Das Männerforum
Plaudereien => Gelbe Tonne / Umfragen => Thema gestartet von: KaWi am 31. Juli 2012, 13:06:20
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Liebe Forum-Nutzer,
für die Teilnahme an einer Studie für meine Masterarbeit im Studiengang „Angewandte Kognitions- und Medienwissenschaft“ im Fachbereich „Sozialpsychologie: Medien und Kommunikation“ an der Universität Duisburg-Essen suche ich Facebook-Nutzer - vor allem männliche! Es geht um den Zusammenhang zwischen Social Media Nutzung und psychischem Wohlergehen.
Die Teilnahme kann bequem von zuhause aus online durchgeführt werden und dauert ca. 20 Minuten.
Als kleines Dankeschön werden unter allen Teilnehmern, die den Fragebogen bis zum Ende ausgefüllt haben, fünf amazon-Gutscheine à 10 Euro verlost.
Unter diesem Link erhalten Sie weitere Informationen und können teilnehmen:
http://www.soscisurvey.de/Masterarbeit_kw/
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
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Lern lieber einen anständigen Beruf.
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Das mußt Du sagen. ;)
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Fliesenleger ist auch nen netter Beruf.
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Wann stirbt dieser Facebook-Hype endlich?
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Isch abe gar kein fatzbuck...
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Das mußt Du sagen. ;)
Für mich ist es zu spät. Aber der TE ist noch jung, und vielleicht ist er auch klüger als ich.
Lieber TE: Was handwerkliches, das man überall gebrauchen kann, und das wirklich nützlich ist für die Menschen, sowas such Dir. Vielleicht Bäcker. Oder Fahrradschrauber.
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gebäckfahrende solarfahrer sind also das optimum unserer zukunft?!
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gebäckfahrende solarfahrer sind also das optimum unserer zukunft?!
Jedenfalls sind sie wichtiger als Sozialpüschologen oder Juristen.
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Jedenfalls sind sie wichtiger als Sozialpüschologen oder Juristen.
nun, ich denke eher, dass püschologen und altenpfleger immer wichtiger werden werden.
zudem erzieher. da wir ja eine 100%ige kitasicherheit haben (hohoho). (ich freu mich schon, wenn die ausbildung des erziehers von 3-4 jahren auf 3-4 monate verkürzt wird, damit man schneller "ambitionierte hartz iv-bezieher" an unsere kiddies bekommt.)
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wird auch Zeit das da der männliche Teil der Bevölkerung da eingebunden wird.
Das Geschrei möcht ich erleben wenn Der erste mit dem Blach von der Schröder in den Sanitärräumen verschwindet....
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Erzieher stelle ich mir durchaus interessant vor, zumal ich finde, dass es insbesondere Jungs an männlichen Bezugspersonen im sozialen Umfeld mangelt. Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen sind, wie der Name ja schon sagt, ja meistens weiblich.
Allerdings wollte ich keinen Beruf ausüben, wo jeden Tag das Damoklesschwert des sexuellen Missbrauchs über mir schwebt. Eine hysterische Mutter, die "was bemerkt haben will", reicht ja schon aus, um einen Mann finanziell und sozial zu ruinieren. Nee Danke Mädels, macht das mal schön allein.
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So schlimm finde ich Jurist sein aber nicht.
Es gibt immer welche die sich streiten oder die aus der Scheisse gezogen werden müssen.
Der Job müsste gesichert sein, wenn es auch oft schwer sein dürfte an sein Honorar zu kommen.
Hört sich jedenfalls von aussen als krisensicherer Job an.
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gebäckfahrende solarfahrer sind also das optimum unserer zukunft?!
wohl eher kochende Schmiede, die auch Zimmererarbeiten übernehmen können. Oder Leute, die was von originärer Feldbestellung und Tierhaltung verstehen.
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So schlimm finde ich Jurist sein aber nicht.
Es gibt immer welche die sich streiten oder die aus der Scheisse gezogen werden müssen.
Der Job müsste gesichert sein, wenn es auch oft schwer sein dürfte an sein Honorar zu kommen.
