgemäß zustande gekommenes gelockertes Polizeigesetz ist auch Rechtsstaat. Es reagiert wiederum nur auf veränderte Verhältnisse.

Sicher. Und von Januar 1933 bis Mai 1945 sind die Gesetze auch ordnungsgemäß zustandegekommen. Alles ganz rechtsstaatlich, sogar die Rassengesetze.

Zitat
siehe Gesetzesentwurf:

Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auch treffen, wenn im Einzelfall
1. das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, oder
2. Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen den Schluss auf ein seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entsteht (drohende Gefahr)   

Wo hast Du das denn her, und kannst Du vieleicht auch die komplette Vorschrift zitieren, nicht nur einen Absatz einer Norm, möglichst mit Quellenangabe?

In der Zwischenzeit kannst Du Dich auch gerne hier kundig machen, damit Du einen Begriff bekommst, wovon Du eigentlich redest. (https://www.juwiss.de/30-2017/)

Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 13. Juni 2018, 12:58:06
Der Frisör dient zum anderen als Abgrenzungskriterium zum für sich selbst in Anspruch genommenen ungleich höheren intellektuellen Niveau.

Nein, Schatzi. Der Frisör / Stammtisch / Tennislehrer / beste Freundin / (beliebigen anderen juristischen Laien bitte einfügen) dient als Abgrenzungskriterium zur für mich selbst in Anspruch genommenen tatsächlichen Sachkompetenz.

Im Gegensatz zur einfach zu begreifenden Lynchjustiz, wo der Frisör / Stammtisch / Tennislehrer etc. auch mal den Falschen aufknüpfen würde, Hauptsache, es wird einer gehenkt, ist ein Rechtsstaat ein relativ komplexes Gebilde, das zu verstehen und zu beurteilen es einfach etwas mehr bedarf als fünf Bier und eine Bildzeitung.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: maxim am 13. Juni 2018, 15:36:28
Im Gegensatz zur einfach zu begreifenden Lynchjustiz, wo der Frisör / Stammtisch / Tennislehrer etc. auch mal den Falschen aufknüpfen würde, Hauptsache, es wird einer gehenkt, ist ein Rechtsstaat ein relativ komplexes Gebilde, das zu verstehen und zu beurteilen es einfach etwas mehr bedarf als fünf Bier und eine Bildzeitung.
Ich finde Frisöre vertrauenswürdiger als Anwälte.
Der Frisör, der den Strick hochzieht, wäre wohl ein Novum in der Weltgeschichte. Anwälte, die im Knast schmoren, sind häufiger. Bei einigen Anwälten stapeln sich die Leichen :  Karadzic ist noch nicht vergessen.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 13. Juni 2018, 15:56:10
Ich finde Frisöre vertrauenswürdiger als Anwälte.

Ich auch.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 13. Juni 2018, 18:27:14
Wo hast Du das denn her, und kannst Du vieleicht auch die komplette Vorschrift zitieren, nicht nur einen Absatz einer Norm, möglichst mit Quellenangabe?

Die Quelle "Gesetzesentwurf" (es gibt meines Wissens nur einen) stand bereits in meinem Beitrag, einfach mal richtig lesen. Die komplette Norm zu zitieren wäre Quatsch, weils nur um die konkrete Änderung geht und man bekanntlich nur Relevantes und nichts Überflüssiges zitiert.

In der Zwischenzeit kannst Du Dich auch gerne hier kundig machen, damit Du einen Begriff bekommst, wovon Du eigentlich redest. (https://www.juwiss.de/30-2017/)

Jetzt wirds aber langsam albern. In dem verlinkten Artikel ist die Vorschrift bereits im ersten Absatz genauso zitiert, wie von mir oben schon. Dort ist ebenfalls der Gesetzesentwurf, der die Quelle ist, verlinkt. Jeder, der lesen kann, findet dort die Legaldefinition der drohenden Gefahr bereits ganz am Anfang in § 1 (dort in Ziff. 2).

Vllt. sollte man selbst erstmal lesen was man mit der großspurigen Aufforderung an andere, sich zu informieren, verlinkt.

ist ein Rechtsstaat ein relativ komplexes Gebilde, das zu verstehen und zu beurteilen es einfach etwas mehr bedarf als fünf Bier und eine Bildzeitung.

Wer es in einem Gesetzesentwurf nicht mal schafft, eine Legaldefinition in § 1 zu finden, ist an der Komplexität allerdings schon früh gescheitert. DAS schaffe ich jedenfalls noch nach 5 Bier.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 13. Juni 2018, 19:25:27
Die Quelle "Gesetzesentwurf" (es gibt meines Wissens nur einen) stand bereits in meinem Beitrag

"Den" Entwurf? Es gibt so viele Gesetzesentwürfe, meintest Du vielleicht den zur Hackfleischverordung?  :.)

