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Einsatz als ehenamtlicher Richter

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Araxes:
Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem man mich zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht machen will, da es zu wenige Bewerbungen gibt. Ich muß mich bis Mitte Januar entscheiden. Kann natürlich sein, daß man mehr Leute angeschrieben hat als man braucht.

Angeblich ein Zufallsverfahren. Glaube ich ja nicht so ganz. Irgendwelche Kriterien wird's da schon geben, um dem Zufall nachzuhelfen.

Soll ich das machen? 6-8 Einsatztage im Jahr. Ich stelle mir das durchaus interessant vor. Es sollte nur nicht in wöchentliche Arbeit ausarten. Was für Fälle werden da wohl verhandelt? Irgendwelche Dinge zu Verwaltungsakten, Administration, Budget usw?

Ich kann Verwaltungsgericht und/oder Oberverwaltungsgericht ankreuzen.

Yossarian:
Also ich würde es machen.

Verwaltungsgericht ist natürlich nicht so spannend wie Schöffe in Strafsachen, oder Beisitzer beim Arbeitsgericht.

Aber gerade deshalb ist es wichtig, daß das jemand macht, der mit Engagement dabei ist und nicht nur bei seinen Skatbrüdern damit angibt, daß er jetzt ehrenamtlicher Richter bim Verwaltungsgericht ist, ansonsten aber reine Staffage ist und alles abnickt, was der Berufsrichter vorgibt.

Nimm Verwaltungsgericht, da kommt es noch viel auf Sachverhaltsaufklärung an. Die liegt bei den Verwaltungsgerichten oft im Argen, weil die ihren Amtsermittlungsgrundsatz oft "vergessen", weil er Arbeit macht. Das Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich überwiegend mit Rechtsfragen, da kommt man als Laie zu oft nicht mit, und es wird schnell langweilig. Das Verwaltungsgericht ist da interessanter, und Du kannst als ehrenamtlicher Richter eher mitreden und auch was ausrichten.

Wahrscheinlich bist Du irgendwann mal auf irgendeine Vorschlagsliste geraten. Verwaltungsgericht ist halt nicht so prestigekräftig wie Schöffe; da reißen sich die Leute schon eher drum.

Primus Flavius Fosssa:
Ich habe mich da vor einigen Jahren mal freiwillig gemeldet, um ohne Lohneinbußen manchmal aus der Firma rauszukommen und etwas sinnvolleres zu tun, als in der Firma.
Ich wurde dann Ersatzschöffe und kam in drei Jahren nur zweimal dran - einmal wurde aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen so blitzartig eingestellt, dass ich nicht einmal mehr "Stopp - Beratungszimmer!!" schreien konnte, und beim zweiten Mal wurde die ganze Verhandlung wegen Terminschwierigkeiten mit neuen Schöffen neu angesetzt.
Die "Ausbeute" war also eher mäßig. Mal sehen, als Rentner komme ich sicher dauernd dran, sobald ich mich wieder anwesend gemeldet habe.

Araxes:
Ich habe jetzt mal die Unterlagen abgeschickt. Im Grunde diente das Schreiben wohl auch nur dazu, um Gründe festzustellen, die gegen eine Eignung sprechen. Wenn es keine gibt, ist die Verpflichtung quasi schon ausgesprochen.

Bei einem Punkt musste man ankreuzen, ob man im ÖD angestellt ist oder ehrenamtlich im ÖD arbeitet. Ich arbeite für einen Kunden im ÖD, aber ohne direkt da angestellt zu sein, also habe ich das nicht angekreuzt. Die wollen wohl mögliche Interessenkonflikte ausschließen. Mal sehen, wann das nun losgeht.

Hoffentlich ist der Dresscode nicht so streng.

Yossarian:

--- Zitat von: Araxes am 11. Januar 2023, 20:55:21 ---Im Grunde diente das Schreiben wohl auch nur dazu, um Gründe festzustellen, die gegen eine Eignung sprechen. Wenn es keine gibt, ist die Verpflichtung quasi schon ausgesprochen.
--- Ende Zitat ---

Ja, ehrenamtlicher Richter / Schöffe ist ein bürgerliches Ehrenamt, vor dem man sich nur schwer drücken kann, wenn man erst mal ausgekuckt wurde.[/quote]


--- Zitat ---Hoffentlich ist der Dresscode nicht so streng.
--- Ende Zitat ---

Wenn es Dich beruhigt: Ich kannte einen Berufsrichter beim Verwaltungsgericht mit schulterlangen Haaren, der im Sommer unter der Robe eine kurze Hose trug und barfuß war.

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