Hört sich jedenfalls von aussen als krisensicherer Job an.
Leider lebt man als Jurist aber in ständiger Panik, etwas versäumt oder falsch gemacht zu haben. Und i. d. R. hat man das auch, egal, wei gut man ist oder wie sehr man sich bemüht hat. Stell Dir vor, Du spielst Schach, aber die Figuren sind echte Menschen. Ungefähr so ist der Job "Jurist".
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Leider lebt man als Jurist aber in ständiger Panik, etwas versäumt oder falsch gemacht zu haben.
jau, so wie die RAin meiner fast es ,die mir auf allen papieren für das gericht den geb.-namen vom weib gegeben hat.
nö, macht nix, meint sie, dass gericht wüßte schon bescheid....
ich unterschreib nichts wo nicht mein name draufsteht. - axo, ich wohn auch noch woanders... :.)
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Leider lebt man als Jurist aber in ständiger Panik, etwas versäumt oder falsch gemacht zu haben.
jau, so wie die RAin meiner fast es ,die mir auf allen papieren für das gericht den geb.-namen vom weib gegeben hat.
nö, macht nix, meint sie, dass gericht wüßte schon bescheid....
ich unterschreib nichts wo nicht mein name draufsteht. - axo, ich wohn auch noch woanders... :.)
Das ist harmlos. Ich spreche von echten Katastrophen, die man ganz schnell produzieren kann. Ein Beispiel aus dem echten Leben, ist einem Kollegen so passiert, er hat daraufhin den Job gewechselt.
Mandant hatte bei einem staatlichen Unternehmen gearbeitet. Dieses hatte eine Sparte seines Geschäfts abgestoßen und privatisiert. Die Gewerkschaft des Mandanten hatte für die betroffenen Kollegen ein Rückkehrrrecht ausgehandelt. Dieses besagte: Wenn innerhalb von 10 Jahren das privatisierte Arbeitsverhältnis durch den neuen Arbeitgeber wirksam gekündigt wird, kann innerhalb eines Monats die Rückkehr zum öffentlichen Arbeitgeber verlangt werden, ggf. wird das alte Arbeitsverhältnis fortgesetzt unter Anrechnung der Beschäftigungsjahre bei dem Privaten.
Mandant erhält die Kündigung.
Kollege klagt gegen die Kündigung und macht gleichzeitig das Rückkehrrecht geltend. Der öffentliche Arbeitgeber lehnt ab mit der Begründung, die Kündigung sei nicht wirksam. Kollege klagt auch auf Rückkehrrecht.
Das Gericht verbindet beide Klagen. Im Termin nervt der Richter rum und verlangt, daß der Kollege entscheidet, was sein Mandant nun eigentlich will. Mandant will vorrangig zurückkehren, weil der Private eh kurz vor der Pleite steht. Richter regt an, daß man dann die Klage gegen die Kündigung nur noch hilfsweise für den Fall, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, führt. Kollege stellt die Anträge entsprechend um.
Das Verfahren wird durch alle Instanzen verloren. Der Mandant ist arbeitslos. Begründung der Gerichte: Das Rückkehrrecht setzt eine wirksame Kündigung voraus. Wirksam im Sinne der Vereinbarung ist die Kündigung nur dann, wenn man erfolglos gegen sie geklagt hat. Geklagt hat man aber gar nicht, weil die Klage gegen die Kündigung ja nur hilfsweise unter der Bedingung, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, erhoben hat. Diese Bedingung ist zwar nun eingetreten, aber es ist zu spät, weil man gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen ab Zugang klagen muß.
Daß das Gericht selbst darauf hingewirkt hatte, daß der Kollege die Anträge entsprechend umgestellt hatte, war völlig irrelevant!
Na ja. Und solchen Fallen begegnest Du in dem Job einfach ständig. Manchmal tappst Du eben rein, und Dein Mandant leidet darunter.
