Das Männerforum
Plaudereien => Auto, Sport und Heimwerken => Thema gestartet von: Kjeld am 23. September 2016, 11:57:46
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ECE R 48 ist ein Anhang zu § 49a StVZO und schreibt vor:
Anordnung
6.19.4.1 In Richtung der Breite: Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche in Richtung der Bezugsachse muss mindestens 600 mm betragen. Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche in Richtung der Bezugsachse muss mindestens 600 mm betragen.
Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.
6.19.4.2 In der Höhe: über dem Boden, mindestens 250 mm, höchstens 1 500 mm.
6.19.4.3 In Längsrichtung: an der Vorderseite des Fahrzeugs. Diese Vorschrift gilt als eingehalten, wenn das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer weder direkt noch indirekt über die Einrichtungen für indirekte Sicht und/oder andere spiegelnde Flächen des Fahrzeugs stört.
6.19.5 Geometrische Sichtbarkeit
Horizontal: nach außen 20° und nach innen 20°.
Vertikal: nach oben 10° und nach unten 10°.DE L 323/102 Amtsblatt der Europäischen Union 6.12.2011
( 18 ) Vertragsparteien, die die Regelung Nr. 87 nicht anwenden, können den Anbau von Tagfahrleuchten aufgrund einzelstaatlicher Vorschriften verbieten.
6.19.6 Ausrichtung
Nach vorn.
Besteht Einigkeit darüber, daß die Vorschrift erfüllt ist, wenn amtlich zugelassene Nachrüst - Tagfahrleuchten in die beiden Außenspiegel implantiert werden?
Blenden über die Spiegel können sie dann ja nicht, weil sie vor allen Spiegeln liegen. Blenden über die Motorhaube und über die Kotflügel geht auch nicht, weil beide nach vorn abfallen und nicht nach hinten reflektieren können, und weil sie wohl von den Tagfahrleuchten auch gar nicht angeleuchtet werden - sie sind ja weiter innen.
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Blenden über die Spiegel können sie dann ja nicht, weil sie vor allen Spiegeln liegen. Blenden über die Motorhaube und über die Kotflügel geht auch nicht, weil beide nach vorn abfallen und nicht nach hinten reflektieren können, und weil sie wohl von den Tagfahrleuchten auch gar nicht angeleuchtet werden - sie sind ja weiter innen.
Wenn sie abfallen, waren sie wohl nicht fest genug.
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6.19.4.3 In Längsrichtung: an der Vorderseite des Fahrzeugs. Diese Vorschrift gilt als eingehalten, wenn das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer weder direkt noch indirekt über die Einrichtungen für indirekte Sicht und/oder andere spiegelnde Flächen des Fahrzeugs stört.
Ist vielleicht abhängig von der Position der Außenspiegel am Fahrzeug. Sind sie relativ weit hinten an der Fahrertür angebracht und die A-Säule ist weit vorgezogen, können die Tagfahrleuchten evtl. ins Cockpit strahlen und dort bei Dunkelheit mit Streulicht stören.
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Ist vielleicht abhängig von der Position der Außenspiegel am Fahrzeug. Sind sie relativ weit hinten an der Fahrertür angebracht und die A-Säule ist weit vorgezogen, können die Tagfahrleuchten evtl. ins Cockpit strahlen und dort bei Dunkelheit mit Streulicht stören.
Ist ein Gesichtspunkt, liegt aber wohl nicht vor:
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/62/Ford_Mondeo_front.JPG/1280px-Ford_Mondeo_front.JPG)
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Bei Dunkelheit können sie nicht stören, denn bei Dunkelheit sind sie aus - vorgeschrieben ist, daß sie sich automatisch abschalten, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Das würde ich auch so verkabeln.
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Wozu soll denn Tagfahrlilcht im Außenspiegel gut sein?
Klärt mich bitte auf .....
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Sieht cool aus.
