Das Amtsgericht schickt mir eine heute Terminsaufhebung für einen Termin vom 18. Januar. Die Aufhebungsverfügung ist vom 19. Januar. Was für ein Glück, daß die am 18. Januar rechtzeitig hier angerufen hatten, bevor ich zum Gericht gefahren bin.
Die Justiz leidet seit neuestem an Dyskalkulie. Zum Glück; ich dachte schon, ich dachte schon, ich sei zu blöd, ein Prozeßkostenhilfe-Abrechnungsformular auszufüllen. Aber die Rechtspflegerin kennt das Problem.
Wenn ich die Gebühren eingebe (PDF-Formular), sollte das Formular die Posten addieren. Je nach Browser kommt mehr oder weniger kompletter Murks raus. Man kann das aber auch nicht händisch korrigieren. Hat man Glück, und die einzelnen Posten addieren korrekt auf, ist das besonders perfide. Denn dann stimmt die vom Formular ausgerechnete Umsatzsteuer nicht. Und wer rechnet die schon nach, wenn das Formular selbstrechnend ist...