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Ich glaube, die wenigsten Menschen haben auch nur ansatzweise eine Vorstellung davon, wie "gefährlich" unser Job geworden ist. Man tappt um Haftungsfallen herum wie in einem Minenfeld, und nicht immer sieht man sie.
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Vielleicht unterscheidet den juristischen Rat des Anwalts von dem des Friseurs aber gerade die Haftung, womit sie ein Alleinstellungsmerkmal darstellt, dass den Mandanten veranlasst, den Anwalt und nicht den Friseur aufzusuchen und mithin dem Anwalt die Lebensgrundlage sichert?
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Du meinst also wenn mir nen Rechtsverdreher ne Föhnwelle legt ist der aus der Haftung?
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Du meinst also wenn mir nen Rechtsverdreher ne Föhnwelle legt ist der aus der Haftung?
;D
Ich finde, für Föhnwellen sollte man immer haften, egal wer man ist.
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Das ist harmlos. Ich spreche von echten Katastrophen, die man ganz schnell produzieren kann. Ein Beispiel aus dem echten Leben, ist einem Kollegen so passiert, er hat daraufhin den Job gewechselt.
Mandant hatte bei einem staatlichen Unternehmen gearbeitet. Dieses hatte eine Sparte seines Geschäfts abgestoßen und privatisiert. Die Gewerkschaft des Mandanten hatte für die betroffenen Kollegen ein Rückkehrrrecht ausgehandelt. Dieses besagte: Wenn innerhalb von 10 Jahren das privatisierte Arbeitsverhältnis durch den neuen Arbeitgeber wirksam gekündigt wird, kann innerhalb eines Monats die Rückkehr zum öffentlichen Arbeitgeber verlangt werden, ggf. wird das alte Arbeitsverhältnis fortgesetzt unter Anrechnung der Beschäftigungsjahre bei dem Privaten.
Mandant erhält die Kündigung.
Kollege klagt gegen die Kündigung und macht gleichzeitig das Rückkehrrecht geltend. Der öffentliche Arbeitgeber lehnt ab mit der Begründung, die Kündigung sei nicht wirksam. Kollege klagt auch auf Rückkehrrecht.
Das Gericht verbindet beide Klagen. Im Termin nervt der Richter rum und verlangt, daß der Kollege entscheidet, was sein Mandant nun eigentlich will. Mandant will vorrangig zurückkehren, weil der Private eh kurz vor der Pleite steht. Richter regt an, daß man dann die Klage gegen die Kündigung nur noch hilfsweise für den Fall, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, führt. Kollege stellt die Anträge entsprechend um.
Das Verfahren wird durch alle Instanzen verloren. Der Mandant ist arbeitslos. Begründung der Gerichte: Das Rückkehrrecht setzt eine wirksame Kündigung voraus. Wirksam im Sinne der Vereinbarung ist die Kündigung nur dann, wenn man erfolglos gegen sie geklagt hat. Geklagt hat man aber gar nicht, weil die Klage gegen die Kündigung ja nur hilfsweise unter der Bedingung, daß es mit dem Rückkehrrecht nichts wird, erhoben hat. Diese Bedingung ist zwar nun eingetreten, aber es ist zu spät, weil man gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen ab Zugang klagen muß.
Daß das Gericht selbst darauf hingewirkt hatte, daß der Kollege die Anträge entsprechend umgestellt hatte, war völlig irrelevant!
Na ja. Und solchen Fallen begegnest Du in dem Job einfach ständig. Manchmal tappst Du eben rein, und Dein Mandant leidet darunter.
ja, aber dann ist der kollege doch -tut mir leid- völlig verblödet, wenn er auf dritte -auch wenn es richter sind- hört... er hat einen mandanten, nicht irgendwelche richter. also muss er mit seinem wissen das beste für den mandanten rausholen. nicht für die richter. wenn ich zur bank gehe, könnte ich auch mit 10 neuen versicherungen, 5 sparbüchern, 100.000 euro in aktien und 200.000 euro darlehen nach hause gehen. obwohl ich nur 100 euro abheben wollte...
man sollte sich schon auskennen, bevor man mandanten als versuchskaninchen nimmt. das ist nicht bös gemeint. vielleicht ist es für deinen kollegen das beste, die materie zu wechseln. viel professionalität ins arbeitsrecht hat er anscheinend nicht gesteckt.
