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Beziehungen - ernstgenommen => Allgemeine Beziehungsfragen => Thema gestartet von: Edison am 01. Juni 2013, 20:20:39

Titel: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Edison am 01. Juni 2013, 20:20:39
-
hai ,
isch  hädde  da mal  ne  Frage  ..

Wie  ist  die  derzeitige  rechtliche  Lage ,
wenn  ich  eine  Freundin habe ,  die  nicht  arbeitet ,  also kein  eigenes  Einkommen  erwirtschaftet ,
wenn sie  bei mir  in  meiner  Wohnung  lebt und  von mir    unterhalten  wird ,
ohne  daß  Kinder   vorhanden sind  und
ohne  daß  eine  Eheschließung  /  eingetragene  Partnerschaft   vorliegt .

Muß ich  sie  nach  einer   bestimmten  Zeit  für  immer  versorgen  ?
Oder  gibt  es  solche  Bestimmungen nicht  ?

Weiß  jemand  zufällig  Genaueres ?

Grüße
Edison

-
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Druide am 01. Juni 2013, 20:55:57
Hey, Edison  ;)

Du bist ja ein recht eifriger (neuer) Poster. Zu Deiner Frage - ist sie bei Dir hauptgemeldet ?
Was meinst Du mit "unterhalten" - finanziell (gibt es hierfür Rechnungsbelege), oder meinst
Du, dass Du sie unterhältst, indem Du soooo lustig bist ?

...nix für Ungut, od. so,....

--><Druide>
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: grashopper am 01. Juni 2013, 21:12:23
Wenn Du nichts Schriftliches (Rechte/Pflichten) mit ihr abgeschlossen hast, gibt es auch keine Verpflichtungen für Dich.
Setzt Du sie jetzt auf die Straße oder wieso fragst Du danach?
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Edison am 02. Juni 2013, 23:09:15
Wenn Du nichts Schriftliches (Rechte/Pflichten) mit ihr abgeschlossen hast, gibt es auch keine Verpflichtungen für Dich.
Setzt Du sie jetzt auf die Straße oder wieso fragst Du danach?
-

nein, das nicht ,
ich möchte  nur  nicht selbst  erpressbar werden .

Edison
-
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Stachelhaut am 03. Juni 2013, 09:49:47
Es gibt nur eine moralische Verpflichtung, keine rechtliche.

Allerdings kann sie kein ALG 2 (Hartz 4) in Anspruch nehmen, solange sie bei Dir lebt und eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Mattieu am 03. Juni 2013, 10:39:00
ich möchte  nur  nicht selbst  erpressbar werden .

Was hätte ein rechtlicher Anspruch mit Erpressung zu tun?
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Stachelhaut am 03. Juni 2013, 10:53:40
Meiner Meinung nach solltest Du sie dazu anhalten, sich nicht von Dir abhängig zu machen, also was zu lernen und sich einen Job zu suchen. Dabei kannst Du ihr übrigens auch helfen. Sonst machst Du   s i e   erpreßbar, nicht Dich.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Iphigenie am 03. Juni 2013, 12:15:43
Was hätte ein rechtlicher Anspruch mit Erpressung zu tun?

Wahrscheinlich empfindet er den Satz: "Wenn du mich verlässt, verklage ich dich auf Unterhalt!" als Erpressung?
Allerdings denke ich, solange er nicht verheiratet ist, braucht er sich da keine Sorgen zu machen.

(Ich frage mich aber gerade weshalb er mit ihr überhaupt zusammengezogen ist, wenn er so viel Angst vor Erpressung hat.)
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Yossarian am 03. Juni 2013, 12:37:58
Weiß  jemand  zufällig  Genaueres ?

Ja, der freundliche Fachanwalt für Familienrecht gleich um die Ecke. Den Nächstgelegenen kannst Du bei der örtlichen Anwaltskammer in Erfahrung bringen.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Conte Palmieri am 03. Juni 2013, 13:31:35
(Ich frage mich aber gerade weshalb er mit ihr überhaupt zusammengezogen ist, wenn er so viel Angst vor Erpressung hat.)
Die Angst, dass eine gescheiterte Liebesbeziehung zu einer lebenslänglichen finanziellen Katastrophe wird, ist nicht zufällig unter Männern verbreitet.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Iphigenie am 03. Juni 2013, 14:09:22
Die Angst, dass eine gescheiterte Liebesbeziehung zu einer lebenslänglichen finanziellen Katastrophe wird, ist nicht zufällig unter Männern verbreitet.

....auch Frauen haben diese Angst ;)

Allerdings war es speziell das Wort "Erpressung", das mich aufhorchen liess. Denn erpressen kann man ja nicht nur finanziell, sondern auch anders.
Wenn man also in seinen Partner (obwohl man "nur" mit ihm zusammenlebt) einen potentiellen Erpresser sieht, dann klingt das für mich irgendwie eigenartig (kann aber sein, dass es nur für mich so klingt und für andere nicht).
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Conte Palmieri am 03. Juni 2013, 14:13:01
Das kommt wohl oft auf die eigenen Erfahrungen an. Ich werde auch keiner Frau mehr trauen (jedenfalls keiner gutaussehnenden).
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Iphigenie am 03. Juni 2013, 14:40:31
Ich werde auch keiner Frau mehr trauen (jedenfalls keiner gutaussehnenden).

Das heisst dann wohl übersetzt, dass du zumindest zu mir volles Vetrauen hast. ;)

Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Yossarian am 03. Juni 2013, 15:00:48
....auch Frauen haben diese Angst

Noch nicht lange, und ganz ehrlich: Es wurde auch Zeit.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Iphigenie am 03. Juni 2013, 15:44:22
Noch nicht lange, und ganz ehrlich: Es wurde auch Zeit.

