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Veruntreute Klassenkasse

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Alltagsüberlebender:

--- Zitat von: grashopper am 11. Januar 2017, 20:07:05 ---Wenn die Schule keine Privatschule ist, dürften eigentlich keine Barkassen geführt werden. Aber ich kenne Eure regionalen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht.

Und wenn erlaubt, wo werden denn die Kassenklassen aufbewahrt und woraus finanzieren sie sich?

--- Ende Zitat ---

Einige Lehrer nutzen den Tresor im Rektorat, andere nehmen das Geld mit nach Hause, wieder andere richten ein Konto extra für die Klassenkasse ein. Es gab auch schon Klassen, da hat ein Elternvertreter die Kasse geführt, das ist aber umständlich in der Praxis. Aber was dieser Lehrer gemacht hat - Plastikdose unterm Tisch, alles offen - das gab es so noch nicht, damit hat auch keiner gerechnet.

Finanziert werden die Klassenkassen durch Einzahlung der Eltern zu Beginn des Schuljahres. Pro Kind wurden vom Lehrer am ersten Elternabend 20 Euro eingesammelt.

Kulle:

--- Zitat von: Alltagsüberlebender am 11. Januar 2017, 21:07:45 ---..... Aber was dieser Lehrer gemacht hat - Plastikdose unterm Tisch, alles offen - das gab es so noch nicht, damit hat auch keiner gerechnet.
....
--- Ende Zitat ---
Das ist alles extrem Blöd aber was willst du im Nachhinein bewirken?

Alltagsüberlebender:

--- Zitat von: Stilus am 11. Januar 2017, 20:42:58 ---Alle Verdächtigen antreten lassen und mit aller Ernsthaftigkeit an die Moral und den Anstand appellieren, dass die entsprechende Person den Betrag anonym zurückgeben möge.

--- Ende Zitat ---

Netter Vorschlag. Wirklich. Probieren können und sollten wir das natürlich. Ich werde es dem Direktor vorschlagen. Es wird nur nicht viel nützen, fürchte ich.

Alltagsüberlebender:

--- Zitat von: Kulle am 11. Januar 2017, 21:16:50 ---Das ist alles extrem Blöd aber was willst du im Nachhinein bewirken?

--- Ende Zitat ---

Naja, ich bin kein Jurist. Aber mein Rechtsempfinden sagt mir: verantwortlich für die Vollständigkeit der Kasse ist der Klassenlehrer, der das Geld einsammelt. Wenn er nun aufhört und die Kasse nicht an den Nachfolger übergibt, sondern einfach unterm Lehrertisch stehenlässt, hat er ein Problem: er kann nämlich nicht beweisen, dass er die Kasse korrekt geführt hat. Damit ist er meines Erachtens in der Haftung und kann zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagt werden. Oder?

Genau das ist ja meine Frage.

Hier im Forum gab es schon manchen fundierten Rat auf juristische Fragen. Und bevor wir Eltern zu dem Schaden, den wir ohnehin haben, noch RA-Kosten für Null Erfolgsaussicht verpulvern, dachte ich, frage ich hier lieber vorher mal nach.

grashopper:

--- Zitat von: Alltagsüberlebender am 11. Januar 2017, 21:07:45 ---Einige Lehrer nutzen den Tresor im Rektorat, andere nehmen das Geld mit nach Hause, wieder andere richten ein Konto extra für die Klassenkasse ein. Es gab auch schon Klassen, da hat ein Elternvertreter die Kasse geführt, das ist aber umständlich in der Praxis. Aber was dieser Lehrer gemacht hat - Plastikdose unterm Tisch, alles offen - das gab es so noch nicht, damit hat auch keiner gerechnet.

Finanziert werden die Klassenkassen durch Einzahlung der Eltern zu Beginn des Schuljahres. Pro Kind wurden vom Lehrer am ersten Elternabend 20 Euro eingesammelt.

--- Ende Zitat ---

Ich bin kein Jurist. Aber die eingesammelten Gelder müssen über die Schulverwaltung abgewickelt werden!  Es kann und darf nicht sein, dass Lehrer eine Privatkasse führen, in welcher Form auch immer.

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