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vielleicht ist es für deinen kollegen das beste, die materie zu wechseln. viel professionalität ins arbeitsrecht hat er anscheinend nicht gesteckt.
Dein Frisör hätte es wahrscheinlich besser gemacht, nicht? Wie hättest Du es denn gemacht?
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Dein Frisör hätte es wahrscheinlich besser gemacht, nicht? Wie hättest Du es denn gemacht?
soll ich dir/euch jetzt kompetenz in euren beruf geben?!
wie wär´s mit den kerngründen: kündigung und rückkehr?! wenn der öffentliche ag (den es nicht mehr gab, da privat beschäftigt) behauptet, die kündigung sei unwirksam, so ist dies ohne begründung, weil nicht die öffentliche hand die kündigung ausgesprochen hat, sondern die "private" firma. diese kündigung gab es doch?! und dann gibt es das rückkehrrecht. 2 verschiedene paar schuhe. oder sehe ich das falsch? wenn man einem gericht zulässt zu konsolidieren, ist man eh gearscht. das ist aber überall so, nicht nur vorm arbeitsgericht. also hat doch - wenn recht gesprochen worden wäre - der mandant recht bekommen. durch seinen anwalt hat er dieses nicht bekommen. seh ich da was falsch?
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Typische Frisörsantwort: Hinterher hat es jedes (besser) gewußt.
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Leider lebt man als Jurist aber in ständiger Panik, etwas versäumt oder falsch gemacht zu haben. Und i. d. R. hat man das auch, egal, wei gut man ist oder wie sehr man sich bemüht hat. Stell Dir vor, Du spielst Schach, aber die Figuren sind echte Menschen. Ungefähr so ist der Job "Jurist".
Ok, dann war ich einfach unpräzise. Ich hatte damit die Auftragslage gemeint.
Viele Mandanten => irgendwas von den Rechnungen kriegt man rein oder ist die private Zahlungsmoral mittlerweile genauso bescheiden wie bei öffentlichen Auftragsgebern?
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also hat doch - wenn recht gesprochen worden wäre - der mandant recht bekommen. durch seinen anwalt hat er dieses nicht bekommen. seh ich da was falsch?
Ich denke schon. :.)
Erst signalisiert der Richter etwas, dann passt sich der Anwalt darauf an. Und dann stellt der Richter vermutlich fest, dass er überhaupt nicht den Durchblick hat und schmettert Dir dann das Ding um die Ohren weil er den von ihm angezettelten Mist gemäss Rechtssprechung in die Tonne klopft. Einfach nur , weil er sich nicht mehr an seinen Müll bei der (Vorbesprechung?) errinnern will?
Hier klink ich mich aber nun aus, wegen mangelnder Fachkompetenz.
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Erst signalisiert der Richter etwas, dann passt sich der Anwalt darauf an. Und dann stellt der Richter vermutlich fest, dass er überhaupt nicht den Durchblick hat und schmettert Dir dann das Ding um die Ohren weil er den von ihm angezettelten Mist gemäss Rechtssprechung in die Tonne klopft. Einfach nur , weil er sich nicht mehr an seinen Müll bei der (Vorbesprechung?) errinnern will?
Ist mir mehr als einmal passiert, und nicht nur bei Arbeitsgerichten.
Ich bin einer der bestgehaßten Anwälte bei meinem örtlichen Sozialgericht, weil ich Untätigkeitsklagen prinzipiell nie auf Leistungsklagen umstelle, nachdem die Behörde (Arbeitsamt, Rentenvers., Krankenkasse, Jobcenter) auf meine Klage hin tätig geworden ist und einen Widerspruchsbescheid erläßt. Bis das Gericht nämlich in die Puschen kommt zu entscheiden, ob es die Klageänderung für sachdienlich hält, ist die Klagefrist für eine selbständige Klage gegen den Widerspruchsbescheid längst rum. Einmal hab ich einen Sachbearbeiter in der Klageabteilung des Arbeitsamtes wegen übler Nachrede angezeigt, weil der mir scriftsätzlich (!) unterstellt hat, ich würde das aus Gebührenschinderei machen, weil ich dann nämlich zwei Verfahren abrechnen kann statt einem. Erklär mal Deinem Mandanten, daß Du *nicht* aus Geldgeilheit so vorgehst.
