Das Männerforum
Alltagsfragen => Beruf => Thema gestartet von: Queria am 12. September 2013, 11:54:36
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Muß ich, wenn ich eine Behinderung habe, dies meinem zukünfigen Arbeitsgeber mitteilen, bei Bewerbungsgespräch oder wenn ich den Arbeitsvertrag unterschreibe.
Ich hab leider unterschiedliche Informationen und bin mir nicht sicher ,was richtig ist.
Einmal wurde gesagt man muss das sagen und einmal das muss nicht gesagt werden.
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Solange Deine Behinderung nicht Deine Fähigkeit, Deine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, beeinträchtigt, besteht keine Mitteilungspflicht.
Du kannst, wenn Du die Behinderung nicht mitteilst, natürlich auch keine zusätzlichen Vergünstigungen für Behinderte (etwa: Zusatzurlaub nach § 125 SGB 9) in Anspruch nehmen.
Solltest Du eine Kündigung erhalten, kannst Du Dich auf den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte nur berufen, wenn Du dem Arbeitgeber die Behinderung innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung anzeigst.
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Es empfiehlt sich allerdings auf jeden Fall, die Behinderung vom Versorgungsamt feststellen zu lassen. Für eine Schwerbehinderung mit Kündigungsschutz und Sonderurlaub braucht man einen GdB von 50 oder mehr oder eine Gleichstellung.
Kündigungsschutz hat man nur, wenn die Schwerbehinderung / Gleichstellung amtlich festgestellt ist UND der Antrag, auf den diese Feststellung hin erfolgt, spätestens drei Wochen vor Erhalt der Kündigung gestellt war.
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Es ist so konkret, ein Behinderter 50%(Psychiatr. Erkrankung) hat einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, als Altenpfleger, hat im September mit der Ausbildung angefangen.wurde vorher vom Betriebsarzt untersucht und als ausbildungsfähig beurteilt,Hat auch eine Bescheinigung seiner behandelnden Ärztin, dass er diese Ausbildung machen kann.Der Vater von diesem jungen Mann hat sich erkundigt und gemeint die Behinderung muß nicht angegeben werden.Der rechtl. Betreuer sagt nun, das hätte angegeben werden müssen.Eine Freundin, die sich mit Arbeitsrecht ein bißchen auskennt meinte gestern, das kann große Probleme geben, der Vertrag kann unwirksam und Ausbildungsvergütungen könnten zurückgefordert werden.
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Es empfiehlt sich allerdings auf jeden Fall, die Behinderung vom Versorgungsamt feststellen zu lassen. Für eine Schwerbehinderung mit Kündigungsschutz und Sonderurlaub braucht man einen GdB von 50 oder mehr oder eine Gleichstellung.
Kündigungsschutz hat man nur, wenn die Schwerbehinderung / Gleichstellung amtlich festgestellt ist UND der Antrag, auf den diese Feststellung hin erfolgt, spätestens drei Wochen vor Erhalt der Kündigung gestellt war.
Yep!
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super, danke, jetzt bin ich beruhigt,
Wie wäre das, wenn im Arbeitsvertrag ein Kreuzchen zu machen wäre, Behinderung ja-- nein-- und man kreuzt nein an, oder gar nichts?
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Na ja. Der größte anzunehmende Ärger wäre eine Anfechtung des Ausbildungsverhältnisses. Es würde dann halt etwas abrupt enden.
Psychiatrische Erkrankung und Altenpfleger. Hm. Da sind wir evtl. doch bei einem Fall, in dem es hätte angegeben werden müssen? Was genau hat der Knabe denn nun?
Zu der Formularsache: So ein Formular müsste man so verstehen, als lautete die Frage: Liegt eine Behinderung vor, die den Arbeitgeber etwas angeht? Und die könnte man dann wahrheitsgemäß beantworten. ;-)
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Schitzophrenie, ev. drogeninduziert,die Akutphase ist schon sehr lange vorbei, ca 2 Jahre, seit dem immer stabiler und belastbarer,bekommt allerdings Medikamente, die ihn nicht beeinträchtigen,kann gut aufstehen ist absprachefähig und konfliktfähig.Ich muß mal in den Arbeitsvertrag reinschauen, ob da wirklich was drinsteht.Seltsam ist, das Arbeitsamt weiß über die berufl.Situation Bescheid,hatte Berufs-rehabilitationsmaßnahmen gewährt, über ein Jahr.Er hat sich dann alleine diese Ausbildungsstelle gesucht und auch Praktikas im Pflegebereich gemacht.Alle durchgehalten.Er hat wirklich eine super, gute Entwicklung durchgemacht und das wäre der absolute KO Schlag wenn hier Probleme, vertragstechnisch, auftreten.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts drin steht, wäre das doch problemlos,oder ???
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Um mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen. Ich tue meine Behinderung bei der Bewerbung nicht extra erwähnen, es sei den in der Stellensuche ist dies extra erwünscht/gefördert. Spätestens beim Vorstellungsgespräch (kommt gelegentlich vor) lass ich die Hosen runter. Verstecken lässt sich das Problem nicht.
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Ich muss sie angeben da meine behinderung arbeiten mit und an Maschinen verbietet.
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Spätestens beim Vorstellungsgespräch (kommt gelegentlich vor) lass ich die Hosen runter. Verstecken lässt sich das Problem nicht.
Tourette?
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Ich muss sie angeben da meine behinderung arbeiten mit und an Maschinen verbietet.
Soweit ich verstanden habe ist der Umgang mit Maschinen dein Job gewesen. Wenn du nun dich auf ein "Sesselpupserjob" bewerben würdest, gibst die Behinderung auch gleich an?
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wenn du mir sagst wie ich den Sesselpupserjob erreichen soll ???
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Nachdem er den Vertrag bereits unterschrieben und die Ausbildung bereits angefangen hat, wäre es keine gute Idee, jetzt noch die Hosen runterzulassen. Du müsstest befürchten, dass der Arbeitgeber sich hintergangen fühlt und mit einer Anfechtung und einer fristlosen Kündigung des Ausbilungsvertrages reagiert.
Andererseits bestehen ja gewisse Chancen, dass der Knabe die Ausbil´dung problemlos schafft und die Krankheit überwunden oder zumindest unter Kontrolle hat. Und machen wir uns nichts vor - mit der Krankheit wird er sein Leben lang Verstecken spielen müssen.
Ergebnis: Nix sagen. Kind eindringlich belehren, daß es keinen Scheiß bauen soll. Engmaschig überwachen, bei Verhaltensauffälligkeiten Kind sofort zum Psychoarzt schleppen.