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Wer zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

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grashopper:
Sischa datt, Ganter. Ggf. kommen die beiden auch nicht umhin, einen Anwalt einzuschalten. Im Moment sehen sie sich noch in einem Kreislauf der Unzuständigkeiten.

Korinthe und Yossi, der MdK hat mit Beauftragung durch die Krankenkasse nach Aktenlage entschieden. Danke für die Infos. Ich gebe sie gerne weiter.

Der Widerspruch zur Reha läuft derzeit. Inzwischen entscheidet und gewährt doch die Deutsche Rentenversicherung über die Gewährung von Reha-Maßnahmen, oder gibt es da - außer bei Beamten - noch weitere Ausnahmen (hier wäre es die AOK)?
Ich weiß von einigen Mitarbeitern unserer Arbeitsstelle, dass die DR in den überwiegenden Fällen erst einmal ablehnt.

nigel48:
RV ist für reha zur wiederherstellung der arbeitsfähigkeit.

KV reha zur wiedeh. der gesundheit.  ( da macht sich einezusatzversicherung tagegeld bezahlt.) du kriegst dann geld für die kur. bei der rv kriegste weniger und mußt zuzahlen.

Korinthenkackerin:

--- Zitat von: grashopper am 18. Februar 2018, 10:12:05 ---Korinthe und Yossi, der MdK hat mit Beauftragung durch die Krankenkasse nach Aktenlage entschieden. Danke für die Infos. Ich gebe sie gerne weiter.

--- Ende Zitat ---

Das ist schon mal ein Lichtblick. Der Arzt soll dem Bescheid widersprechen und auf eine persönliche Begutachtung des MDK bestehen. Haben wir in der Praxis schon öfter gemacht. Dann zur persönlichen Begutachtung natürlich sämtliche Befunde mitnehmen.


--- Zitat von: Yossarian am 17. Februar 2018, 23:07:42 ---und dann kann man zittern, ob die das mit dem Attest fressen bis zum endgültigen Bescheid.

--- Ende Zitat ---

Klappt bei uns immer. Ist nicht mal ne große Sache. Da gibt es einen Vordruck des Amtes über die Aufgabe des Berufs aus gesundheitlichen Gründen und der Arzt muss lediglich ankreuzen, dass es so ist. Man muss nicht mal eine detailierte Begründung hinschreiben. Vielleicht wird es aber auch so anerkannt aufgrund unseres Fachgebietes, das kann ich nicht beurteilen.


--- Zitat von: grashopper am 18. Februar 2018, 10:12:05 ---Der Widerspruch zur Reha läuft derzeit. Inzwischen entscheidet und gewährt doch die Deutsche Rentenversicherung über die Gewährung von Reha-Maßnahmen, oder gibt es da - außer bei Beamten - noch weitere Ausnahmen (hier wäre es die AOK)?
Ich weiß von einigen Mitarbeitern unserer Arbeitsstelle, dass die DR in den überwiegenden Fällen erst einmal ablehnt.

--- Ende Zitat ---

Die Maßnahme gewähren oder ablehnen kann tatsächlich nur die kostentragende Stelle. Wenn der Reha-Antrag über die DRV gestellt ist, hat die Kasse keinerlei Entscheidungsmöglichkeit. Allerdings, wie oben geschrieben, zwingt ermuntert die Kasse bei längeren AU-Zeiten den Versicherten zum Reha-Antrag und dies immer dann, wenn der Arzt bei der Arztanfrage bei Punkt 6 "medizinische Reha" ankreuzt und bei Punkt 8 das Kreuz bei "Besteht oder droht eine Erwerbsminderung" auf "Ja" setzt.

Wir haben bei uns im Fachgebiet eine eher niedrige Zahl von Ablehnungen. Oft bekommen wir die Anträge der Hausärzte zu sehen, gerade dann, wenn diese abgelehnt wurden und wundern uns dann nicht über die Ablehnung, sondern wie nichtssagend der Antrag des Hausarztes ausgefüllt wurde  :.). Für knapp 30 Euro geben sich Hausärzte oft wenig Mühe mit den Anträgen. Wir haben in der Praxis ziemlichen Ehrgeiz, einen abgelehnten Antrag durchzuboxen und ich würde mal sagen, wir sind bei Widersprüchen ziemlich gut  :evil.

