Das Männerforum
Alltagsfragen => Beruf => Thema gestartet von: ManOfSteel am 13. August 2013, 22:44:05
-
Guten Abend,
ich bin im Besitz eines Staplerscheins, leider steig ich da nicht ganz durch was ich alles fahren kann (an Stapler natürlich). Auf meiner Suche nach ein paar Hinweisen, stieß ich auf http://www.as-gabelstapler.de/hubarbeitsb%C3%BChnen-ausbildung.asp (http://www.as-gabelstapler.de/hubarbeitsb%C3%BChnen-ausbildung.asp) und frage mich ob da nicht der Staplerschein reicht. Kann mir jemand sagen, ob man mit so einem Schein auch solche Arbeitsbühnen nutzen darf oder ob man da ebenfalls eine Art Schulung machen muss?
Ich wäre für Antworten Dankbar ;-)
Schönen Abend noch^^
-
Nur mal so eine Idee, meinerseits:
Warum fragst Du nicht gezielt dort nach, wo Du Deinen Staplerschein positiv absolviert hast ???
-
gute Frage!
-
Hochstaplerschein oder Tiefstaplerschein?
Kann man sich vom Hochstaplerfahren eigentlich weiterqualifizieren über den Heiratsschwindler und den Versicherungsvertreter bis hin zum Bankmanager und Bundestagsabgeordneten?
-
Hochstaplerschein oder Tiefstaplerschein?
Kann man sich vom Hochstaplerfahren eigentlich weiterqualifizieren über den Heiratsschwindler und den Versicherungsvertreter bis hin zum Bankmanager und Bundestagsabgeordneten?
Darauf willst du jetzt nicht wirklich eine Antwort oder?
Nur mal so eine Idee, meinerseits:
Warum fragst Du nicht gezielt dort nach, wo Du Deinen Staplerschein positiv absolviert hast
Da ist das Problem, in meinem Schein steht nur eine Art von Stapler und zwar der worauf ich auch die Praktische Prüfung gemacht habe. Ein Arbeitskollege von mir fährt auch andere Geräte obwohl auch bei ihm nur ein Stapler drin steht. Ich möchte aber demnach eventuellen Ärger entgehen, indem ich nun einfach mal hier nachgefragt habe. Sorry ... ich werde mich dann wohl doch an jemanden wenden, der mir diese Frage beantworten kann ... Danke ;-)
-
Es muss doch irgendjemanden geben, der diese Prüfungen organisiert und abnimmt. Ich tippe auf die IHK oder den TÜV. Da solltest Du mal fragen. Bevor Du Ärger bekommst.
-
Im Endeffekt liegt das glaube ich im Ermessen des Arbeitgebers. Letztendlich kommts ja bei der Prüfung drauf an, dass du das Lastdiagramm verstanden hast und keinen Scheiß mit dem Stapler baust (Rennen fahren, Kollegen auf der Gabel ins Regal heben etc.). Ob du dann nen Jungheinrich oder nen Linde fährst (unterschiedliche Pedalsteuerung) bzw. nen Schubmast- oder nen Containerstapler ist eigentlich wumpe.
Ein Kumpel von mir, Lkw-Fahrer, hat "on the Job" gelernt, den Ladekran zu bedienen. Allerdings war das auch noch in den 90ern.
Mit IHK oder TÜV fährste aber wohl am sichersten.
-
Du darfst am LKW nichtmal nen "Mitnahmestapler" dranhängen haben ohne Staplerschein.
-
Darauf willst du jetzt nicht wirklich eine Antwort oder?
Eigentlich will ich eher eine Antwort auf die Frage, warum Du hier ständig alles mit Spamlinks vollmüllst.