In der Sondierung wurde vereinbart, Zinsen künftig mit dem Einkommenssteuersatz zu besteuern. Das ist eine ordentliche Steuererhöhung für alle, die Einnahmen aus Renten, Riester, Anleihen usw. haben. Da gibt's keine Doppelbesteuerung, deshalb kann man es da rechtlich leichter machen. Eine Anrechnung von Verlusten müsste dann auch möglich sein, aber bei Renten gibt es Verluste meist nur dann, wenn man vor Ablauf verkauft und die Zinsen inzwischen gestiegen sind. Wenn die Niedrigzinsphase irgendwann mal zuende geht, wird der eine oder andere feststellen, daß seine Staatspapiere im Wert fallen. Die muß man dann bis zum Ende halten oder muß die Verluste hinnehmen, wenn man in höher verzinste Papiere umschichten will. Da wird's dann spannend, ob man diese Verluste mit der normalen Einkommensteuer verrechnen kann. Ich schätze manl, darüber haben sich die Verhandler keine Gedanken gemacht.