Eisenbahner:
Hallo, ich bin der Eisenbahner und ganz neu hier im Forum. Ich bin der „Fall“ den Grasshopper hier beschrieben hat.
Ich beschreibe meinen Fall nochmal ganz genau:
Ich bin seit dem 17.05.2017 krank geschrieben und war im Januar bis zum 31.01.18 von meiner Hausärztin krankgeschrieben. Der MDK schrieb am 16.01. das sie denken, ich könne am 26.01. wieder arbeiten. Darauf schrieb meine Ärztin dem MDK zurück warum dem nicht so sei. Da ich dann in den nächsten Tagen nichts hörte bin ich am 26.01. ( dem letzten Tag meiner Krankschreibung laut MDK)  zur AOK , dort wurde mir von einer Mitarbeiterin gesagt, das ich NICHT mit Schmerzen am Montag dem 29.01. zur Arbeit gehen muss.
Also blieb ich zuhause. Am 01.02.2018 kam der Brief der AÖK das der MDK auch nach dem Brief meiner Ärztin und den von ihr nachgereichten Befunden( MRT usw.) bei seiner Meinung bleibt das ich arbeiten kann. Ich bin dann an diesem Tag noch zum Arbeitsamt ( hatte  man mir bei der AOK
geraten ). Dort wurde mir gesagt ich müsse erst mal ALG 1 beantragen, das würde aber sicherlich abgelehnt werden und erst dann könnte ich Hartz 4 beantragen, für die Zeit wo ich kein Krankengeld und auch kein Gehalt bekomme. Ich verstehe nicht wieso ich Geld vom Arbeitsamt bekommen soll,denn ich bin ja nicht arbeitslos, aber ich nahm die ganzen Papiere zum Ausfüllen mit. Dort sagte man mir aber auch ich solle nochmal zu meinem Arzt zwecks weiterer Krankschreibung?????

Dann bin ich auch noch an diesem Tag zu meiner Ärztin um alles mit ihr zu besprechen. Sie sagte mir Sie könne mich nicht weiter krank schreiben weil Sie sich nicht über den MDK hinwegsetzen kann auch wenn Sie nicht derem Meinung ist. Sie schrieb mich dann nur noch für den 01.02. krank damit keine Lücke entsteht und sagte ich müsse am nächsten Tag zur Arbeit.
Somit ging ich am Freitag dem 02.02. zur Arbeit. Dort hatte man nichts für mich zu tun und es wurden nur mein Arbeits Handy und mein Laptop auf Vordermann gebracht. Und mir wurde dort gesagt das ich am Montag dem 5. Februar zur Betriebsärztin gehen solle. Dieses tat ich dann auch und die Betriebsärzten sagte mir dass ich so nicht arbeiten kann. Die Betriebsärztin  sagte mir dass ich eine Reha beantragen soll worauf hin ich ihr sagte das ich da schon bei bin. Die Betriebsärztin schickte mich dann wieder zu meinem Hausarzt dass er mich wieder krankschreiben solle. Dieses tat ich dann auch und mein Hausarzt schrieb mich bis zum 4. März krank und seitdem bin ich wieder zu Hause .
Ich habe auch Widerspruch am 05.02. eingereicht und Akten Einsicht von der AOK verlangt.

Daraufhin bekam ich am Freitag dem 16.02. Post von der AOK mit den Unterlagen der AOK vom letzten Jahr bis zum 30.01.2018. Wobei  aber nur 2 kurze Stellungnahmen ( 1-2 Sätze) des Arztes vom MDK sind und überhaupt kein Gutachten oder Ähnliches. Ich wurde ja auch noch nie vom MDK persönlich untersucht. In diesem Schreiben der AOK steht das meine Ärztin eine ausführliche medizinische Begründung einreichen soll. Sie hat ja aber schon alle Befunde zum MDK geschickt aber ich werde sie nochmal bitten eine ausführliche Stellungnahme zu senden. Denn nur dann kann der MDK nochmal eine Stellungnahme abgeben. Ich hatte bei dem Widerspruch auch auf Krankengeldfortzahlung bestanden, aber sie schrieben der eingelegte Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und ich möchte mich doch bitte an das Arbeitsamt wenden um Hartz IV zu beantragen.
Auf die neuerliche Krankmeldung bis zum 4. März und die Beurteilung der Betriebsärztin haben sie nichts geschrieben.
 Wie seht ihr das so?

Yossarian:

--- Zitat von: Eisenbahner am 18. Februar 2018, 18:31:16 --- Wie seht ihr das so?
--- Ende Zitat ---

Du wirst nicht drumherum kommen, Deine Geschichte baldmöglichst noch mal einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt zu erzählen.

Laß Dich als kurzfristige Sofortmaßnahme von einem anderen Arzt mit einer anderen Diagnose (von mir aus Grippe, Burn out oder Beulenpest) krank schreiben, damit Du wieder in die Entgeltfortzahlung kommst.

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