Und wenn Du "den" Gesetzentwurf zum bayerischen Polizeiaufgabengesetzt meinst, was meinst Du mit "den"? Welche Fassung? Glaubst Du, die haben sich abends beim Bier hingesetzt und "den" Entwurf in einem Zug auf einen Bierdeckel runtergeschrieben und dann in die Druckerei gegeben? Ich wette, es gibt mindestens ein halbes Dutzend verschiedene Fassungen.

Zitat
einfach mal richtig lesen

Gute Idee. Dann fang mal an zu lesen. (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013000/0000013038.pdf)  8)

Es dürfte sich dabei wahrscheinlich um die Endfassung des Regierungsentwurfs handeln, also das, von dem ich annehme, daß Du damit "den" Entwurf meinst.

Zitat
Die komplette Norm zu zitieren wäre Quatsch

Falsch. Hier z.B. unterscheidet sich der Frisör vom Juristen.

Zitat
Jetzt wirds aber langsam albern. In dem verlinkten Artikel ist die Vorschrift bereits im ersten Absatz genauso zitiert

Ja, da. Aber nicht in Deinem Beitrag.

Zitat
Wer es in einem Gesetzesentwurf nicht mal schafft, eine Legaldefinition in § 1 zu finden, ist an der Komplexität allerdings schon früh gescheitert. DAS schaffe ich jedenfalls noch nach 5 Bier.

Geh mal getrost davon aus, daß ich "den" Entwurf besser kenne (und verstehe) als Du. Und jetzt trink Deine fünf Bier und lies dann den von mir verlinkten Entwurf.

p.s.: Warum kehrst Du nicht zurück zu Deinem sonstigen Betätigungsfeld, der Exploration und Erläuterung der weiblichen Psyche. Davon verstehst Du zwar auch nix, aber da sind Deine Ergüsse wenigstens amüsant zu lesen.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Korinthenkackerin am 13. Juni 2018, 22:59:06
Davon verstehst Du zwar auch nix, aber da sind Deine Ergüsse wenigstens amüsant zu lesen.

 ;D :evil
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 14. Juni 2018, 15:38:05
Es gibt so viele Gesetzesentwürfe, meintest Du vielleicht den zur Hackfleischverordung?  :.)

Der Themenstarter sollte doch zumindest gewusst haben, um welches Gesetz es geht.

Geh mal getrost davon aus, daß ich "den" Entwurf besser kenne (und verstehe)

Wieder die übliche substanzlose Selbstbeweihräucherung.

Zitat von: Yossarian link=topic=4169.msg142053#msg142053
Exploration und Erläuterung der weiblichen Psyche. Davon verstehst Du zwar auch nix

Wer selbst geschieden ist und seine Ex "die Bestie" nennt, hat natürlich auch auf diesem Gebiet die Wissenshoheit...
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 20. Januar 2020, 14:35:00
Keine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/Private%20Dienstleister%20und%20ruhender%20Verkehr.02.pdf)

Auf deutsch: Die Stadt Frankfurt am Main hat seit einiger Zeit Politessen und Politen (oder wie heißt eine männliche Politesse?) jedenfalls teilweise outgesourced, d.h., das Knöllchenschreiben an private Firmen vergeben. Ich nehme an, daß andere Kommunen aus Gründen der Kostenersparnis die gleiche dämliche Idee hatten.

Nachdem bereits seit langem in der Rechtsprechung ausgekocht ist, daß private Firmen keine Geschwindigkeitsübertretungen blitzen dürfen, stellt das OLG Frankfurt/M. jetzt klar, daß Privatfirmen auch keine Knöllchen mehr schreiben dürfen.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 20. Januar 2020, 23:22:48
Ich nehme an, daß andere Kommunen aus Gründen der Kostenersparnis die gleiche dämliche Idee hatten.

Was soll daran dämlich sein. Um Falschparker aufzuschreiben, muss man keinen Eid auf des Grundgesetz geleistet haben. Für den Job würde eine Drohne mit Kamera ausreichen.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: nigel48 am 20. Januar 2020, 23:56:14
ja, in diesem land gabs schon immer begnadete denunzianten und blockwarte...
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: simplemachine am 21. Januar 2020, 00:17:16
Das war die Zeit vor den (Drohnen und den) Kameras. Ein Foto ist objektiv.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 21. Januar 2020, 07:00:11
Um Falschparker aufzuschreiben, muss man keinen Eid auf des Grundgesetz geleistet haben.

