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Veruntreute Klassenkasse

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Alltagsüberlebender:

--- Zitat von: Kjeld am 12. Januar 2017, 19:55:33 ---Die Eltern bilden eine BGB-Gesellschaft. Sie haben als Gesamthand dem Lehrer einen Auftrag erteilt, den dieser angenommen hat. Er sollte mit dem ihm zur Verfügung gestellten Geld Geschäfte der Eltern besorgen, hier z. b. Arbeitsmaterial kaufen.

Der Lehrer hat den Auftrag zwar erfüllt. Er hat aber eine vertragliche Nebenpflicht verletzt, nämlich die, mit dem ihm anvertrauten Geld sorgsam umzugehen. Das geschah zumindest fahrlässig. Dafür haftet er nun.

Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1 S. 1, 276 Abs. 1 S. 1, 2, 662 BGB. Zu meiner Zeit hieß das pVV, aber das hat die Zypresse damals, 2002, wegreformiert.

Solche Klassenkassen führt der Lehrer, die Schule hat damit nix zu tun, und normalerweise halten sie sich fein raus. So können sie sagen, der Lehrer habe nicht im Rahmen seiner Dienstausübung gehandelt, und damit ist der Staat aus der Haftung raus.

--- Ende Zitat ---

Danke, @Kjeld. Kurz und griffig, das hilft mir weiter. Dass die Schule die Hände in Unschuld wäscht, siehst Du ganz richtig. Rektor und Konrektor sagten einstimmig das, was Du hier schreibst. Zypresse ist gut.

@Araxes:

Deine Provokationen ignoriere ich. Zu den Sachfragen:
--- Zitat von: Araxes am 12. Januar 2017, 22:29:57 ---Wie lange war er Klassenlehrer? Hat die Führung der Klassenkasse in der Vergangenheit funktioniert? Gab es nur diese eine Einzahlung? Wurde aus der Kasse auch mal was bezahlt? Hat sich irgendwer mal den "Kontostand" berichten lassen? Wußte wirklich keiner der Eltern von der Art der Aufbewahrung? Was heißt "Es fehlen Belege und ein höherer dreistelliger Betrag"? Die Dose war noch da, aber leer? Oder nicht leer, aber mit Fehlbetrag? Die Dose selber war weg?

--- Ende Zitat ---

Er war nur kurz an der Schule, ein knappes Vierteljahr. Davor gab es nie Schwierigkeiten mit der Klassenkasse. Der Lehrer vor ihm hat das Geld bei sich zu Hause aufbewahrt und die Kasse am Ende mit einem kleinen Guthaben übergeben, welches laut Elternbeschluss ins neue Schuljahr übertragen wurde.

Es gab nur diese eine Einzahlung, 20 Euro pro Nase plus jeweils Anteil für die Klassenfahrkarte, das war im September.

Ausgaben gab es unseres Wissens nicht, die Kinder hatten jedenfalls keinen Ausflug oder so was, und es wurde auch keine Investition mit uns abgesprochen. Nur die Klassenfahrkarte wurde gekauft, die ist auch da. Wir fordern gerade eine Endabrechnung ein, das ist aber nicht so leicht, weil der Lehrer "abgetaucht" ist und sich nicht erreichen lässt.

Den Kontostand hätten wir auf dem nächsten Elternabend erfragt, zu dem es nicht gekommen ist, weil der Lehrer zu Ende Nov. gekündigt hat.

Nein, keiner von uns Eltern wusste, dass unser Geld unter dem Lehrertisch in einer Plastikdose liegt. Und auch keiner von uns wäre auf diese Idee gekommen. Als es herauskam, wollte es erst gar keiner glauben.

Die Dose war noch da, mit Hartgeld unter 5 Euro darin, keine Scheine mehr. Auf die Info, welche Belege genau da sind und wie hoch der Fehlbetrag exakt ist, warten wir gerade. Der Nachfolgelehrer sagt, er kann einen höheren dreistelligen Betrag nicht nachvollziehen und gab ihn deshalb als Fehlbetrag an. Es wurde ja, wie gesagt, auch nicht wirklich was ausgegeben, da müsste noch fast alles eingezahltes Geld da sein.

Die Schule hat selbstverständlich ebenfalls nachgehakt, weil nicht nur die Kasse nicht ordnungsgemäß übergeben wurde. Aber auch diese Schulanfragen werden von dem Gegangenen nur unzureichend beantwortet, er ist "sehr schlecht erreichbar", also antwortet nur sporadisch und wenn, dann ausweichend. Man kann ihn aber schlecht "drankriegen", sagt unser Rektor, weil er zwar wieder an einer Schule arbeitet, aber nicht mehr im ÖD. Und es gibt wohl irgendwelche rechtlichen Hürden, einfach den neuen Arbeitgeber zu informieren.

