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Beweisverwertungsverbote

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Yossarian:
Es scheint angebracht, auch im neuen Forum auf Banalitäten hinzuweisen:

Zu den ehernen Grundsätzen eines Rechtsstaates gehören Beweisverbote.

Grob und vereinfacht ausgedrückt versteht man darunter das Verbot, sich auf illegale Weise Beweise zu verschaffen (Beweiserhebungsverbote) sowie derart erhaltene Beweise im gerichtlichen Verfahren gegen den Angeklagten zu benutzen (Beweisverwertungsverbote).

Das deutsche Recht kennt nur wenig gesetzlich normierte Beweisverbote; eines davon findet sich in § 136 a StPO, und wer dort nachliest



--- Zitat ---§ 136a
(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.
--- Ende Zitat ---

dem wird es vielleicht so gehen wie mir: Bei der Lektüre der Formulierung flackert ständig irgendwo im Hinterkopf ein Warnlämpchen mit der Aufschrift "Beziehungsgespräch".

Sei es wie es ist: in einem Rechtsstaat wird das Beweisverbot jedem gemeinen Dieb und Mörder zugestanden, dem Mann im Geschlechterkampf jedoch nicht.

Die Anzahl weiblicher "Ratsuchender" hier in diesen Hallen, die sich durch illegale und durchaus strafbare Handlungen (Verletzung des Briefgeheimnisses etc.) - zumeist bruchstückhafte und deshalb oft genug objektiv völlig untaugliche - Kenntnisse über intimste Äußerungen und Befindlichkeiten ihrer Partner (Email, SMS etc.) verschafft haben und bar jeden Unrechtsbewußtseins die Chuzpe aufbringen, ihre gewonnen Erkenntnisse auch noch voller echter (!) moralischer Entrüstung hier diskutieren und gegen ihre Partner verwenden zu wollen sind Legion.

Ich find das schon irgendwie merkwürdig.

nigel48:
verjährung gibts auch nicht.

Teppichporsche:

--- Zitat von: Yossarian am 07. März 2010, 19:05:11 ---Die Anzahl weiblicher "Ratsuchender" hier in diesen Hallen, die sich durch illegale und durchaus strafbare Handlungen (Verletzung des Briefgeheimnisses etc.) - zumeist bruchstückhafte und deshalb oft genug objektiv völlig untaugliche - Kenntnisse über intimste Äußerungen und Befindlichkeiten ihrer Partner (Email, SMS etc.) verschafft haben und bar jeden Unrechtsbewußtseins die Chuzpe aufbringen, ihre gewonnen Erkenntnisse auch noch voller echter (!) moralischer Entrüstung hier diskutieren und gegen ihre Partner verwenden zu wollen sind Legion.

--- Ende Zitat ---

Die nächste die das macht, wird angezeigt. So simple ist das!

Conte Palmieri:
@Yossie:
Haste gestern auch Tatort gekuckt, was?

ElTorro:

--- Zitat von: Yossarian am 07. März 2010, 19:05:11 ---Sei es wie es ist: in einem Rechtsstaat wird das Beweisverbot jedem gemeinen Dieb und Mörder zugestanden, dem Mann im Geschlechterkampf jedoch nicht.

Die Anzahl weiblicher "Ratsuchender" hier in diesen Hallen, die sich durch illegale und durchaus strafbare Handlungen (Verletzung des Briefgeheimnisses etc.) - zumeist bruchstückhafte und deshalb oft genug objektiv völlig untaugliche - Kenntnisse über intimste Äußerungen und Befindlichkeiten ihrer Partner (Email, SMS etc.) verschafft haben und bar jeden Unrechtsbewußtseins die Chuzpe aufbringen, ihre gewonnen Erkenntnisse auch noch voller echter (!) moralischer Entrüstung hier diskutieren und gegen ihre Partner verwenden zu wollen sind Legion.

Ich find das schon irgendwie merkwürdig.

--- Ende Zitat ---

Dem stimme ich mal nicht zu.

Hier in diesem Forum wird fast durchgängig eine liberale und juristisch fein abgegrenzte Form der Beziehung gepredigt: zwei Individuen, die sich freiwillig soweit nähern, wie die gemeinsame Abstimmung dies erlaubt. Es gibt aber auch eine andere Form, in der man sich gegenseitig und selbstverständlich mehr oder weniger als eine Einheit sieht. Was die eine Person betrifft, geht automatisch auch die andere an. Dabei gibt es keine Geheimnisse, kein Briefgeheimnis usw. Ebenso gilt in solchen Beziehungen gegenseitige Treue als vereinbart.

Wenn ein Paar die zweite Form der Beziehung praktiziert und es einen hinreichenden Verdacht auf Untreue gibt, halte ich persönlich es für völlig o.k., alle Möglichkeiten zu nutzen, sich Gewissheit zu verschaffen. Eine Beziehung ist eben etwas anderes als unsere Gesellschaft insgesamt.

Hiervon abzugrenzen ist selbstverständlich krankhafte Eifersucht, grundlose Hinterherschnüffelei und dergleichen.

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