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Krass.
da sage ich nur Bah.
Die schaffen Fakten, die andere Frist läuft und durch neu geschaffene Fakten wird die ursprüngliche Klage getötet.
Darauf ist der ursprüngliche Ansatzpunkt weg und man schaut mit dem Mandanten in die Röhre.
Ok, Respekt vor Eurer Arbeit. :)
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Typische Frisörsantwort: Hinterher hat es jedes (besser) gewußt.
ja natürlich! aus fehlern sollte man lernen. jetzt weiss der kollege, warum wie was schief gelaufen ist und wird es tunlichst unterlassen, noch einmal so zu handeln.
ich verstehe nur nicht, wo das problem ist. dass richter auch nur menschen sind, müssten anwälte am besten wissen. und wenn man von einem verarscht wird, dann war es (hoffentlich) das letzte mal. dass der kollege nun total schlecht da steht, ist klar. an seiner stelle würde ich gegen die richterin vorgehen, wenn er was schriftliches oder nen zeugen an der hand hat.
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In dem Beispiel hat ganz klar der Kollege einen Fehler gemacht, wenn der Fehler auch durch den Richter provoziert worden war. Den Richter kann man für diese Provokation ganz sicher nicht haftbar machen.
Aber das war nur ein Beispiel, mehr nicht. Der Fehler des Kollegen wäre mir vielleicht nicht passiert. Aber es gibt genug andere Gelegenheiten! Und deshalb ist es ein Scheißjob, anderen Menschen den Pfad durch unser irrsinniges Rechtssystem zu weisen.
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Bis das Gericht nämlich in die Puschen kommt zu entscheiden, ob es die Klageänderung für sachdienlich hält, ist die Klagefrist für eine selbständige Klage gegen den Widerspruchsbescheid längst rum. Einmal hab ich einen Sachbearbeiter in der Klageabteilung des Arbeitsamtes wegen übler Nachrede angezeigt, weil der mir scriftsätzlich (!) unterstellt hat, ich würde das aus Gebührenschinderei machen, weil ich dann nämlich zwei Verfahren abrechnen kann statt einem. Erklär mal Deinem Mandanten, daß Du *nicht* aus Geldgeilheit so vorgehst.
Na ja. Wahrscheinlich hängt bei Euren Sozialgerichten der Stellenschlüssel an der Zahl der Neueingänge. Das würde jedenfalls erklären, warum sie Klagen provozieren - die schinden einfach Fallzahlen mit wenig Arbeit.
Im übrigen halte ich die vom Amt favorisierte Klageänderung für Schwachsinn. Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Streitgegenstände. Der ein hat sich mit Erlaß des Bescheides erledigt, der andere entsteht mit Erlaß des Bescheides erst.
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Danke für eure unterhaltsame Diskussion :D und an alle, die vielleicht doch teilgenommen haben! Ich kann aber noch ein paar mehr gebrauchen :-)
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Facebook sieht mich definitiv nicht freiwillig.... geschweige denn für eine Online Studie. Sorry. :)
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A friend told me that there is life outside of the internet and that I should look into that.
I told him to send me a link.
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A friend told me that there is life outside of the internet and that I should look into that.
I told him to send me a link.
Eigentlich finde ich diese Zeilen amüsant ;D - aber irgendwie auch traurig, denn es gibt wohl
mittlerweile unzählige Personen, welche von der "wirklichen Welt" kaum etwas mitbekommen :schild
...just my 0,02 cents...
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davon sitzen 2 neben mir.
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Real life ist ganz nett, nur die Grafik ist scheisse :)