Ich selbst bin immer noch schwankend. Rein menschlich fällt es mir enorm schwer, schlecht von diesem Lehrer zu denken. Ich traue es ihm schlicht nicht zu. Aber es gibt ganz sachlich eine Diskrepanz zwischen dem, wie ich ihn zwischenmenschlich wahrnahm, und seinem Verhalten in der Kündigungs- und Nachkündigungssituation. Er verhält sich einfach nicht korrekt. Als Elternsprecher habe ich ihn damit konfrontiert, und er antwortet nicht adäquat, also er erklärt sein fragwürdiges Verhalten auch nicht. Und vielleicht muss ich einfach zur Kenntnis nehmen, dass ich mich in ihm getäuscht habe.

Angesichts der Sachlage gibt es nur die beiden Optionen:
- er hat es selbst mitgenommen (das will ich immer noch nicht glauben)
- er hat die Kasse extrem nachlässig gehandhabt, aus Naivität oder warum auch immer

Egal, welche Variante stimmt: er hat nicht ordentlich abgerechnet und übergeben. Es spräche ja für ihn, wenn er wenigstens schriftlich eine in sich schlüssige Abrechnung hinterlassen hätte. Ich selbst würde für meine eigene Sicherheit eine Kasse grundsätzlich persönlich übergeben und mir die Übergabe vom Gegenüber unterschreiben lassen. Das hat er nicht getan. Aber er hat es auch schriftlich nicht gemacht. Bis heute nicht. Und er erklärt es nicht, obwohl ich ihn schon Mitte Dezember, sofort als ich davon erfuhr, darum gebeten habe.

Es will ihm doch niemand etwas Schlechtes anhängen. Die Tatsachen sprechen für sich. Nur deshalb die Idee, dass man ihm anders beikommen muss. Notfalls eben mit juristischem Druck, womit keiner nicht leichtfertig umgehen kann. Deshalb stand vor diesem Schritt für mich ein vorsichtiges Herantasten, indem ich den Sachverhalt hier mal dargelegt habe.

Hier kam auch der Tipp, an die Presse zu gehen bzw. damit zu drohen. Klar, sich das vorzustellen, fühlt sich gut an: ein bloßstellender Artikel, und das Gegenüber knickt ein. Aber irgendwie habe ich Schwierigkeiten damit. Ich möchte meinem Gegenüber auch bei Fehlverhalten die Möglichkeit geben, ohne Gesichtsverlust und diskret aus der Sache rauszukommen. Jetzt stehe ich eben vor der Situation, dass das Gegenüber dies nicht zu schätzen weiß, sondern uns in gewisser Weise auf der Nase herumtanzt.

Keiner von den Eltern in dieser Klasse ist klagewütig. Einige taten sich schon mit der "Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt" schwer, obwohl wirklich unumgänglich. Eine Mutter sagte mir, sie wolle nicht mit ihrer Unterschrift einen Menschen in Schwierigkeiten bringen. Andererseits sind die 20 Euro für viele Eltern in dieser Klasse wirklich viel Geld und können nicht einfach so noch einmal eingezahlt werden.

Danke für Euer Mitdenken, das hilft, mir klarzuwerden über unsere Möglichkeiten und die nächsten Schritte. Ihr wart hier in Mehrheit der Auffassung, dass dieser Lehrer haftet für das ihm anvertraute Geld. Das dachte ich auch, aber es bestätigt zu hören und sogar die Grundlagen im BGB zu bekommen, hilft. Danke Euch allen.

Ich warte jetzt auf Informationen über Richtlinien der Landesschulverwaltung und des Landeselternbeirats. Und werde in der kommenden Woche vermutlich noch einmal ein Schreiben an den Lehrer aufsetzen, diesmal mit der klaren Benennung des Rechtswegs als Option, wenn er nicht endlich Stellung bezieht und sich seiner Verantwortung stellt.

Yossarian:

--- Zitat von: Alltagsüberlebender am 13. Januar 2017, 09:56:28 ---Danke, @Kjeld. Kurz und griffig, das hilft mir weiter.
--- Ende Zitat ---

Zwei Juristen, drei Meinungen.  ;)

Ich würde trotzdem erst mal sehen, was es da für Rechtsverordnungen und Runderlasse gibt. Das kann viel Arbeit ersparen.


--- Zitat ---Deine Provokationen ignoriere ich.
--- Ende Zitat ---

Oh Margarethe!  :.)

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