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vorgeschrieben ist, daß sie sich automatisch abschalten, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Ich weiß, eine Ausnahme bildet aber die Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht.
Tagfahrlicht muss auch eine Mindestfläche von 25 cm² bieten. Kriegst Du das im Spiegel hin?
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Wozu soll denn Tagfahrlilcht im Außenspiegel gut sein?
Klärt mich bitte auf .....
An der Front des Fahrzeugs gibt es keine nutzbaren Lücken. Ich müßte also Löcher in die Stoßstange schneiden, das will ich aber nicht. Gebrauchte Außenspiegel kriegt man für 20 €, eine neue Stoßstange mit Lackierung kostet schnell mal 1.000 €.
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Mist. 20° nach innen sind gefordert. Das wird dann wohl nix.
EDIT: Na ja. Vielleicht. Das meß ich mal nach.
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Mist. 20° nach innen sind gefordert. Das wird dann wohl nix.
Ich denke doch, wenn du sie etwas erhaben auf den Spiegeln platzierst. Einlassen wird aber wohl nicht gehen.
Welches Modell schwebt Dir denn vor?
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Du scheinst noch gutes Augenlicht zu haben.
Außenspiegel-Licht ? Wofür?
Kapier ich nicht.
Beim Fahren und beim Fahrbahnwechsel ist der rechte Außenspiegel wichtig (zumindest auf der AB). Ob Tags oder Nachts. Wenn der ASP selbst beleuchtet wird, kannst Du doch wegen Blendung auch nicht mehr sehen? Wozu also?
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Es gibt Länder, die schreiben ein Tagfahrlicht vor. Schweden zum Bleistift. Kjeld will sich da wohl öfter aufhalten.
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Ei, dann soll er Stand- oder Abblendlicht einschalten. Ist sogar schon seither in der Technik vorgegeben und war wohl auch Gedanke beim Erfinden und Entwickeln eines PKWs, damit man nicht "blind" fährt.
Ich verstehe das Probklem nicht......Sorry...
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Für Neuwagen ist auch in D. ein Tagfahrlicht vorgeschroben. Ich finde so ein Tagfahrlicht auch ganz sinnvoll. Immer mit Abblendlicht rumfahren ist hingegen aus meiner Sicht übel, weil
- es viel zuviel Strom frißt und den Kraftstoffverbrauch unnötig erhöht,
- die Erkennbarkeit von mit Licht fahrenden Motorrädern geschmälert wird, wenn alle Autos auch mit Abblendlicht fahren,
- mein Auto den Tacho und diverse andere Instrumente beleuchtet, wenn ich das Licht einschalte,
- es immer irgendwie so aussieht, als wäre ich zu doof die Schalter am Armaturenbrett richtig zu bedienen.
Ich suche eben nur nach einem sinnvollen Ort der Anbringung. Und bei genauer Lektüre der Vorschriften kam mir der Gedanke mit den Spiegeln.
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Fahren mit Standlicht darf man nicht. Nur mit Standlicht + Nebler, aber nur, wenn es nicht dunkel ist, aber die Sicht schlecht (also Nieselregen am Tag, oder so). Und auch das weiß der gemeine Streifenbulle oft nicht.
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Für meinen C4 gibt es diese Teile hier. (http://www.ebay.de/itm/141219888816?_trksid=p2055119.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT) Die werden gegen die originalen Nebelscheinwerfer getauscht und sind sowohl Tagfahrlicht als auch Nebellampe. Gibt´s für den Mondeo bestimmt auch.
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Nein.
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Das ist doof.
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Ja.
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Es gibt für neuere Mondeos andere Nebellampeneinsätze, die gegen die originalen getauscht werden. Das Tagfahrlicht ist dann winkelförmig unter und neben den Nebellampen. Schau mal bei eBay, ob es die für Deinen gibt. Oder frag den freundlichen Ford Händler Deines Vertrauens.
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Gibt nix. Isso.