In Deinem Universum sicher nicht.  8)
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 04. Februar 2020, 09:05:29
Ist leider nichts Neues, greift aber anscheinend immer mehr um sich:

Gefälschte Mahnschreiben in Namen realer Rechtsanwälte im Umlauf (https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/gefaelschte-mahnschreiben-in-namen-realer-rechtsanwaelte-im-umlauf.html)
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 03. April 2020, 08:50:20
Hessischer Corona-Bußgeldkatalog (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/2020-04-02_anwendungshinweise_bzw_richtlinien_vollzug_ge-_u_verbote_aus_corona-voen.pdf)

Wen nur die Bußgelder interessieren: Scrollen auf Seite 8.
Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 16. April 2020, 12:16:08
Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot teilweise erfolgreich (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-025.html)

Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot teilweise erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 25/2020 vom 16. April 2020

Beschluss vom 15. April 2020
1 BvR 828/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer meldete bei der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens mehrere Versammlungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ an. Als vorgesehene Versammlungstermine wurden der 14., 15., 16. und 17. April 2020, jeweils von 14 bis 18 Uhr, genannt. Er gab eine ungefähre erwartete Teilnehmerzahl von 30 Personen an. Geplant waren jeweils eine circa zweistündige Auftaktkundgebung in Gießen am Berliner Platz sowie ein anschließender Aufzug durch mehrere Straßen mit drei jeweils 15-minütigen stationären Zwischenkundgebungen. Zugleich informierte der Beschwerdeführer die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens über beabsichtigte „Infektionsschutzmaßnahmen auf Grund der CoViD19-Pandemie (‚Corona-Kompatibilität‘)“. Die Versammlungsteilnehmer würden durch Hinweisschilder zur Einhaltung von Sicherheitsabständen angehalten und von Ordnern auf entsprechend markierte Startpositionen gelotst. Die Markierungen der Startpositionen befänden sich in einem Abstand von 10 Metern nach vorn und nach hinten und 6 Metern zur Seite. Sie würden jeweils von Einzelpersonen bzw. Wohngemeinschaften oder Familien eingenommen. Redebeiträge würden über das eigene Mobiltelefon des jeweiligen Redners zu einer Beschallungsanlage übertragen. Während des Aufzugs würden die vorgesehenen Abstände beibehalten und es werde darauf geachtet, dass neu hinzukommende Versammlungsteilnehmer sich hinten einreihten. Für Vorschläge zu weitergehenden Infektionsschutzmaßnahmen sei man dankbar; entsprechende Auflagen werde man befolgen. Die Versammlungen wurden mit Flyern und Aufrufen im Internet beworben.

Nach einem Kooperationsgespräch verfügte die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ein auf § 15 Abs. 1 VersG gestütztes Verbot der Versammlungen. Bei Durchführung der Versammlungen seien die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährdet. Die Versammlungen würden gegen § 1 Abs. 1 der Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020 in der Fassung der Verordnung vom 30. März 2020 verstoßen. Der Beschwerdeführer erhob Widerspruch. Sein beim Verwaltungsgericht gestellter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs blieb - auch in der Beschwerdeinstanz - erfolglos.

Die Hessische Landesregierung und die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens haben am 15. April 2020 zu dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht Stellung genommen.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Allerdings können die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde dann maßgeblich werden, wenn verwaltungsgerichtliche Beschlüsse betroffen sind, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen sind und die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen, insbesondere wenn die behauptete Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung in der Hauptsache also zu spät käme. Dementsprechend sind die im Eilrechtsschutzverfahren erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen, wenn aus Anlass eines Versammlungsverbots über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs zu entscheiden ist und ein Abwarten bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder des Hauptsacheverfahrens den Versammlungszweck mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte.

Ausgehend davon ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten, weil die Verbotsverfügung der Antragsgegnerin den Antragsteller offensichtlich in seinem Grundrecht aus Art. 8 GG verletzt. Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet für alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Nach Art. 8 Abs. 2 GG kann dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthält jedenfalls kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel für mehr als zwei nicht dem gleichen Hausstand angehörige Personen. In diesem Sinne hat sich auch die Hessische Landesregierung in ihrer Stellungnahme vom 15. April 2020 eingelassen. Demgegenüber nimmt die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens an, der Verordnungsgeber habe „auch bewusst öffentliche Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz unterbinden“ wollen. Sie ist in ihrer Verbotsverfügung erkennbar jedenfalls von einem generellen Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen ausgegangen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören. Auf der Grundlage dieser unzutreffenden Einschätzung hat die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens Art. 8 Abs. 1 GG verletzt, weil sie verkannt hat, dass § 1 der Verordnung der Versammlungsbehörde für die Ausübung des durch § 15 Abs. 1 VersG eingeräumten Ermessens gerade auch zur Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit einen Entscheidungsspielraum lässt. Der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 8 Abs. 1 GG konnte sie schon deshalb von vornherein nicht angemessen Rechnung tragen. Darüber hinaus wird die Entscheidung der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens den verfassungsrechtlichen Maßgaben des Art. 8 Abs. 1 GG auch deshalb nicht gerecht, weil sie über die Vereinbarkeit der Versammlung mit § 1 der Hessischen Verordnung nicht unter hinreichender Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden hat. Die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens macht überwiegend Bedenken geltend, die jeder Versammlung entgegengehalten werden müssten, und lässt auch damit die zur Berücksichtigung von Art. 8 Abs. 1 GG bestehenden Spielräume des § 1 der Verordnung leerlaufen.


Titel: Re: vom Rechtsstaat
Beitrag von: Yossarian am 26. Mai 2020, 09:59:04
Presseerklärung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 zum sogenannten "Dieselfall" (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020063.html)