Beziehungen - ernstgenommen > gesellschaftliche Aspekte

Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?

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Yossarian:
So langsam kommt die Erinnerung wieder. Hier und insbesondere hier ist der Fall noch einmal etwas weniger reißerisch und durchaus kritisch dargestellt, wenn auch juristisch immer noch nicht ganz korrekt.

Aus dem Gedächtnis: Es ging wohl darum, daß die Anwältin unbedingt mit dem Kopf durch die Wand und eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres durchboxen wollte. Die Richterin war der Auffassung, daß erst der Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten sei, und in diesem Zusammenhang erging die Entscheidung. Ich hätte das an ihrer Stelle wahrscheinlich anders begründet (oder vielleicht ganz bewußt auch nicht  :evil ), zumal der Frau zuvor bereits die Ehewohnung zugewiesen worden war und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz im Raum standen oder bereits verhängt worden waren.

Ich bin mit der Richterin immer klar gekommen, auch wenn die ewig langen Bearbeitungszeiten nach den Schüssen auf sie schon ärgerlich sein konnten. Aber dafür konnte sie ja nichts, und sie hat sich wohl lange gegen einen Ruhestand gewehrt, um eine Aufgabe zu haben und nicht noch weiter in Depression zu versinken. Mir tut sie leid.

DieFrau:

--- Zitat von: Yossarian am 12. Juli 2017, 18:29:24 ---So langsam kommt die Erinnerung wieder. Hier und insbesondere hier ist der Fall noch einmal etwas weniger reißerisch und durchaus kritisch dargestellt, wenn auch juristisch immer noch nicht ganz korrekt.

--- Ende Zitat ---

weder noch macht es besser. Es ist immer noch Sch****.


--- Zitat ---Aus dem Gedächtnis: Es ging wohl darum, daß die Anwältin unbedingt mit dem Kopf durch die Wand und eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres durchboxen wollte. Die Richterin war der Auffassung, daß erst der Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten sei, und in diesem Zusammenhang erging die Entscheidung.

--- Ende Zitat ---

Die Richterin hätte sich besser an den geltenden deutschen Recht zu berufen, der auch für gebürtige jegliche Herkunft gilt und Schluss-aus-Pasta. Und wenn sie sich mal an den Quran berufen will und mit dem Suren begründet, dann soll sie gleich die Scheidung mit den den 3-monatigen Trennung führen.
(der Schariaa nach gilt für Muslime das in den Aufenthaltsland geltenden Recht, Eheschließung und Scheidung)
Deine Richterin hat sich selbst bedient.


--- Zitat ---Ich hätte das an ihrer Stelle wahrscheinlich anders begründet (oder vielleicht ganz bewußt auch nicht  :evil )

--- Ende Zitat ---

War schon klar  :.)
Man bin ich froh, weder dich noch deine Richterin bei meiner Scheidung gehabt zu haben.


--- Zitat ---Ich bin mit der Richterin immer klar gekommen, auch wenn die ewig langen Bearbeitungszeiten nach den Schüssen auf sie schon ärgerlich sein konnten. Aber dafür konnte sie ja nichts, und sie hat sich wohl lange gegen einen Ruhestand gewehrt, um eine Aufgabe zu haben und nicht noch weiter in Depression zu versinken. Mir tut sie leid.

--- Ende Zitat ---

Das hat mit ihren schrägen Begründung Null zu tun. Na dann richte ihr von mir, gegen Depression hilft es weniger Quran zu lesen  :evil

DieFrau:

--- Zitat von: nigel48 am 12. Juli 2017, 17:57:48 ---na ja, gelegentlich frauen schlagen ist verboten, aber ALLE jungs beschneiden aus religiösen gründen ist ok?

--- Ende Zitat ---

Ich weiss nicht, ob Frauen schlagen und Jungs Beschneidung vergleich würdig sind! jedenfalls stand bisher  keiner  wegen seine Beschneidung vor Gericht. Nicht dass ich davon gehört habe. 

Liegt es vielleicht daran, dass Frauen schlagen aus medizinischen Gründen nicht gibt?

Yossarian:

--- Zitat von: DieFrau am 12. Juli 2017, 22:55:47 ---jedenfalls stand bisher  keiner  wegen seine Beschneidung vor Gericht.
--- Ende Zitat ---

Oh doch! Aus diesem Grund hat man ja vor gar nicht allzulanger Zeit ganz schnell die gesetzliche Grundlage geschaffen, die es Eltern erlaubt, das männliche Kind aus religiösen Gründen zu beschneiden: § 1613 d BGB. Das Gesetz wurde 2012 mit heißer Nadel gestrickt, nachdem zuvor das Oberlandesgericht (?) Köln rechtskräftig festgestellt hatte, daß die Beschneidung aus religiösen Gründen eine strafbare Körperverletzung ist.


--- Zitat ---Liegt es vielleicht daran, dass Frauen schlagen aus medizinischen Gründen nicht gibt?
--- Ende Zitat ---

Da hat der Koran bestimmt was dazu zu sagen.  :evil


--- Zitat von: DieFrau am 12. Juli 2017, 22:41:14 ---weder noch macht es besser. Es ist immer noch Sch****.
--- Ende Zitat ---

Objektiv ja, nach der juristischen Dogmatik nein.