Sehe ich auch so. Ich habe sowieso noch nie verstanden, weshalb z.B. Kinder eine Frau an der Berufstätigkeit hindern sollen.

Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Edison am 03. Juni 2013, 21:07:21
Es gibt nur eine moralische Verpflichtung, keine rechtliche.

Allerdings kann sie kein ALG 2 (Hartz 4) in Anspruch nehmen, solange sie bei Dir lebt und eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht.
-
na  wunderbar , das ist  doch  schon mal eine  klare  Aussage !
Ich kläre  das  bei  Gelegenheit  noch mal  mit  einer Fachberatung  von der  ÖRA ab ,
da  scheint  mir   doch  mehr Wissen  notwendig  zu  sein .

Grüße
Edison
-
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Edison am 03. Juni 2013, 21:12:51
Meiner Meinung nach solltest Du sie dazu anhalten, sich nicht von Dir abhängig zu machen, also was zu lernen und sich einen Job zu suchen. Dabei kannst Du ihr übrigens auch helfen. Sonst machst Du   s i e   erpreßbar, nicht Dich.
-
. . . oder  uns  beide  voneinander  abhängig .
Langfristig war das weder  so  geplant  noch  wirklich  gut .
Sie  hat  eine  abgeschlossene  Berufsausbildung  ,
findet nur z.Zt  keinen Job ,  bemüht  sich  aber .

-
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Edison am 03. Juni 2013, 21:17:05
Die Angst, dass eine gescheiterte Liebesbeziehung zu einer lebenslänglichen finanziellen Katastrophe wird, ist nicht zufällig unter Männern verbreitet.
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genau das habe ich  auch gedacht ,
und  niemand   kann  heute eine  Garantie  dafür geben , 
daß  eine  Liebesbeziehung ewig  hält und  nicht irgendwann  in  Kampf   umschlägt .
Es  gibt  viele  Paare ,  die einen Ehevertrag schließen ,
 in  dem  u.a.  finanzielle Kleinigkeiten  geregelt  sind .

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Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Edison am 03. Juni 2013, 21:22:25
Sehe ich auch so. Ich habe sowieso noch nie verstanden, weshalb z.B. Kinder eine Frau an der Berufstätigkeit hindern sollen.

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Nun , Kinder  hindern  sie  nicht ,
da sie keine  hat , weder  von mir noch  von  ihrem Ex ,
aber  eben  die  Lage  auf dem Arbeitsmarkt .

Ich  verstehe  auch ,  daß  sie mit  einer  Berufsausbildung  und  einigen Jahren
Berufserfahrung  nicht  für  1  Euro  arbeiten  will .

Faul ist  sie  nicht . Wenn sie  den  passenden Job  findet ,  wird  sie  arbeiten .
So  viel  Vetrauen habe ich schon  zu ihr !
 
-
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: simplemachine am 03. Juni 2013, 21:31:03
Ich sehe da kein Problem, Unterhaltspflichten für die Freundin gibt es nicht und sie entstehen auch nicht durch längere freiwillige Versorgung. Wenn man freiwillig dazu bereit ist, ist es doch ein schöner Zuneigungsbeweis und man wird in gewisser Weise gebraucht, alles Dinge, die sich positiv auf die Stabilität einer Beziehung auswirken.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Stachelhaut am 04. Juni 2013, 08:39:58
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na  wunderbar , das ist  doch  schon mal eine  klare  Aussage !
Ich kläre  das  bei  Gelegenheit  noch mal  mit  einer Fachberatung  von der  ÖRA ab ,
da  scheint  mir   doch  mehr Wissen  notwendig  zu  sein .

Grüße
Edison
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Oha. Ein Doppelwitz.

Für das Protokoll: Die ÖRA ist die öffentliche Rechtsauskunft für Bedürftige. Wer da hinmuß, ist eher nicht in der Position, irgendwen zu unterhalten. Außer in humoriger Hinsicht. Und ich glaube nicht, daß die gesamte ÖRA mehr fachliches Wissen hat als ich.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Conte Palmieri am 04. Juni 2013, 09:59:36
Für das Protokoll: Die ÖRA ist die öffentliche Rechtsauskunft für Bedürftige.
Ach sooo. Und ich dachte schon, es sei wieder was österreichisches.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Yossarian am 04. Juni 2013, 10:02:55
Es ist auf jeden Fall was Lokales; bei uns im Süden gibt es das noch nicht.

Sinn und Zweck ist wohl, die Beratungshilfe auszuhebeln.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Unikum am 04. Juni 2013, 10:41:22
gegoogelt: was hanseatisches für Arme.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Mattieu am 04. Juni 2013, 10:51:02
Es  gibt  viele  Paare ,  die einen Ehevertrag schließen ,

Die haben dann einen von Deinem abweichenden Familienstand mit entsprechenden Rechtsfolgen.
Titel: Re: finazielle Absicherung eines Partners ?
Beitrag von: Stachelhaut am 04. Juni 2013, 11:02:08
ÖRA ist die Hamburger Beratungshilfe. Beratungshilfe über Anwälte gibt es hier nicht. Der Laden ist eine eigene Behörde mit einer Juristin als Behördenleiterin und ein paar weiteren Juristen, die die Beratung und außergerichtliche Vertretung Bedürftiger übernehmen. Arme Schweine sind das. Überlastet, unterbesetzt, müssen alle Rechtsgebiete abdecken und jedes noch so exotische Problem lösen.