--- Zitat ---Die Richterin hätte sich besser an den geltenden deutschen Recht zu berufen, der auch für gebürtige jegliche Herkunft gilt
--- Ende Zitat ---

Noch mal: Das konnte sie nach dem damals geltenden Recht nicht. Die Ehe war in Marokko nach marokkanischem Recht geschlossen worden, also war materielles marokkanisches Recht anzuwenden. Heute wäre das anders, 2007 aber noch nicht.

Natürlich war die Entscheidung der Richterin objektiv unrichtig, denn ein körperliches Züchtigungsrecht eines Ehepartners gegen den anderen wäre mit Sicherheit ein Verstoß gegen die ordre publique. Ich bin jetzt am frühen Morgen ohne mein Handwerkszeug aus dem Büro auch nicht fit genug, um sagen zu können, ob die Richterin nach dem EGBGB das überhaupt von Amts wegen hätte berücksichtigen dürfen, oder ob nicht sogar die blöde Anwältin der Frau es eslbst verbaselt hat, das vorzutragen.

Irgendwie muß das aber Thema im Verfahren gewesen sein, denn kein Richter setzt sich hin und studiert ohne Not den Koran, bevor er eine Entscheidung fällt.


--- Zitat ---Und wenn sie sich mal an den Quran berufen will und mit dem Suren begründet, dann soll sie gleich die Scheidung mit den den 3-monatigen Trennung führen.
--- Ende Zitat ---

Das hätte die Anwältin der Frau in den Prozeß einbringen müssen. Offensichtlich hatte sie das nicht.


--- Zitat ---Man bin ich froh, weder dich noch deine Richterin bei meiner Scheidung gehabt zu haben.
--- Ende Zitat ---

Och, ich bin sicher, wir hätten viel Spaß gehabt.  :evil

DieFrau:

--- Zitat von: Yossarian am 13. Juli 2017, 07:04:00 ---Oh doch! Aus diesem Grund hat man ja vor gar nicht allzulanger Zeit ganz schnell die gesetzliche Grundlage geschaffen, die es Eltern erlaubt, das männliche Kind aus religiösen Gründen zu beschneiden: § 1613 d BGB. Das Gesetz wurde 2012 mit heißer Nadel gestrickt, nachdem zuvor das Oberlandesgericht (?) Köln rechtskräftig festgestellt hatte, daß die Beschneidung aus religiösen Gründen eine strafbare Körperverletzung ist.

--- Ende Zitat ---

Verstehe ich das richtig?....der gute hat dafür gesorgt, dass Beschneidung aus religiösen Gründen nicht strafbar sind und von medizinisch nicht ausgebildeten weiter praktiziert werden  :o


§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

(1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.


--- Zitat ---Da hat der Koran bestimmt was dazu zu sagen.  :evil

--- Ende Zitat ---

Da muss ich dich enttäuschen, ebenso nicht zu der Beschneidung.
 


--- Zitat ---Noch mal: Das konnte sie nach dem damals geltenden Recht nicht. Die Ehe war in Marokko nach marokkanischem Recht geschlossen worden, also war materielles marokkanisches Recht anzuwenden. Heute wäre das anders, 2007 aber noch nicht.

--- Ende Zitat ---

Blödsinn. ich habe den selben Vertrag und meine Scheidung lief ebenso im 2007, häusliche Gewalt war auch ein Thema. Keiner/e der Richter kam auf die Idee einen Bezug zum Religion zu ziehen. Die Verhandlung fängt an mit dem Hinweis auf die Staatsangehörigkeit und damit geltendes deutschen Recht, dabei reicht es aus, wenn ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Wird erst anderes behandelt, wenn beide keine Deutsche sind.


--- Zitat ---Natürlich war die Entscheidung der Richterin objektiv unrichtig, denn ein körperliches Züchtigungsrecht eines Ehepartners gegen den anderen wäre mit Sicherheit ein Verstoß gegen die ordre publique. Ich bin jetzt am frühen Morgen ohne mein Handwerkszeug aus dem Büro auch nicht fit genug, um sagen zu können, ob die Richterin nach dem EGBGB das überhaupt von Amts wegen hätte berücksichtigen dürfen, oder ob nicht sogar die blöde Anwältin der Frau es eslbst verbaselt hat, das vorzutragen.

--- Ende Zitat ---

Weder die Richterin noch die Anwältin haben ihre Aufgaben gemacht. Die Mandantin scheint zwischen die zwei Rivalinnen geraten zu sein.


--- Zitat ---Irgendwie muß das aber Thema im Verfahren gewesen sein, denn kein Richter setzt sich hin und studiert ohne Not den Koran, bevor er eine Entscheidung fällt.

--- Ende Zitat ---

Muss auch kein Richter machen, er ist aber verpflichtet unvoreingenommen nach dem geltenden Recht zu handeln, argumentieren und entscheiden.


--- Zitat ---Das hätte die Anwältin der Frau in den Prozeß einbringen müssen. Offensichtlich hatte sie das nicht.

--- Ende Zitat ---

Allerdings.


--- Zitat ---Och, ich bin sicher, wir hätten viel Spaß gehabt.  :evil

--- Ende Zitat ---

Sei nicht so sicher, mich als Mandantin zu haben verdirbt jeden den Spaß. Ich habe den Schriftverkehr buchstäblich studiert und drei Titeln geholt  ;D

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